Promotionsstipendien
Allgemeine Informationen
Die Frankfurt University of Applied Sciences bietet eine Finanzierungsmöglichkeit für Promovierende der Hochschule in Form eines hochschuleigenen Stipendienprogramms an.
Interessierte Promovierende können sich aktuell für Brückenstipendien bewerben. Diese sollen den Einstieg in das Promotionsprojekt bzw. den Abschluss der Doktorarbeit erleichtern und sind auf maximal sechs Monate beschränkt.
Der finanzielle Umfang aller Stipendienarten beträgt in 2025 € 1.500 pro Monat.
Das Förderprogramm für Doktorand*innen sieht zudem die Möglichkeit vor, die Übernahme von promotionsbezogenen Sachkosten durch die Frankfurt UAS zu beantragen.
Die Bewerbung für Promotionsstipendien sowie die Beantragung der Sachkostenübernahme ist jederzeit möglich.
Über die Vergabe von Stipendien sowie die Übernahme von Sachkosten entscheidet eine Auswahlkommission, die mit Professorinnen und Professoren aller Fachbereiche der Frankfurt UAS besetzt ist.
Einzureichende Dokumente
Bitte reichen Sie die unten stehenden Dokumente als PDF-Datei (zusammengefasst in einer Datei) im Dezernat FT ein (es gilt uneingeschränkt die Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien der Frankfurt UAS vom 04.11.2024):
(1) Der vollständige Antrag für ein Grundstipendium oder ein Brückenstipendium am Ende der Promotion (Abschlussstipendium) besteht aus:
(a) dem Exposé (Thema der Arbeit, Fragestellung, Stand der Forschung, Arbeits- und Zeitplan),
(b) dem vollständig ausgefüllten Antragsformular,
(c) einem Lebenslauf, inkl. Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen, Vorträgen und Preisen,
(d) den letzten Zeugnissen (Master-, / Diplom-, / Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis bzw. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung) in gescannter Kopie,
(e) einem Nachweis über die Annahme als Doktorand*in gemäß der jeweiligen Promotionsordnung,
(f) einem Gutachten des*der betreuenden Professor*in der Frankfurt UAS insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die Notwendigkeit der Förderung,
(g) und dem Nachweis über eine geschlossene Vereinbarung mit dem*der betreuenden Professor*in der Frankfurt UAS über die Übernahme der Betreuung.
(h) Sofern dies aus der Annahmebestätigung gemäß (e) nicht explizit hervorgeht, muss zusätzlich ein Nachweis über die formelle Beteiligung der Professur der Frankfurt UAS an der Betreuung vorgelegt werden.
(2) Der vollständige Antrag für ein Brückenstipendium zu Beginn der Promotion (Anschubstipendium) oder für die Übernahme sonstiger spezifischer Sachkosten besteht aus:
(a) einer Projektskizze (Thema der Arbeit, Fragestellung, Stand der Forschung sowie Projektplan mit Angabe des Bearbeitungsstands),
(b) dem vollständig ausgefüllten Antragsformular,
(c) einem Lebenslauf, inkl. Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen, Vorträge und Preise,
(d) den letzten Zeugnissen (Master-, / Diplom-, / Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis bzw. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung) in gescannter Kopie,
(e) einem Kurzgutachten des*der betreuenden Professor*in der Frankfurt UAS insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die Notwendigkeit der Förderung,
(f) dem Nachweis über eine geschlossene Vereinbarung mit dem*der betreuenden Professor*in der Frankfurt UAS über die Übernahme der Betreuung
(g) und, sofern bereits vorhanden, einem Nachweis über die Annahme als Doktorand*in gemäß der jeweiligen Promotionsordnung
(h) (betr. nur die Anträge auf Übernahme sonstiger spezifischer Sachkosten) sowie einer Kostenkalkulation und einer Begründung für die sonstigen spezifischen Sachkosten.
(i) Sofern bereits die Annahme als Doktorand*in gemäß der jeweiligen Promotionsordnung erfolgt ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die formelle Beteiligung der Professur der Frankfurt UAS an der Betreuung vorgelegt werden, falls dies aus der Annahmebestätigung gemäß (g) nicht explizit hervorgeht.
Bei Antragstellungen nach den Absätzen 1 und 2 ist eine einfache elektronische Signatur in Form des Scans der handschriftlichen Unterschrift auf den Antragsformularen und den sonstigen beizufügenden Unterlagen, die eine Unterschrift vorsehen (z. B. Kurzgutachten) ausreichend. Nicht ausreichend sind maschinell erzeugte Unterschriften. Der Antrag ist an die Auswahlkommission gemäß § 5 zu richten und über die Forschungsabteilung der Frankfurt UAS einzureichen.
Nicht verpflichtend aber von der Auswahlkommission ausdrücklich begrüßt ist auch ein max. zweiseitiges An- bzw. Motivationsschreiben seitens der Bewerber/-innen.
Bitte beachten Sie auch, dass als Grundlage der Betreuungsvereinbarung nur das hier vorliegende Formular verwendet werden kann; die Betreuungsvereinbarungen der Promotionszentren werden nicht akzeptiert.
Informationen und Dokumente
Vorlage Betreuungsvereinbarung
Sitzungen der Auswahlkommission
Die nächste Sitzung der Auswahlkommission zur Vergabe von Promotionsstipendien findet statt am:
Mittwoch, 29. Januar 2025
Anträge müssen bis einschließlich zu folgenden Terminen eingereicht werden, um in der Sitzung am 29. Januar 2025 berücksichtigt zu werden:
- Brückenstipendien und Anträge auf Übernahme sonstiger spezifischer Sachkosten (mit Rechnungsdatum in 2025): Montag, 13. Januar 2025
- Anträge auf Übernahme sonstiger spezifischer Sachkosten (mit Rechnungsdatum in 2024; bitte im Zweifel vorab mit uns abklären!): Donnerstag, 19. Dezember 2024
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Mitarbeitende der Hochschule für zu erstattende Reisekosten vorab einen Dienstreiseantrag stellen müssen. Bitte klären Sie vor Stellung eines Antrags auf Übernahme von promotionsbezogenen Sachkosten zudem auch die Möglichkeit einer Förderung durch das IFOFO-Program der Frankfurt UAS und beachten Sie das Rechnungsdatum! Mitglieder des Mittelbauprogramms der Hochschule setzen sich bitte vor der Antragstellung generell mit dem Promotionsbüro in Verbindung.