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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FGB) fußt auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG). Die FGB ist auch für die Beachtung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zuständig. Die Frankfurt UAS hat eine eigene Gleichstellungssatzung, die neben den Aufgaben der zentralen und dezentralen FGB auch die Funktion der Frauenkommission regelt.

Die Frankfurt UAS hat zwei zentrale und vier dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in den Fachbereichen.

 

Weibliche Beschäftigte und Studentinnen* können sich in Frauenförderungsthemen und bei sexueller Belästigung und Diskriminierung jederzeit an eine der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden.

Die zentralen FGB sind auch Erstberaterinnen im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie.

Alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule können sich in Gleichstellungsfragen von den FGB beraten lassen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit dem Referat Chancengleichheit und Diversity (ChD) zusammen, in dem die strategischen Gleichstellungsziele der Hochschule bearbeitet werden.

Neben der Funktion als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist Margit Göttert auch Leiterin des Referats ChD und Martina Moos ist im Referat ChD zuständig für das Thema Familiengerechte Hochschule und Projektverantwortliche für das audit familiengerechte hochschule. Hanne Reuther unterstützt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und die Frauenkommission in ihren Aufgaben.

Die Frauenkommission steht den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als beratendes Gremium zur Seite.

Aufgabe der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist die Überwachung der Durchführung des HGlG „soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts einschließlich des Verbots von sexuellen Belästigungen geht“ und des AGG.

Ihre Beteiligungsrechte erstrecken sich auf alle „personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen (…) welche die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen“, insbesondere „die Aufstellung und Änderung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes“ der Hochschule, personelle Maßnahmen, Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung, der Besetzung von Gremien sowie sonstigen Maßnahmen zur Durchführung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes.

(Zitate und Aufzählung aus HGlG, § 17 (1)).

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind verpflichtet, Sprechstunden durchzuführen und einmal im Jahr eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten einzuberufen (Frauenvollversammlung). (HGlG, §18 (4)).

Zentrale Frauen- und Gleichstellungbeauftragte (FGB):

Dr.
Margit Göttert
Frauen- und Gleichstellungsbüro
Gebäude 6 (Kinderhaus), Raum 104
Fax : +49 69 1533-2425
Martina MoosTarifpersonal und Vereinbarkeit Familie+Beruf/Studium.
Gebäude 6 (Kinderhaus), Raum 216

Frauen- und Gleichstellungsbüro:

Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in den Fachbereichen

N.N Fachbereich 1
N.N Fachbereich 2
N.N Fachbereich 3
N.N Fachbereich 4

Die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vertreten die Zentralen FGB in Personalverfahren und in Gremiensitzungen. Näheres regelt die Satzung.

Zentrale WebredaktionID: 13678
letzte Änderung: 25.09.2024