Prüfungs- und Studienleistungen
Wichtiger Hinweis!
Rund um das Thema Prüfungs- und Studienleistungen ist das Prüfungsamt für Sie da. Nachstehend finden Sie studiengangspezifische und studiengangsübergreifende Informationen zu Prüfungs- und Studienleistungen.
Studiengangspezifische Informationen:
Sortiert nach Studiengängen erhalten Sie alle Informationen zu den nachstehenden Punkten:
- Ansprechpersonen,
- Ablaufpläne,
- Klausurpläne,
- Prüferbestellungen,
- Prüfungsausschüsse,
- Prüfungsordnungen,
- Modulhandbücher,
- Modulübersichten
Wählen Sie Ihren Studiengang:
- Betriebswirtschaftslehre – Business Administration
- Betriebswirtschaft mit Doppelabschluss – Business Administration Double Degree
- International Business Administration
- International Finance
- Luftverkehrsmanagement – Aviation Management
- Public Administration
- Public und Non-Profit Management
- Steuerlehre - Taxation
- Tourismusmanagement – Tourism Management
- Wirtschaftsrecht – Business Law
In Kooperation mit Fachbereich 2
Studiengangsübergreifende Informationen:
Gleichwertige Leistungen, die Sie an anderen Hochschulen erbracht haben, können Sie sich für Ihren Studiengang anerkennen lassen.
Im Prüfungsamt melden Sie Ihre Abschlussarbeit (Master- oder Bachelor-Arbeit) an.
Die Prüfungsanmeldung der Module erfolgt über das Studierendenportal FranCa der Frankfurt University of Applied Sciences unter der Kachel Prüfungsanmeldung & Prüfungsabmeldung.
Bitte beachten Sie die jeweils die unter "Bekanntmachungen" zu Ihrem Studiengang näher erläuterten sowie die in der Prüfungsordnung dazu niedergelegten Regelungen und Anmeldefristen.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit peregos.
- Handreichung zur digitalen Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Merkblatt zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
- Eigenständigkeitserklärung deutsch/englisch
- Deckblatt zur Vorlage einer Abschlussarbeit
Beim Bezug von Leistungen nach BAföG müssen Sie entsprechend dem Merkblatt BAföG die notwendige Anzahl an Kreditpunkten [ECTS] je nach Semester und Studiengang nachweisen. Seit dem 19.09.2011 reicht es, hierzu Ihren Online-Self-Service-Leistungsnachweis dem BAföG-Amt vorzulegen. Das Formblatt 5 nach § 48 BAföG ist zum Bezug von Leistungen nicht mehr notwendig.
Bitte planen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Studienverlauf ein, um die Förderung nicht zu gefährden.
Bitte wenden Sie sich in BAföG-Angelegenheiten an das Prüfungsamt.
Das Prüfungsamt berät Sie in allen Prüfungsproblemen, insbesondere bei Verfahrensfragen. Bitte wenden Sie sich zunächst dorthin oder per E-Mail an Ihre/Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt.
Daneben stehen Ihnen die Fachstudienberatung durch die Studiengangsleiterin oder den Studiengangsleiter, durch die einzelnen Dozentinnen und Dozenten sowie – insbesondere bei Anträgen zur PO – die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Verfügung.
Diese Bescheinigungen können Sie ab sofort im FranCa-Portal für Studierende herunterladen:
- Studienbescheinigung
- Studienverlaufsbescheinigung
- Gebührenbescheinigung
- Zahlungsaufstellung für die Rückmeldung
Leistungsnachweise können weiterhin im Prüfungsverwaltungsportal heruntergeladen werden. Die Anmeldung erfolgt über das FranCa-Portal.
Das Prüfungsamt stellt Ihnen bei Bedarf gerne weitere Bescheinigungen für unterschiedliche Zwecke aus.
Nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens haben Sie innerhalb eines Jahres ein in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master näher geregeltes Recht (§30), Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen (Klausureinsicht, Einsicht in Hausarbeitsbewertungen, Gutachten zur Abschlussarbeit).
Klausurbesprechungen mit den hauptamtlich Lehrenden (Professor*innen) vereinbaren Sie direkt mit der/dem jeweiligen Themensteller*in. Die zentrale Klausureinsicht betrifft nur Klausuren von Lehrbeauftragten. Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme in diesem Fall keine Besprechung der Prüfungsunterlagen mit den Lehrenden darstellt. Sofern Sie eine Besprechung wünschen, wird empfohlen, sich nach Notenbekanntgabe zeitnah an die Prüfer*innen zu wenden.
Wintersemester 2024/2025
Mittwoch, 27.11.2024, 9:00 – 11:00 Uhr, Gebäude 4, Raum 105
Meldeschluss: Mittwoch, 20.11.2024!
Hier finden Sie das Formblatt zur Einsichtnahme, welches Sie bitte im Prüfungsamt persönlich oder per Mail einreichen. Zur Einsicht von Klausuren, die im Prüfungsamt nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an die/den Themensteller*in.
Bachelor-Studiengänge der Frankfurt University of Applied Sciences enthalten als Abbildung des profilbildenden Merkmales Interdisziplinarität ein Modul zum „Interdisziplinären Studium Generale“ im Umfang von 5 ECTS-Punkten (Credits). Dabei handelt es sich um ein Modul, bei dem aus mindestens drei Fachbereichen zu einem Querschnittsthema fachliche Beiträge verknüpft und zum Kompetenzerwerb verpflichtend angeboten werden.
Der Fachbereich 3 beteiligt sich an den angebotenen Modulen des „Interdisziplinären Studium Generale“.
Studierende, deren Studienpläne in diesem Semester den Besuch des „Interdisziplinären Studium Generale“-Moduls vorsehen, können unter den folgenden Angeboten wählen.
Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz für Studentinnen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit. Sie können ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Hochschule mitteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Eine Verpflichtung zur Mitteilung besteht für Sie nicht, jedoch können Sie sich auf die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes nur dann berufen, wenn Sie der Hochschule offiziell mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind oder stillen (an die Abteilung Personal und Personalentwicklung, Sachgebiet Arbeitsschutz (arbeitsschutz(at)hr.fra-uas. )). Die Vorlage zur "Schwangerschaftsanzeige" finden Sie hier: de
- Anzeige einer Schwangerschaft oder Stillzeit gemäß § 15 Mutterschutzgesetz
- Erklärung zur freiwilligen Absolvierung einer Prüfungsleistung während des Mutterschutzes
Das Familienbüro steht für Fragen zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zur Verfügung und berät Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch:
Falls Sie nach dem Ende der Frist zur Rücknahme einer Anmeldung oder während einer Prüfung erkranken, müssen die Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. In diesen Fällen ist unverzüglich, das heißt spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig die durch die gesundheitliche Beeinträchtigung verursachte Leistungsminderung für die betreffende Prüfung hervorgeht, damit eine Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss möglich ist. Bitte verwenden Sie ausschließlich das nachfolgende Formular, und achten Sie darauf, dass aus der Erklärung der Ärztin bzw. des Arztes die Leistungsminderung eindeutig hervorgeht, um Rückfragen zu vermeiden:
Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest
Zum Ausgleich von vorliegenden dauerhaften oder chronischen Beeinträchtigungen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, und die sich nachteilig auf die Leistungserstellung in Prüfungen auswirken, können Studierende einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs stellen.
Bitte beachten Sie: Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs müssen beim jeweiligen Prüfungsausschuss im Sommersemester bis spätestens 1. Mai, im Wintersemester bis spätestens 1. November eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie hierzu den folgenden Antrag auf Nachteilsausgleich.
Service und Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle "Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen an der Frankfurt UAS".
Gegen Beschlüsse des Prüfungsausschusses (z. B. Ablehnung eines Antrages, Nichtzulassung zu einer Prüfung) und andere Verwaltungsakte (z.B. die Bewertung einer Prüfung als nicht bestanden) steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den Referenten für prüfungsrechtliche Widersprüche. Der Widerspruch muss schriftlich direkt bei der Frankfurt University of Applied Sciences, Referent prüfungsrechtliche Widersprüche, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main, eingereicht werden.
Ausbilderbefähigungs-Zertifikat,
Internationales Zertifikat/Fachsprachenzertifikat,
sowie Bescheinigungen aller Art über den erreichten Studienfortschritt.
Das Prüfungsamt fertigt für Sie das Abschlusszeugnis sowie die Master- oder Bachelor-Urkunde und das Diploma Supplement. Dies geschieht von Amts wegen unmittelbar nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung. Der Empfang der Urkunden ist zu quittieren.
Für Studierende der Frankfurt University of Applied Sciences, die eine Tätigkeit im kaufmännischen oder handwerklich-technischen Bereich anstreben, bietet der Fachbereich 3 ein Zertifikat "Ausbilderbefähigung" an.
