Ombudsperson und Untersuchungsausschuss
Zur Umsetzung der „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Frankfurt UAS zwei Ombudspersonen und einen Untersuchungsausschuss eingerichtet.
Die Ombudspersonen beraten Mitglieder und Angehörige der Frankfurt UAS zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und zu Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie sind immer zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ihre primäre Aufgabe besteht darin, Hinweisen und Vorwürfen nachzugehen und zu klären, ob Vorwürfe unmittelbar ausgeräumt werden können. Sollte ein Verdacht auf ein Fehlverhalten vorliegen, so beantragen sie das Vorprüfungsverfahren beim Untersuchungsausschuss. Dieser ist für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig. Hierzu führt er zunächst ein Vorprüfungsverfahren und ggf. ein förmliches Untersuchungsverfahren durch. Dabei kann der Untersuchungsausschuss das Verfahren wegen des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens einstellen oder Vorschläge machen, in welcher Weise das festgestellte Fehlverhalten sanktioniert werden sollte.
Näheres ist in den Leitlinien der Frankfurt University of Applied Sciences zur Sicherung guterwissenschaftlicher Praxis