Menü

Ansprechperson Antidiskriminierung nach § 6 Abs. 2 HessHG

Herzlich Willkommen auf den Seiten der Ansprechperson Antidiskriminierung! Die Ansprechperson Antidiskriminierung setzt sich für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Studiums und einer diskriminierungsfreien beruflichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit und für den Abbau bestehender Benachteiligungen für Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ein (vgl. § 6 HessHG). Wichtigste Aufgabe ist hierbei die Beratung und Unterstützung von Personen, die an der Hochschule Diskriminierung erfahren. Eine weitere Aufgabe ist der Abbau struktureller Diskriminierungen. Gleichzeitig bietet die Ansprechperson Antidiskriminierung Consulting für Personen an, die Unterstützung im Umgang mit Fällen von Diskriminierung suchen, ohne selbst betroffen zu sein. Dies sind z.B. Lehrende, Dekanate und auch Mentor*innen.

Kontakt

Dr.
Verena Broeren
Referentin und Ansprechperson für Antidiskriminierung
Gebäude Kinderhaus – Geb. 6, Raum 214
Zentrale WebredaktionID: 14016
letzte Änderung: 22.05.2024