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Ombudsperson und Untersuchungsausschuss

Zur Umsetzung der „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Frankfurt UAS zwei Ombudspersonen und einen Untersuchungsausschuss eingerichtet.

 

Die Ombudspersonen beraten Mitglieder und Angehörige der Frankfurt UAS zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und zu Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie sind immer zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ihre primäre Aufgabe besteht darin, Hinweisen und Vorwürfen nachzugehen und zu klären, ob Vorwürfe unmittelbar ausgeräumt werden können. Sollte ein Verdacht auf ein Fehlverhalten vorliegen, so beantragen sie das Vorprüfungsverfahren beim Untersuchungsausschuss. Dieser ist für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig. Hierzu führt er zunächst ein Vorprüfungsverfahren und ggf. ein förmliches Untersuchungsverfahren durch. Dabei kann der Untersuchungsausschuss das Verfahren wegen des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens einstellen oder Vorschläge machen, in welcher Weise das festgestellte Fehlverhalten sanktioniert werden sollte.

 

Näheres ist in den Leitlinien der Frankfurt University of Applied Sciences zur Sicherung guterwissenschaftlicher Praxis

Ombudsperson

Stellv. Ombudsperson

Prof. Dr.-Ing.
Petra Rucker-Gramm
Gebäude 2, Raum 061
Fax : +49 69 1533-2783

Untersuchungsausschuss

Prof. Dr.-Ing.
Jörg Reymendt
Gebäude 2, Raum 170
Fax : +49 69 1533-2374
Prof. Dr.
Christina Andersson
Gebäude 1, Raum 219
Fax : +49 69 1533-2727
Prof. Dr.
Swen Schneider
Studiengangsleitung Strategisches Informationsmanagement (M.Sc.)
Gebäude 4, Raum 502
Prof. Dr.
Nicole Göler von Ravensburg
Gebäude BCN, Raum 1021
Fax : +49 69 1533-2809

Stellvertreter/-innen

Prof. Dr.
Ulrike Schulze
Prodekanin des Fachbereichs 4
Gebäude 2, Raum 230
Fax : +49 69 1533-2809
Zentrale WebredaktionID: 4216
letzte Änderung: 06.03.2024