Personalrat
Übrigens sind unsere aktuellen Informationen, Dienstvereinbarungen und vieles mehr auf unserer Confluence-Seite zu finden.
Aufgaben und Funktion des Personalrates
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule. Seine Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte sind im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) geregelt.
Seine Hauptaufgabe ist es, darauf zu achten, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden und alle Formen von Diskriminierung unterbleiben. Dafür sind ihm über das HPVG eine Reihe von Kompetenzen zugewiesen. Bei Personalmaßnahmen wie z.B. Einstellungen und Höhergruppierungen hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht, bei Kündigungen muss er angehört werden. Es ist seine gesetzliche Aufgabe, im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung tarifvertraglicher Normen und auf die Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu dringen.
Zu den Aufgaben des Personalrats gehört es auch, dass er Auskunft und Beratung zu allen wichtigen Problemen und Regelungen in Zusammenhang mit der Beschäftigung an der Frankfurt University of Applied Sciences gibt. Mit Personalratsmitgliedern geführte Beratungsgespräche unterliegen der Vertraulichkeit, d.h. es dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere Personen insbesondere Führungskräfte weitergegeben werden. Beim Personalrat können also nicht nur Fragen z.B. zur Höhergruppierung und zur Beurlaubung sondern auch sensible Bereiche wie z. B. Belastung durch Mobbing, Alkoholprobleme oder der Umgang mit Krankheitsfolgen angesprochen werden.
Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie mit den Frauenbeauftragten der Hochschule zusammen.
Gegenüber dem Präsidenten hat der Personalrat ein Antragsrecht für Maßnahmen, die der Gesamtheit der Beschäftigten dienen. Er kann außerdem Anregungen und berechtigte Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe dringen.
Zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat können auch Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, in denen Regeln und Verfahrensweisen zu relevanten Bereichen festgelegt werden (z.B. zur gleitenden Arbeitszeit oder zum Thema Sucht).
Der Personalrat wird alle vier Jahre gewählt. Dabei gilt das Gruppenprinzip: Arbeitnehmer/-innen, Beamt/-innen und wissenschaftliches Personal wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. Frauen und Männer sind gemäß ihrem Anteil an den jeweiligen Beschäftigungsgruppen im Personalrat vertreten.
Die Personalratswahlen fanden am 14.5./15.5.24 statt. Die neue Amtszeit endet im Mai 2028.
Euer Personalrat
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden an der FRA-UAS. Diese Interessenvertretung wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und Jugendlichen gewählt. Die JAV kümmert sich um Eure Probleme und achtet darauf, dass Gesetze, wie z.B. das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, an der Hochschule eingehalten werden. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.
Termine
Personalversammlung
Die nächste Personalversammlung findet am 13. November 2025, 9:00h statt.
Alle weiteren Informationen findet ihr über unsere Confluence-Seite.
Sitzungen des Personalrates
Jeden Donnerstag ab 09:00 Uhr.
Kontakt
Terminvereinbarungen:
Terminvereinbarungen mit Mitgliedern des Personalrates sind jederzeit nach Absprache möglich. Entweder uns persönlich anschreiben oder den Personalrat über seine zentrale Mailadresse Personalrat anschreiben. Hier erreicht ihr den geschäftsführenden Vorstand des Personalrates.
Kontakt:
Büro: Gebäude 1, Raum 611
personalrat(at)fra-uas. de
Telefon: +49 69 1533-2600