Prüfungsamt
Die Aufgaben des Prüfungsamts ergeben sich aus § 4 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen.
(1) Das Prüfungsamt wird vom Dekanat in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Prüfungsorganisation für die Studiengänge des Fachbereichs nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) eingerichtet. Das Dekanat führt die Aufsicht über das Prüfungsamt.
(2) Das Prüfungsamt bildet die operative Infrastruktur für die Geschäftsprozesse des Prüfungswesens, soweit sie den Fachbereich betreffen. Es nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung – unbeschadet der allgemeinen Studienberatung als Aufgabe der Hochschule nach dem Hessischen Hochschulgesetz,
- Vorbereiten der Zulassung zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen, Verwaltung der Leistungsnachweise,
- Vorbereiten der Zulassung zur Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit und zum Kolloquium,
- Ausfertigen aller Prüfungszeugnisse und Abschlussurkunden sowie der zugehörigen Bescheinigungen,
- Bearbeiten des Learning Agreements und der Prüfungsdokumente von Austauschstudierenden,
- Erteilen aller erforderlichen Bescheide, Überwachen der Termine auf der Grundlage der Entscheidungen des Prüfungsausschusses.
(3) Liegt ein Studiengang in der Verantwortung mehrerer Fachbereiche, stellen die beteiligten Dekanate einvernehmlich die Zuständigkeit eines Prüfungsamtes fest.
(4) Das Dekanat ernennt im Benehmen mit dem Fachbereichsrat – jeweils für die Dauer von mindestens drei Jahren – ein Mitglied der Professorengruppe zur Leiterin oder zum Leiter des Prüfungsamtes und ein weiteres Mitglied der Professorengruppe zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter. Das Dekanat ordnet dem Prüfungsamt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, die der Leiterin oder dem Leiter des Prüfungsamtes fachlich unterstellt sind.
(5) Die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes hat in Prüfungsangelegenheiten ein umfassendes Informationsrecht. Sie oder er kann beratend an Sitzungen des Fachbereichsrates und des Prüfungsausschusses und als Zuhörerin oder Zuhörer an Prüfungen teilnehmen. Der Fachbereichsrat kann oder die Fachbereichsräte der beteiligten Fachbereiche können festlegen, dass die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes dem Prüfungsausschuss angehört und den Vorsitz führt.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit dem Abschlüssen Bachelor und Master an der Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences (AB Bachelor/Master) vom 10. November 2004, zuletzt geändert am 19.06.2019.
Hier finden Sie Öffnungszeiten und Ansprechpersonen unserer Prüfungsämter.
Zuständigkeiten des Prüfungsamts
Liebe Studierende,
für welche Bereiche das Prüfungsamt zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
- Abgabe von Bachelor-Arbeiten/Master-Thesis
- Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen
- Anmeldung und Zulassung zu Prüfungen
- Ausstellung von Bescheiden
- Ausstellung von Zeugnissen und Urkunden
- Bescheinigung über erbrachte Leistungen
- Beratung in Prüfungsangelegenheiten
- Einsichtnahme in die Prüfungsakten
- Klausurvor-/nachbereitung
- Prüfungsformular
- Prüfungs- und Studienverordnungen
- Prüfungstermine
- Widersprüche
- Zulassung zu Wechsel von Studiengängen
Bitte beachten Sie, dass für die Abwicklung von Prüfungsangelegenheiten es zwingend notwendig ist, dass Sie folgende Angaben machen:
- Studiengang
- Name, Vorname
- Matrikel-Nummer
Ankündigung Ärztliches Attest
Gemäß der Sitzung der Prüfungsausschüsse und des Studiendekans des Fachbereichs 2 vom 09.02.2015 sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen Bachelor und Master, ist für ärztliche Atteste folgendes Formular anzuwenden.
Auf diesen Seiten können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren.
FAQ
Möchten Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit auf Englisch verfassen, so müssen Sie hierfür mit Anmeldung der Arbeit einen formlosen Antrag per E-Mail einreichen. Dieser Antrag muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
Die Bachelor-/Master-Arbeit muss fristgerecht in 2-fach gebundener Form inkl. Datenträger während der Sprechzeiten des Prüfungsamtes vorgelegt werden oder auf dem Postweg (Gültigkeit des Poststempels) in 2-fach gebundener Form inkl. Datenträger eingereicht werden.
Coronabedingt kann die Bachelor-/Masterarbeit derzeit digital über campUAS unter Prüfungsamt Fachbereich 2 hochgeladen werden. Der Einschreibeschlüssel für den Campuas-Kurs lautet: Verf@hren
Bitte beachten Sie, dass die Wahrung der Abgabefrist auch für digitale Abgaben gilt!
Vergessen Sie bitte nicht, die eidesstattliche Erklärung eigenhändig zu unterschreiben.
Bitte verwenden Sie hierfür das Ärztliche Formular und reichen dieses im Prüfungsamt per Post bzw. in den Sprechzeiten des Prüfungsamtes Lehreinheit Informatik ein.
Sie haben die Möglichkeit, einen formlosen Antrag
- eigenhändig unterschrieben
- unter Angaben von Gründen
- und inkl. Nachweise
eingescannt per E-Mail im Prüfungsamt einzureichen. Geben Sie den Zeitraum der Verlängerung der Bachelor-/Master-Arbeit an und holen Sie eine Stellungnahme der oder des Erstprüfenden ein. Der zuständige Prüfungsausschuss wird dann über den Antrag entscheiden.
Die Erstellung des Zeugnisses dauert ca. 4 bis 6 Wochen. Bitte vereinbaren Sie nach 4 bis 6 Wochen einen individuellen Abholungstermin per E-Mail.
Diese Vollmacht dient dazu, dass eine von Ihnen bevollmächtigte Person beispielsweise Ihre Zeugnisunterlagen im Prüfungsamt abholen darf. Ihr Zeugnis wird ausschließlich an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person herausgeben, sofern diese sich ausweisen kann. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Sie als ehemalige/r Studierende/r müssen diese Vollmacht handschriftlich unterschreiben.
- Die Vollmacht muss im Original vorgelegt werden, bei Abholung durch den Bevollmächtigten persönlich.
- Der oder die Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweisen können. Andernfalls kann nichts ausgehändigt werden.
- Zusätzlich wird eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin benötigt.
- Ausschließlich der Bevollmächtigte kann in Ihrem Auftrag Unterlagen abholen. Die Vollmacht ist nicht übertragbar!
⇨ Das Formular zur ,,Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen'' finden Sie hier.
⇨ Das Formular für ,,Allgemeine Hinweise zur Anerkennbarkeit von Prüfungsleistungen für die Lehreinheit Maschinenbau'' finden Sie hier.
Zusätzlich benötigen wir einen originalen Leistungsnachweis des/der vorherigen Studiengangs/Universität und die Kopien des Modulhandbuches der Module, die Sie sich bei uns anerkennen lassen möchten. Bitte senden Sie uns nicht das komplette Modulhandbuch zu! Ihr zuständiger Prüfungsausschuss wird dann über Ihre Anerkennung entscheiden.
Lehreinheit Informatik:
Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular ,,Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen'' im Prüfungsamt ein.
Lehreinheit Maschinenbau:
Im Bereich "Infos zur Anerkennung und Hochschulwechsel" des Campuaskurses Cluster-M Infos (BioV, M, PED, ServIng, Master) finden Sie eine Vergleichstabelle und eine Handreichung für das Ausfüllen. Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular ,,Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen'' und die Vergleichstabelle im Prüfungsamt ein.
Lehreinheit Elektrotechnik:
Es wird empfohlen, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Studiengangsleitung in Verbindung setzen, um mit dieser Ihr Anliegen zu besprechen. So wissen Sie genau, bei welchen Modulen die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und gut leserlich auf der Vorder- und Rückseite aus. Auf der Rückseite notieren Sie bitte auf der linken Seite die Module, die Sie an Ihrer vorherigen Hochschule erbracht haben. Auf der gegenüberliegenden Seite notieren Sie bitte das Modul, welches Sie hier bei uns anerkannt haben möchten.
Bitte setzen Sie sich bezüglich einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mit unserem Studienbüro in Verbindung.
Sollten Sie für Ihre Masterbewerbung eine Bescheinigung Ihrer Durchschnittsnote benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Bescheinigung der Durchschnittsnote“ an das Prüfungsamt. Daraufhin wird Ihnen schnellstmöglich eine Bescheinigung ausgestellt, die Ihnen momentan per E-Mail zugesendet wird. Ein vorläufiges Bachelorzeugnis wird nicht erstellt!
Bezüglich einer Bescheinigung für die Ausländerbehörde setzen Sie sich bitte mit Student Support und Services unter stellungnahme(at)stuport.fra-uas. in Verbindung. de
Wenn Sie vor einer Klausur erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest).
Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit, die während einer Prüfung eintritt, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich. Die Bescheinigung, die Sie vom Arzt erhalten ("Arbeitsunfähigkeit"/gelber Zettel), reicht nicht aus!
Das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, dem Prüfungsamt vorgelegt werden.
Was bedeutet „unverzüglich“? Der Arzt/die Ärztin muss spätestens am Tag der nicht geschriebenen Klausur konsultiert werden (an einem Samstag ist der ärztliche Notdienst aufzusuchen). Das ärztliche Attest muss spätestens drei Arbeitstage nach Klausurtermin im Prüfungsamt vorgelegt werden; dabei entscheiden – bei persönlicher Abgabe des ärztlichen Attestes im Prüfungsamt – der Eingangsstempel des Prüfungsamtes, bei der Postversendung des ärztlichen Attests das Datum des Poststempels. Die Abgabe des ärztlichen Attestes außerhalb der bekannten Öffnungszeiten des Prüfungsamtes ist nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich zwecks Klausureinsicht an Ihre/n zuständige/n Prüfer/in. Fall Sie in einem Online-Studiengang eingeschrieben sind, schreiben Sie bitte eine E-Mail an das Prüfungsamt.
Eine nachträgliche Anmeldung zu einer Prüfung ist nur möglich, falls Sie für den Anmeldezeitraum Gründe vorweisen können, die Sie nicht selbst zu vertreten haben und die es Ihnen unmöglich gemacht haben, sich zu den Prüfungen im HIS POS-System anzumelden.
Für eine nachträgliche Zulassung müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. In dem Antrag sollte
- Ihr Name,
- Ihre Anschrift,
- Ihre Matrikelnummer
- und der Titel der Prüfungsleistung stehen,
- sowie eine Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben
- und ggf. Nachweise des Verhinderungsgrundes.
Der Antrag ist im Prüfungsamt abzugeben oder per Post oder per E-Mail an das Prüfungsamt zu schicken. Der Antrag muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.
Die Projektarbeit muss fristgerecht in 2-fach gebundener Form inkl. Datenträger während der Sprechzeiten des Prüfungsamtes vorgelegt werden oder auf dem Postweg (Gültigkeit des Poststempels) in 2-fach gebundener Form inkl. Datenträger eingereicht werden.
Coronabedingt kann die Bachelor-/Masterarbeit derzeit digital über campUAS unter Prüfungsamt Fachbereich 2 hochgeladen werden. Der Einschreibeschlüssel für den Campuaskurs lautet: Verf@hren.
Bitte beachten Sie, dass die Wahrung der Abgabefrist auch für digitale Abgaben gilt!
Vergessen Sie bitte nicht, die eidesstattliche Erklärung eigenhändig zu unterschreiben.
Bei Abgaben in gebundener Form gelten folgende Besonderheiten:
- Maschinenbautechnische Studiengänge: Es sind 2 Exemplare abzugeben.
- Elektrotechnische Studiengänge: Es ist 1 Exemplar abzugeben.
Weitere Informationen
Gemäß der Sitzung der Prüfungsausschüsse und des Studiendekans des Fachbereichs 2 vom 09.02.2015 sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen Bachelor und Master ist für ärztliche Atteste folgendes Formular anzuwenden: Formular Ärztliches Attest
Eine Übersicht der Prüfungsausschüsse des Fachbereichs 2 finden Sie hier.
Auch in Zeiten des Internets gelten rechtsverbindlich nur die Aushänge in unseren Schaukästen. Welche Aushänge wo an der Frankfurt University of Applied Sciences zu finden sind, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
- Elektrotechnik und Informationstechnik (EIT)
- Elektrotechnik und Kommunikationstechnik (EKT)
- Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (EEE)
- Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (EEE – dual)
- Electrical Engineering and Information Technology (EEIT – VGU)
- Informationssystemtechnik (IST)
- Mechatronik (Mech)
- Information Technology (IT)
- Mechatronik und Robotik (MeRo)
Verbindliche Mitteilungen (Aushänge) finden Sie in Gebäude 8 / Erdgeschoss und 1. Etage
Wichtiger Hinweis:
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Anmeldezeiträume und Prüfungstermine (Ausgabetermin etc.) im Prüfungsverwaltungssystem oder am Schaukasten, da Änderungen möglich sind.
Auch in Zeiten des Internets gelten rechtsverbindlich nur die Aushänge in unseren Schaukästen. Welche Aushänge wo an der Frankfurt University of Applied Sciences zu finden sind entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
- Barrierefreie Systeme (BaSys)
- Business Information Systems international - WI
- High Integrity Systems (HIS)
- Informatik
- Informatik - mobile Anwendungen
- Wirtschaftsinformatik (WI)
Verbindliche Mitteilungen (Aushänge) finden Sie in Gebäude 1 / 1. und 2. Etage
Wichtiger Hinweis:
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Anmeldezeiträume und Prüfungstermine (Ausgabetermin etc.) im Prüfungsverwaltungssystem oder am Schaukasten, da Änderungen möglich sind.
Auch in Zeiten des Internets gelten rechtsverbindlich nur die Aushänge in unseren Schaukästen. Welche Aushänge wo an der Frankfurt University of Applied Sciences zu finden sind, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
- Allgemeiner Maschinenbau
- Angewandte Biowissenschaften (dual)
- Bioverfahrenstechnik (BioV)
- Maschinenbau
- Maschinenbau deutsch-spanisch (Doppelabschluss-Programm mit der Universidad de Cádiz)
- Maschinenbau Online
- Produktentwicklung und Technisches Design
- Service Engineering Maschinenbau (SE)
- Wirtschaftsingenieurwesen (online – Wingo)
Wichtiger Hinweis:
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Anmeldezeiträume und Prüfungstermine (Ausgabetermine etc.) im Prüfungsverwaltungssystem oder Campuas (Kurs: Cluster-M Infos), da Änderungen möglich sind
Um Sie und Ihr ungeborenes Kind noch besser zu schützen, wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) novelliert und gilt seit 01. Januar 2018 auch für schwangere und stillende Studentinnen im ersten Jahr nach der Geburt. Details dazu finden Sie auf dieser Seite unseres Familienbüros.