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Informationen und Regelungen zum Konsum von Alkohol und Cannabis auf dem Campus

Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) erwartet von allen Hochschulangehörigen und Gästen den respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander und den sorgsamen Umgang mit Gebäuden, Flächen und Einrichtungsgegenständen der Hochschule. Um einen reibungslosen Hochschulalltag und ein gutes Miteinander auf dem Campus zu gewährleisten, wurden bestimmte Regelungen zum Konsum von Alkohol und Cannabis erlassen.

Seit dem 1. April 2024 gilt das Gesetz über die Teillegalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz - CanG); daneben wurde auch die Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz sowie das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) angepasst. Damit haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert, die auch den Umgang mit Cannabis auf dem Campus beeinflussen. Aufgrund verschiedener Nachfragen informiert die Frankfurt UAS an dieser Stelle über die aktuellen Regelungen auf dem Campus:

  • Zum Schutz der Nichtraucher*innen ist der Konsum von Cannabis (mit oder ohne ärztliches Attest), Tabak sowie elektronischen Zigaretten innerhalb der Gebäude verboten.  Rauchen ist nur im Freien an den besonders ausgewiesenen Stellen, an denen Aschenbecher aufgestellt sind, gestattet. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, so weit von Türen, Fenstern und Lüftungsanlagen entfernt zu konsumieren, dass kein Rauch in die Gebäude eindringt oder dieser beim Betreten der Gebäude passiv inhaliert werden muss.
  • Der Konsum von medizinischem Cannabis, d.h. mit einem ärztlichen Attest zur Linderung gesundheitlicher Beschwerden, ist auf dem Campus gestattet, wenngleich auch hierbei die Regelungen zum Rauchen im Allgemeinen zu beachten sind.
  • Die Hochschule folgt mit ihren Regeln zum Cannabis-Konsum den gesetzlichen Grundlagen.
  • Konsument*innen mit ärztlichem Attest werden nachdrücklich um Verständnis für Nicht-Konsument*innen und entsprechende Rücksichtnahme gebeten. Das Gesetz sieht Beschränkungen des öffentlichen Konsums von Cannabis vor (KCanG, §5 Absatz 2; MedCanG §24), unter anderem ist der Konsum mittels Inhalation in unmittelbarer Nähe von Kindereinrichtungen und in deren Sichtweite (also in der Regel in einem Bereich von 100 Metern vom Eingangsbereich) untersagt. Durch die zentrale Lage des Kinderhauses inmitten des Campus sind die Flächen für den Konsum daher begrenzt; die Konsument*innen haben diesen Abstand zum Wohl und Schutz der Minderjährigen einzuhalten. 
  • Der private Konsum von Cannabis ohne ärztliches Attest ist auf dem gesamten Campus untersagt. Auf und um den Campus befinden sich Kindertageseinrichtungen, und der öffentlich zugängliche Campus wird regelmäßig von Kindern und Jugendlichen genutzt. Zudem muss die Hochschule ihre minderjährigen Auszubildenden, Praktikant*innen und teilweise minderjährigen Studierenden besonders schützen.
  • Der Konsum von Alkohol auf dem Campus ist ohne zeitliche Einschränkung geduldet, jedoch dürfen der Campusbetrieb und der Hochschulalltag nicht gestört oder gefährdet werden. Wie in der Hausordnung festgelegt, ist der Konsum von Alkohol in Lehrveranstaltungen und in den Laboren verboten. Auch ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder der Zutritt zu Laboren in alkoholisiertem Zustand nicht erlaubt.

Die Frankfurt UAS weist darauf hin, dass der Konsum von Suchtmitteln oder Drogen Gesundheitsrisiken birgt. Sollten Sie dazu Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Psychosozialberatung. Mitarbeitenden und Führungskräften steht das Employee Assistance Program (über den Betriebsärztlichen Dienst) zur Verfügung.

Trotz der Teillegalisierung des Cannabis-Konsums sind alle Beschäftigten nach den allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Grundsätzen dazu verpflichtet, ihre Arbeitsleistung ungetrübt und frei von Einflüssen zu verrichten.

Stand: 04.11.2024

Zentrale WebredaktionID: 14614
letzte Änderung: 07.11.2024