Allgemeine Geschäftsbedingungen des CampusSport
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme am Angebot des CampusSport der Frankfurt University of Applied Sciences – nachfolgend CampusSport genannt.
(2) Durch die Anmeldung und Buchung eines Angebots oder der Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und CampusSport.
(1) Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder (Studierende, Beschäftigte) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) sowie Studierende der kooperierenden Goethe Universität Frankfurt.
(2) Nicht-Hochschulmitglieder - folgend Gäste/Alumni genannt - können bei freien Kapazitäten teilnehmen und müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Für die Teilnahme an den Angeboten ist ein Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit des Teilnehmenden zu einer der folgenden Statusgruppen:
- Statusgruppe 1: Studierende der Frankfurt UAS und der kooperierenden Goethe-Universität Frankfurt
- Statusgruppe 2: Beschäftigte der Frankfurt UAS.
- Statusgruppe 3: Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen zuzuordnen sind.
(1) Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Veranstaltungen von CampusSport genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
(2) Die Halle darf nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten zudem weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Angeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
(3) Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen von CampusSport ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der CampusSport-Leitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
(4) Der CampusSport ist berechtigt, während der Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen anzufertigen und diese im Rahmen von Internetauftritten von CampusSport bzw. der Frankfurt UAS zu verwenden. Die Fotos und Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt von der Frankfurt UAS veröffentlicht werden. Sollten einzelne Teilnehmer fotografiert oder gefilmt werden, so wird die dafür erforderliche Einwilligung separat schriftlich eingeholt. Die
Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelaufnahmen oder Videos kann durch die abgebildete Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden, die gesetzliche Regelung aus § 23 KUG bleibt davon unberührt.
(5) Das Mitführen von Tieren bei Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.
(6) Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Nutzungsordnungen sind verbindlich.
(7) Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf des CampusSport-Angebotes zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Internetseite von CampusSport. Mit der Anmeldung gibt der oder die Teilnehmende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages an CampusSport ab, welches CampusSport mit Versendung der Anmeldebestätigung annimmt.
(2) Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CampusSport.
(3) Für jedes Angebot muss ein separates Teilnahmeticket gebucht werden. Auf dem Teilnahmeticket ist die jeweils gebuchte Veranstaltung aufgeführt und quittiert.
(4) Das ausgedruckte Teilnahmeticket, der Nachweis über die Zugehörigkeit zur Statusgruppe (Studierendenausweis) und ein gültiger Lichtbildausweis sind bei der Teilnahme am CampusSport stets mit sich zu führen und bei Kontrollen durch das Personal von CampusSport sowie anderen das Hausrecht der Frankfurt UAS ausübenden Personen unaufgefordert vorzulegen. Teilnehmenden, die sich nicht entsprechend ausweisen können, wird die Teilnahme an Veranstaltungen verwehrt und der Zutritt zu den Sportstätten verweigert.
(5) Das Teilnahmeticket ist nicht übertragbar.
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Mit der Anmeldung ermächtigt die oder der Teilnehmende den CampusSport widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen können, wird die Anmeldung storniert und dem Teilnehmenden damit die Teilnahmeberechtigung entzogen. Hieraus entstehende Kosten für die Rücklastschrift sind vom Teilnehmenden zu tragen. Sollte die Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten nicht möglich sein, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro vom Teilnehmenden zu tragen.
(1) Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Kursbuchung besteht die Möglichkeit vom Vertrag ohne Begründung zurückzutreten. Anschließend verfällt der Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmenden.
(2) In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung, Verlust des Studienplatzes, etc.) behält sich CampusSport aus Kulanzgründen eine Ausnahmeregelung vor. In diesem Fall erstattet der CampusSport die eingezogene Kursgebühr spätestens acht Wochen nach Geldeingang. Sollte vom Teilnehmenden eine Rücklastschrift per Widerspruch erfolgen, verpflichtet sich der/die Teilnehmende zur Übernahme der damit entstehenden Mehrkosten (abhängig von der jeweiligen Bank, handelt es sich hier um Bankentgelte in unterschiedliche Höhe) für die Frankfurt University of Applied Sciences.
(3) Freiwerdende Plätze können nicht auf andere Personen übertragen, sondern nur an CampusSport zurückgegeben werden.
