Prüfungsorganisation mit Familienpflichten
Die Frankfurt University of Applied Sciences hat sich im Rahmen des Familienaudits verpflichtet, Studierenden mit Kindern das Studium nach Möglichkeit zu erleichtern. Dies gilt auch für die zeitliche Organisation von Lehrangeboten und Prüfungen, im Rahmen der durch andere Notwendigkeiten (z.B. Verfügbarkeit von Personal, Raumbedarf) gegebenen Möglichkeiten.
Das Familienbüro im Kinderhaus dient als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Hochschulangehörige mit Familienpflichten und den damit verbundenen Vereinbarkeitsfragen.
Bei Schwierigkeiten, die mit der Prüfungsorganisation zu tun haben, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an die Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses für ihren Studiengang wenden.
Sollten sich Fragen oder Schwierigkeiten auf der Ebene des Fachbereichs nicht klären oder bereinigen lassen, können Sie sich an das Referat Prüfungsrecht und Grundsatzangelegenheiten des Studiums wenden. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Weigelt.
Bitte informieren Sie auch die Koordinatorin des Familienaudits, Frau Martina Moos, über Ihre Erfahrungen, damit Problembereiche auf Hochschulebene angegangen werden können.
Praktika werden in der Regel als Ganztagsplätze angeboten. Das wird zum Problem, wenn Studierende für einen Teil des Tages keinen Betreuungsplatz für ihr Kind haben und auch keine Angehörigen oder Freunde einspringen können. Die Berufspraktischen Semester können auch in Teilzeit absolviert werden – allerdings kann sich dadurch die Dauer des Praktikums verdoppeln. Im Einzelfall sollte die Frage der notwendigen Dauer mit den betreuenden Professor*innen abgeklärt werden. Diese können Ihnen falls notwendig auch bei der Suche nach Halbtagsplätzen helfen.
Für das Zwischenpraktikum (400 Stunden) im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Ihnen Möglichkeiten bei der Planung und Organisation Ihres Praktikums aufzeigt, um das Zwischenpraktikum und Ihre familiäre Verantwortung besser vereinbaren zu können.
Das Studium im Ausland eröffnet grundsätzlich eine wichtige Lebenserfahrung und ist unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung besonders zu empfehlen. Im BA-Studiengang International Finance ist ein Auslandssemester Prüfungsvoraussetzung.
Das International Office hilft Ihnen bei der Planung und unterstützt sie bei der Suche nach einer Partnerhochschule, die für die Mitnahme von Kindern günstige Voraussetzungen bietet. Sollten Sie an einem Auslandsstudium Interesse haben, so wenden Sie sich rechtzeitig an das International Office, da die Vorbereitung hierfür, eine längerfristige Planung beinhaltet (Bachelor ab dem 2. Semester). Des Weiteren verfügt das International Office über einen Stipendientopf für Auslandsemester mit Kind.
Wir bitten Sie, dem International Office nach Ihrer Rückkehr Ihre Erfahrungen bezüglich des Auslandaufenthaltes mit Kind mitzuteilen, damit andere von Ihren Informationen profitieren können.
Weiterführende Informationen über Auslandsaufenthalte und Erfahrungsberichte finden Sie unter www.auslandsstudium-mit-kind.de oder beim International Office.
In den allgemeinen Bestimmung für Prüfungsordnungen der Bachelor- und Master-Studiengängen wurde ausdrücklich geregelt, dass die Krankheit eines von der oder dem Studierenden überwiegend allein zu versorgenden Kindes zu berücksichtigen ist, wenn Widerholungsfristen oder Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten nicht eingehalten werden können oder Prüfungen versäumt werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden.
Dies gilt auch für die Pflege von nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann. Entsprechende Hinderungsgründe müssen unverzüglich telefonisch und zusätzlich schriftlich mitgeteilt werden. Fragen hierzu beantworten die zuständigen Prüfungsämter.
Sie brauchen eine Auszeit oder haben familiäre Verantwortung?
Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters oder Teilzeitstudiums finden Sie auf dieser Seite:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienorganisation/beurlaubung-teilzeitstudium/
Wer für die Beurlaubungszeit seinen Studentenausweis nicht als Semesterticket nutzen kann oder will, kann beim Semesterticketbüro des AStA ein Formular für die Rückerstattung des RMV-Anteils am Semesterbeitrag bekommen. Der Antrag ist spätestens bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beim AStA einzureichen. Weitere Informationen unter: