Sie haben Fragen zum Praxis-Postdoc?
Nachfolgend finden Sie Antworten* auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Um als Nachwuchswissenschaftler*in eine HAW-Professur antreten zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Promotion
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (drei davon außerhalb der Hochschule)
- Erste Lehrerfahrung
Mit den neuen Qualifikations- und Kooperationsprogrammen werden qualifizierte Fachkräfte auf eine Hochschulkarriere vorbereitet.
Es gibt vier Arten von Qualifikations- und Kooperationsprogrammen:
- Praxis-Promotion
- Fokus-Promotion
- Praxis-Postdoc
- Kooperative Professuren
Der Praxis-Postdoc an der Frankfurt UAS ermöglicht es angehenden Professor*innen, zu je 50 Prozent bei einem*r externen Arbeitgeber*in und an der Hochschule zu zukunftsrelevanten Fragen zu arbeiten und zu forschen sowie erste Lehrerfahrungen zu sammeln (vier SWS). Darüber hinaus ist die Teilnahme an didaktischen Fortbildungen vorgesehen.
*Das Programm ersetzt nicht das Habilitationsverfahren und führt nicht automatisch zur Habilitation.
Mit dem Praxis-Postdoc-Programm möchten wir bereits promovierte Fachkräfte ansprechen, denen für eine HAW-Professur noch die nötige außerhochschulische Berufserfahrung und/oder Lehrerfahrung fehlt.
Der Praxis-Postdoc dauert drei Jahre.
Forschungsleistungen sowie mögliche Publikationen sind individuell mit den Fachbereichen abzustimmen.
Die Vergütung erfolgt bis Entgeltgruppe 14 TV-Hessen.
*Bitte beachten Sie, dass sich diese Angabe lediglich auf das anteilige Gehalt (50 Prozent) bezieht, das von der Hochschule getragen wird.
Nein, insgesamt sind drei Verträge aufzusetzen:
- Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Praxispartner
- Arbeitsvertrag zwischen Hochschule und Bewerber*in
- Arbeitsvertrag zwischen Bewerber*in und Praxispartner
Potentielle Praxispartner sollten die folgenden Kriterien erfüllen:
- Tätigkeit im Fachgebiet der Forschungsthematik
- Verzicht auf 50 Prozent der Arbeitsleistung für mindestens drei Jahre, um Mitarbeiter*in Forschung an aktuellen Themen zu ermöglichen
Die jeweiligen Rechte und Pflichten werden im Kooperationsvertrag festgehalten. Hierzu zählen unter anderem:
- Freistellung zu 50 Prozent
- Finanzierung praktischer Anteile (50 Prozent)
- Verantwortung für die Praxisphasen
- Unterstützung beim Erreichen des Forschungsziels
Dieses Programm gewährleistet den Postdocs die nötige dreijährige Berufserfahrung, obwohl diese lediglich zu 50 Prozent in einem Unternehmen absolviert wird.
Mit Abschluss des Praxis-Postdocs haben Sie die nötigen Qualifikationen erworben, um sich an der Frankfurt UAS für eine HAW-Professur zu bewerben. Im Gegensatz zu den Bewerbungsmodalitäten an Universtäten ist die Bewerbung innerhalb der Institution möglich.
Zu den einzureichenden Unterlagen zählen:
- Lebenslauf,
- Projektsteckbrief
- Motivationsschreiben,
- Zeugnisse
- Angaben zu Ihren bisherigen Forschungs- und Lehraktivitäten (falls vorhanden)
- professorale Betreuungszusage
- Zusage eines Praxispartners
Nein, ein Abschluss im jeweiligen Fachbereich ist nicht zwingend erforderlich. Das Forschungsthema muss sich dennoch auf eines der vier gesuchten Fachbereiche beziehen.
Ja, die verbindliche Zusage eines Praxispartners ist ein ausschlaggebendes Kriterium für den weiteren Bewerbungsprozess und entbehrlich für die endgültige Einstellung.
Der/die professorale Betreuer*in an der Hochschule und der/die fachliche Mentor*in beim Praxispartner dürfen nicht ein- & dieselbe Person sein.
Hinweis: Für den Praxisanteil ist eine Anstellung bei einem*r externen Arbeitgeber*in erforderlich. Als Selbstständige*r können Sie sich nicht mit Ihrem eigenen Unternehmen bewerben.
* Alle Angaben sind ohne Gewähr.