Der CampusSport behält sich vor, Kursangebote aus zwingenden Gründen, wie z.B. Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, Formfehler etc. abzusagen. In diesem Falle wird die Anmeldung storniert und die bereits eingezogene Kursgebühr acht Wochen nach Geldeingang zurückerstattet. Sollte die/der Teilnehmende nicht die erforderlichen acht Wochen warten wollen, so kann eine Rücklastschrift per Widerspruch erfolgen. In diesem Fall verpflichtet sich allerdings die/der Teilnehmende zur Übernahme der damit entstehenden Mehrkosten (abhängig von der jeweiligen Bank, handelt es sich hier um Bankentgelte in unterschiedliche Höhe) für die Frankfurt University of Applied Sciences. Ein weitergehender Anspruch gegenüber CampusSport bzw. der Frankfurt UAS besteht nicht.
(1) Die Angebote umfassen die im jeweiligen Sportprogramm beschriebenen Leistungen. Es handelt sich um Gruppenveranstaltungen, bei denen individuelle Einzelleistungen nicht zugesichert werden. Keinesfalls besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft, eine bestimmte Art von Unterricht oder auf Nutzungsmöglichkeit bestimmter Räumlichkeiten oder Geräte.
(2) Die jeweils gültigen Angebotszeiträume werden auf dem Teilnahmeticket ausgewiesen.
(3) Angekündigte Veranstaltungen können ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:
- wenn der Kurstag auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit fällt,
- wenn die Kursleitung verhindert ist und es CampusSport nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
- bei Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
- wenn die jeweilige Sportstätte durch Lehrveranstaltungen, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt ist,
- auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
- im Falle höherer Gewalt.
(4) CampusSport kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall können Teilnehmende nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot ihrer Wahl innerhalb der gleichen Entgeltgruppe im laufenden Programm belegen. Weiterhin besteht die Möglichkeit vom gebuchten Programm zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch gegenüber CampusSport bzw. der Frankfurt UAS besteht nicht.
(1) Übungsleitende sind berechtigt, Teilnehmende von den Angeboten auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten ihre Gesundheit oder die Gesundheit und das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Mahnung erheblich gefährden.
(2) Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen von CampusSport kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung oder im Falle der Nutzung von Räumen und Sportstätten zum Platzverweis führen. Übungsleitende sowie andere das Hausrecht ausübende Personen sind autorisiert, die Teilnahmetickets einzuziehen.
(3) Wer gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen von CampusSport wiederholt oder schwerwiegend verstößt, kann auf Dauer von der Teilnahme an den Angeboten von CampusSport ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, unsachgemäßer Nutzung von Sportstätten und Geräten sowie bei Missbrauch der Teilnahmeberechtigung. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Leitung CampusSport.
(4) Im Falle eines Ausschlusses aufgrund von Fehlverhalten des Teilnehmenden erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte.
Mit der Buchung eines Angebotes von CampusSport gibt der/die Teilnehmende sein/ihr Einverständnis dafür, dass CampusSport die personenbezogenen Daten zu Zwecken der Teilnehmerverwaltung und organisatorischer Maßnahmen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen darf. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
(1) Schadensersatzansprüche im Rahmen der Angebote von CampusSport können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung durch den CampusSport, die Frankfurt UAS, das Land Hessen, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
(2) Werden entliehene Sportmaterialien und/oder -geräte teilweise oder ganz beschädigt oder nicht zurückgegeben, ist die Entleiherin oder der Entleiher schadensersatzpflichtig.
(3) Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den von CampusSport genutzten Sportanlagen übernimmt die Frankfurt UAS keine Haftung.
(4) CampusSport haftet nicht für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.
(5) Allen Teilnehmenden von CampusSport wird empfohlen, zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(1) Für Beschäftigte und Studierende gelten die Unfallversicherungsbestimmungen der Unfallkasse des Landes Hessen:
- Studierende der Frankfurt UAS und der kooperierenden Hochschulen sind über die Unfallkasse des Landes Hessen unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes von CampusSport während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleitenden stattfinden. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht somit kein Versicherungsschutz.
- Beschäftigte der Frankfurt UAS sind bei der Teilnahme am Hochschulsport dann gesetzlich unfallversichert, wenn der Sport einen Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Hochschulangehörige beschränkt ist, der Sport regelmäßig stattfindet und Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang stehen.
- Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen von CampusSport nicht als Dienstunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge. Ein privater Versicherungsschutz wird daher allen Beschäftigten dringend empfohlen.
(2) Gäste, die an den Angeboten der Frankfurt UAS teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung ist selbst Sorge zu tragen.
(3) Unfallmeldungen sind binnen drei Werktagen CampusSport schriftlich anzuzeigen.
CampusSport behält sich die Änderung und Anpassung seiner AGB vor und weist im Falle der Änderungen oder Anpassungen auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.
(1) Das Materialpaket kann gegen eine Kaution beim Sportbüro für die Zeit des Kurses ausgeliehen werden. Das Material wird nach Kursende wieder im Sportbüro abgeben und die Kaution erstattet.
(2) Die Kaution wird von dem jeweils angegebenen Konto der Teilnehmenden abgebucht.
(3) Bei Verlust, Beschädigung oder übermäßiger Abnutzung (keine weitere Verwendung mehr möglich) des Materials behält der CampusSport sich vor, den betroffenen Gegenstand neu zu beschaffen und den Anschaffungspreis von der Kaution abzuziehen.
Für Exkursionen gelten darüber hinaus bzw. abweichend die folgenden Allgemeinen Exkursionsbedingungen:
Allgemeine Exkursionsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme der am CampusSport der Frankfurt UAS – nachfolgend CampusSport genannt – angebotenen Exkursionen.
(2) Sie gelten nicht für solche Exkursionen, die nicht von CampusSport, sondern einem externen Dritten veranstaltet werden. Für diese gelten alleine die allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Dritten. Der Vertrag kommt zwischen dem Dritten und dem Teilnehmenden zustande. Solche Exkursionen sind auf der Internetseite der Frankfurt UAS besonders kenntlich gemacht. Mit der Anmeldung zu einer solchen Exkursion über CampusSport willigt der/die Teilnehmende gegenüber CampusSport in die Weitergabe seiner persönlichen Daten an den externen Anbieter der Exkursion ausschließlich zum Zwecke der Anmeldung ein.
(3) Durch die Anmeldung und Buchung einer Exkursion erkennt der/die Teilnehmende diese Exkursionsbedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und CampusSport.
(1) Die Anmeldung zu den Exkursionen erfolgt je nach Kursangebot über die Internetseite von CampusSport.
(2) Mit der Anmeldung gibt der/die Teilnehmende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages an CampusSport ab, welches CampusSport mit Versendung der Anmeldebestätigung annimmt.
(3) Mit der Anmeldung zur Exkursion wird je nach Kursangebot eine Anzahlung in Höhe von Euro 150,- € bis 250,- € fällig. Die Restzahlung ist spätestens 6 bis 8 Wochen vor dem Beginn der Exkursion zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.
(4) Mit der Anmeldung ermächtigt der/die Teilnehmende CampusSport widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Die Einzugsermächtigung umfasst sowohl die Abbuchung der Anzahlung als auch die Restzahlung.
(5) Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmende zu, dass während der Exkursion Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen von Teilnehmergruppen angefertigt werden dürfen. Die Fotos und Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt von CampusSport bzw. der Frankfurt UAS veröffentlicht werden. Sollten einzelne Teilnehmer fotografiert oder gefilmt werden, so wird die dafür erforderliche Einwilligung separat schriftlich eingeholt. Die Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelaufnahmen oder Videos kann durch die abgebildete Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden, die gesetzliche Regelung aus § 23 KUG bleibt davon unberührt. Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Exkursionen von CampusSport ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der CampusSport-Leitung und mit ausdrücklicher schriftlich erteilter Einwilligung der betroffenen Personen (Übungsleitenden und Teilnehmenden) zulässig.
(5) Eine individuelle Abrechnung bei Verzicht auf Teilleistungen ist nicht möglich.
(6) Sollte die Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten nicht möglich sein, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro vom Teilnehmenden zu tragen. Der CampusSport behält sich vor, die Anmeldung zur Exkursion zu stornieren und dem Teilnehmenden die Berechtigung zur Teilnahme zu entziehen.
(1) Der vertragliche Leistungsumfang der Exkursionen ergibt sich grundsätzlich aus der gültigen Ausschreibung von CampusSport.
(2) Sollten für die Teilnahme an der Exkursion zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sein, wird CampusSport auf diese in der Ausschreibung ausdrücklich hinweisen. Zusätzliche Voraussetzungen können insbesondere, aber nicht abschließend, Gesundheitsnachweise oder Segelscheine, etc. sein.
