Einzureichende Unterlagen
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass digitale Unterlagen (Belege zum BaföG-Antrag) nur im PDF-Format eingereicht werden dürfen. Bilddateien (Gif, Jpg usw.) sind nicht erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass die Datei mit der gängigen Standardsoftware gelesen werden kann.
BAföG-Beauftragter
Annahme von Bescheinigungen nach §48 BAföG für den Fachbereich 2
Liebe Studierende,
für den Antrag nach §48 BAföG (Formblatt 5) wenden Sie sich an Herrn Gierhardt. Er wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen und diesen anschließend entgegennehmen, überprüfen und an den Dekan des Fachbereichs 2 weiterleiten. Der Dekan wird Ihren Antrag unterzeichnen, wodurch er die Rechtmäßigkeit der Beantragung bestätigt. Informationen zur Erstantragstellung entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument im rechten Frame.
Bitte bringen Sie mit:
- aktuelle Studienbescheinigung (über den HIS-Account zu besorgen)
- das Formblatt V.
Auf der oberen Hälfte der Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5) tragen Sie bitte Folgendes ein:
- Name, Vorname
- Förderungsnummer
- Ausbildungsstätte (Bezeichnung, Ort)
- Fachrichtung, Fachbereich
- 1. Hauptfach
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Hier finden Sie die genauen Zeiten und den Ort der BAföG-Beratung des Studentenwerks an der Frankfurt University of Applied Sciences.
Termine
Montag bis Donnerstag:
09:00-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Achtung!
An folgenden Tagen ist das Büro ganz oder teilweise geschlossen:
- 24.12.´24 bis 03.01.´25
Wir arbeiten zeitweise vom Home-Office aus.
Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines Präsenztermins via EMail oder Fax. Telefonischer Kontakt ist nach vorheriger Abstimmung per EMail möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis.