Umgang mit Religionsausübung und Gesichtsverhüllung, die die Abläufe der Hochschule tangieren
Die Frankfurt University of Applied Sciences ist eine interdisziplinäre, internationale, integrierende und innovative Hochschule mit einem breiten, stark anwendungsorientierten Studienangebot und einem praxisnahen Forschungsspektrum. Wir setzen uns kompetent und leidenschaftlich für zukunftsorientierte Bildung, Vielfalt und Menschlichkeit ein. Dabei stehen wir für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Gesellschaft und Familienfreundlichkeit. Wir verstehen es als Auftrag, Potentiale und Chancen der Vielfalt zu nutzen.
Um diesem Selbstverständnis gerecht zu werden, haben sich die Hochschulleitung und der Senat auf die beiden folgenden Verhaltensrichtlinien zu den Themen Religionsausübung und Gesichtsverhüllung geeinigt, die für die gesamte Hochschule verbindlich sind.
Religionsausübung auf dem Campus der Frankfurt UAS
Die Frankfurt University of Applied Sciences achtet die Religionsfreiheit. Die Ausübung der eigenen Religion ist jedoch Privatangelegenheit der Mitglieder und Angehörigen unserer Hochschule. Dennoch haben wir an unserer Hochschule für die religiöse Praxis Räume zur Verfügung gestellt.
- Diese Räume können von allen Hochschulangehörigen der jeweiligen Religion gleichberechtigt und bestimmungsgemäß genutzt werden.
- Nicht zulässig sind der Ausschluss oder die Diskriminierung von Personen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder der (intrareligiösen) Glaubensrichtung.
- Dem widersprechende Aushänge und Auslage von Schriften sind nicht erlaubt.
- Um eine Störung der Hochschulabläufe zu vermeiden, ist eine darüber hinausgehende Nutzung unserer Hochschuleinrichtungen und -räumlichkeiten zur Ausübung der Religion nicht gestattet.
- Konkret bedeutet dies, dass z. B. das erkennbare Beten in Bibliothek, Selbstlernzentrum, Fluren, Treppenhäusern und Seminarräumen zu unterlassen ist.
Gesichtsverhüllung
Die Frankfurt University of Applied Sciences ist eine Hochschule, die auf die intensive Kommunikation und Interaktion zwischen Studierenden und Lehrenden setzt. Kommunikation besteht nicht nur aus Sprache, sondern auch aus Mimik und Gestik.
Eine Teilnahme an den von uns angebotenen seminaristisch strukturierten Lehrveranstaltungen in einer das Gesicht unkenntlich machenden Verhüllung kann daher nicht akzeptiert werden.
Dies gilt auch in Situationen gegenüber Mitarbeitenden der Hochschulverwaltung, die eine offene Kommunikation erfordern.
Nicht gestattet ist eine das Gesicht unkenntlich machende Verhüllung zudem:
- bei Prüfungen,
- bei sonstigen Anlässen, die eine Identitätsfeststellung erforderlich machen,
- in Situationen, bei denen besondere Anforderungen an die Kleidung gestellt werden müssen.
Davon nicht berührt sind Vorgaben zur Sicherheit z. B. das Tragen eines Mundschutzes in Laboren.