(3) Soweit die An- und Abreise im Exkursionspreis inbegriffen ist, so ist sie obligatorisch. Sollte die An- bzw. Abreise nicht wahrgenommen werden oder privat erfolgen, besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf anteilige Rückvergütung. Ebenso stellt diese keinen Rücktrittgrund dar.
(4) Soweit die An- und Abreise nicht im Exkursionspreis inbegriffen ist, erfolgt die Organisation durch den Teilnehmenden selbstverantwortlich.
(4) CampusSport ist berechtigt, Preiserhöhungen, die sich nach Anmeldung des Teilnehmenden für die Beförderung (bspw. Gebührenerhöhung oder starker Anstieg der Treibstoffkosten) ergeben, anteilig auf alle Teilnehmenden umzulegen.
(1) Der angemeldete Teilnehmer kann von der Exkursion zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber CampusSport schriftlich erklärt werden.
(2) Im Falle des Rücktritts wird unabhängig vom Zeitpunkt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.
(3) Erfolgt der Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Exkursionsbeginn, so wird der Erstattungsbetrag um weitere 30 %, ab drei Wochen vor Exkursionsbeginn um 50 % und ab zwei Wochen vor Exkursionsbeginn um 80 % gekürzt. Erfolgt der Rücktritt weniger als eine Woche vor Exkursionsbeginn ist eine Erstattung des Exkursionsbeitrages nicht möglich.
(4) Die Rücktrittserklärung muss schriftlich beim CampusSport eingehen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim CampusSport.
(5) Bei Nichterscheinen wird die gesamte Exkursionsgebühr einbehalten.
(6) Bei einer vorzeitigen Abreise des Teilnehmers erfolgt diese auf Kosten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
(7) Bis zum Beginn der Exkursion kann der Teilnehmende CampusSport schriftlich vorschlagen, dass ein Dritter an seiner statt in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. CampusSport kann diesem Vorschlag widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Voraussetzungen für die Exkursion nicht entspricht oder andere wichtige Gründe gegen den Eintritt des Dritten sprechen. Im Falle der Vertragsübernahme haften der Ersatzteilnehmer (Dritte) und der ursprünglich Teilnehmende dem CampusSport für die Zahlung des Exkursionsbeitrages sowie etwaige aus der Vertragsübernahme entstehenden Kosten gesamtschuldnerisch.
CampusSport behält sich vor, Exkursionen aus zwingenden Gründen, wie z.B. Witterungsverhältnisse, höhere Gewalt, Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, etc. abzusagen. In diesem Falle wird die Anmeldung storniert und die bereits eingezogene Exkursionsgebühr zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch gegenüber CampusSport bzw. der Frankfurt UAS besteht nicht.
(1) Die Teilnahme an den Exkursionen von CampusSport erfolgt auf eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche im Rahmen der angebotenen Exkursionen können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Haftung von CampusSport bzw. der Frankfurt UAS, ihrer Mitarbeiter oder Exkursionsleiter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Den Teilnehmern an Exkursionen wird empfohlen, zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich wird den Teilnehmern von Exkursionen der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
(2) CampusSport übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.
(3) Bei Schlechtwetter, Betriebsstillstand oder Elementarereignissen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
Jeder Teilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Exkursion durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich. Sämtliche Ansprüche aus Versicherungen sind vom Teilnehmer unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.
Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Landes einhält. Etwaige Gebühren, die dem Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Einhaltung entstehen, hat dieser selbst zu tragen. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmende hat hierfür alle Kosten zu tragen.
(1) Der Teilnehmende wird sich mit den Sitten und Gebräuchen des Gastlandes vor der Exkursion vertraut machen und diese während der Exkursion respektieren.
(2) Sollte der/die Teilnehmende grob gegen ein erwartetes Verhalten oder gegen Anweisungen seitens CampusSport oder seiner beauftragten Personen verstoßen oder die Reisegruppe oder den Reiseablauf stören, so kann er ohne Erstattung der Exkursionsgebühr vom weiteren Verlauf der Exkursion ausgeschlossen werden. Hierdurch entstehende Kosten, wie z.B. für die außerplanmäßige Rückreise, gehen alleine zu Lasten des Teilnehmenden.