Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver sieht die Behandlung schlechtsituierter Kranker in Gefahr
Frankfurt am Main, 31. Mai 2021. „Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes fällt meine Bilanz gemischt aus. Neben den unstrittigen, zahlreichen positiven Entwicklungen sind verschiedene, vom Gesetzgeber 2017 beabsichtigte, Veränderungen nach wie vor nicht eingetreten“, erklärt Prof. Dr. Heino Stöver, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). Seit 2017 wurden laut Krankenkassendaten fast 70.000 Kostenübernahmeanträge gestellt, von denen aber nur rund 60 Prozent genehmigt wurden. Nach Marktschätzungen erhalten in Deutschland derzeit mehr als 80.000 Menschen (Privatversicherte und Selbstzahler) eine ärztlich verordnete Cannabis-basierte Therapie. Für Stöver steht fest, dass die Potenziale in Deutschland nicht ausreichend genutzt werden. Gerade Menschen aus ärmeren Verhältnissen, die auf eine Kostenübernahme der Krankenkassen angewiesen sind, bliebe diese Behandlungsmethode oft verwehrt. Deshalb ist Stöver einer der Initiatoren und Unterzeichner des Positionspapiers „Cannabis als Medizin: Warum weitere Verbesserungen notwendig und möglich sind“. Das Papier wurde von Wissenschaftler/-innen, Ärztinnen und Ärzten entwickelt und wird von Politiker/-innen verschiedener Parteien unterstützt.
Problembereiche
Noch immer müssen Cannabismedikamente nach Deutschland importiert werden. Die Kosten für Cannabisblüten sind seit 2017 deutlich angestiegen. Sie liegen hierzulande deutlich über denen in zahlreichen anderen Ländern. So kosten die gleichen Produkte in Deutschland mehr als dreimal so viel wie in den Niederlanden. „Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung nicht nur der Krankenkassen, sondern auch derjenigen, die die Kosten der Behandlung selbst tragen“, so Stöver. Verordnende Ärztinnen und Ärzte sehen sich nicht nur einem hohen bürokratischen Aufwand gegenüber, sondern fühlen sich im Falle von hohem Bedarf ständig der Gefahr eines Regresses ausgesetzt. Zudem weisen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte regelmäßig in Schreiben auf das in §12 Sozialgesetzbuch V festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot hin. „Augenfällig ist, dass so stets die Unwirtschaftlichkeit einer Verordnung von Cannabisblüten suggeriert wird, sodass nach wie vor die Mehrzahl der Vertragsärzte vor einer Verordnung zurückschrecken.“ Auch fühlen sich viele Ärztinnen und Ärzte nicht ausreichend qualifiziert, um eine solche Therapie durchzuführen. „Der Bedarf an Fortbildungen ist ungebrochen. Diese sollten idealerweise unabhängig von der Pharmaindustrie sein. Auch haben Grundlagen zur Wirkungsweise Cannabis-basierter Medikamente kaum Eingang in die Lehrinhalte an deutschen medizinischen Fakultäten gefunden“, bedauert Stöver. „Eine Ablehnung von rund 40 Prozent aller Anträge kann sicherlich nicht länger mit fehlerhaft gestellt begründet werden. Vielmehr verfestigt sich der Eindruck, dass die Krankenkassen – und nicht wie sonst üblich und für richtig befunden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – die Indikation für eine Therapie stellen.“ So werden Kostenübernahmeanträge beispielsweise bei psychischen Erkrankungen praktisch ausnahmslos abgelehnt. Sogar Anträge von Patientinnen und Patienten, die zuvor bereits eine Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle erhalten hatten, wurden in großer Zahl abgelehnt. Wissenschaftler/-innen wie auch Ärzteschaft und Politiker/-innen seien sich einig, dass die externe Evidenz für eine Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente in der Mehrzahl der diskutierten Indikationen nach wie vor gering ist. Einigkeit besteht auch darin, dass diesem Mangel ausschließlich mit Hilfe von großen kontrollierten klinischen Studien Abhilfe geschaffen werden kann. „Umso erstaunlicher ist es, dass bis heute fast gar keine staatlich finanzierte Forschungsförderung erfolgte“, so Stöver.
Konsequenzen
All dies führe dazu, dass in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern sowohl die absolute Zahl derjenigen, die legalen Zugang zu Cannabis-basierten Medikamenten haben, gering ist, als auch die Entwicklung langsamer verlaufe. Darüber hinaus ist eine erhebliche soziale Schieflage eingetreten: Wegen der häufigen Ablehnung der Kostenübernahme sind weniger vermögende Patientinnen und Patienten eindeutig benachteiligt, da sie sich eine privatärztliche Verordnung nicht leisten können. „Nach wie vor haben zahlreiche Patientinnen und Patienten keinen legalen Zugang zu einer Behandlung, selbst wenn hierfür ärztlicherseits eine Indikation gestellt wurde. Mehr noch: sie werden auch heute noch kriminalisiert, wenn sie die einzige, ihnen offenstehende Alternative einer Selbsttherapie mit Straßencannabis wählen. Diese Praxis kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, denn das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, nicht umgekehrt“, betont Stöver.
Deshalb wurden in dem Papier den Problemen acht Lösungsvorschläge entgegengesetzt:
- Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden.
- Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bleibt.
- Regressdrohungen gegenüber Ärztinnen und Ärzten müssen beendet werden.
- Pharmaindustrieunabhängige Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus Bestandteil im Medizinstudium werden.
- Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als Kontraindikationen für eine Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden.
- Patientinnen und Patienten mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
- Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patientinnen und Patienten bei der Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie jene, die andere Medikamente einnehmen.
- Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente muss durch den Bund gefördert werden.
Zur Person:
Prof. Dr. Heino Stöver ist Dipl.-Sozialwissenschaftler und Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS. Er leitet seit mehr als 20 Jahren das Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF). Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die sozialwissenschaftliche Suchtforschung. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS leitet er den Master-Studiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe. Gemeinsam mit Maximilian Plenert, der selbst ADHS- und Cannabispatient ist und sich die Medikation auf dem Rechtsweg erstritten hat, hat Stöver „Cannabis als Medizin Praxisratgeber für Patienten, Ärzte und Angehörige“ verfasst. Der Ratgeber stellte die erste umfassende Publikation zu dieser Thematik im deutschsprachigen Raum dar und gibt Antworten auf rechtliche wie medizinische Fragen. [Plenert, Maximilian; Stöver, Heino: Cannabis als Medizin Praxisratgeber für Patienten, Ärzte und Angehörige, Fachhochschulverlag Frankfurt am Main 2019, ISBN: 978-3-943787-90-0]
Kontakt
Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit
Prof. Dr. Heino Stöver
Telefon: +49 69 1533-2823
hstoever(at)fb4.fra-uas. de
Das Positionspapier kann hier eingesehen werden: https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_4/Forschung/ISFF/Positionspapier_zu_Cannabis_als_Medizin_finale_Fassung-1_30.04.2021.pdf; mehr zum Institut für Suchtforschung unter www.frankfurt-university.de/isff.