An der Frankfurt University of Applied Sciences wurden beginnend mit dem Sommersemester 1998 stufenweise Bausteine einer Entrepreneurship-Ausbildung eingeführt. Das "Frankfurter Modell für Existenzgründung" und mehrere Generationen von EXIST-/EXIST-Seed-Projekten wurden in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Sparkasse, der INBAS GmbH und mit der Unterstützung der Europäischen Union, des BMBF und des Landes Hessen durchgeführt. Weitere Informationen auf der Seite Wege in die Existenzgründung.
Das Institut für Entrepreneurship am Fachbereich 3 betrieb einen Mainkubator mit i.d.R. 4 - 5 Plätzen für Gründer/-innen aus der Hochschule. Diese Aktivität wurde durch den im Wintersemester 2011/2012 begonnen berufsbegleitenden MBA-Weiterbildungsstudiengang Entrepreneurship & Business Development ersetzt.
Für Studierende aller Fachbereiche und Studiengänge an der Frankfurt University of Applied Sciences bietet das Fachsprachenzentrum ein hochschulweites Fremdsprachenprogramm an, das der steigenden Bedeutung fremdsprachlicher Qualifikationen und Kompetenzen für eine globalisierte Arbeits- und Lebenswelt Rechnung trägt.
Bachelor-Studiengänge der Frankfurt University of Applied Sciences enthalten als Abbildung des profilbildenden Merkmales Interdisziplinarität ein Modul zum „Interdisziplinären Studium Generale“ im Umfang von 5 ECTS-Punkten (Credits). Dabei handelt es sich um ein Modul, bei dem aus mindestens drei Fachbereichen zu einem Querschnittsthema fachliche Beiträge verknüpft und zum Kompetenzerwerb verpflichtend angeboten werden.
Der Fachbereich 3 beteiligt sich an den angebotenen Modulen des „Interdisziplinären Studium Generale“.
Studierende, deren Studienpläne in diesem Semester den Besuch des „Interdisziplinären Studium Generale“-Moduls vorsehen, können unter den folgenden Angeboten wählen.
Weiterbildungsangebote für Studierende aller Fachbereiche und Studiengänge.
Damit Studierende ihre Bücher und Taschen sicher lagern können, während sie in der Hochschule sind, gibt es im Gebäude 4 einige Schließfächer.
Bitte denken Sie daran keine Wertgegenstände zu lagern. Die Hochschule übernimmt keine Haftung.
§ 4 Prüfungsamt
- Das Prüfungsamt wird vom Dekanat in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Prüfungsorganisation für die Studiengänge des Fachbereichs nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) eingerichtet. Das Dekanat führt die Aufsicht über das Prüfungsamt.
- Das Prüfungsamt bildet die operative Infrastruktur für die Geschäftsprozesse des Prüfungswesens, soweit sie den Fachbereich betreffen. Es nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung - unbeschadet der allgemeinen Studienberatung als Aufgabe der Hochschule nach dem Hessischen Hochschulgesetz,
- Zulassung zu Modulprüfungen, Modulteilprüfungen, Verwaltung der Leistungsnachweise,
- Vorbereiten der Zulassung zur Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit und zum Kolloquium,
- Ausfertigen aller Prüfungszeugnisse und Abschlussurkunden sowie der zugehörigen Bescheinigungen,
- Bearbeiten des Learning Agreements und der Prüfungsdokumente von Austauschstudierenden,
- Erteilen aller erforderlichen Bescheide, Überwachen der Termine und Fristen.
- Liegt ein Studiengang in der Verantwortung mehrerer Fachbereiche, stellen die beteiligten Dekanate einvernehmlich die Zuständigkeit eines Prüfungsamtes fest.
- Das Dekanat ernennt – jeweils für die Dauer von mindestens drei Jahren - ein Mitglied der Professorengruppe zur Leiterin oder zum Leiter des Prüfungsamtes und ein weiteres Mitglied der Professorengruppe zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter. Das Dekanat ordnet dem Prüfungsamt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, die der Leiterin oder dem Leiter des Prüfungsamtes fachlich unterstellt sind.
- Die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes hat in Prüfungsangelegenheiten ein umfassendes Informationsrecht. Sie oder er kann beratend an Sitzungen des Fachbereichsrates und des Prüfungsausschusses und als Zuhörerin oder Zuhörer an Prüfungen teilnehmen. Der Fachbereichsrat kann oder die Fachbereichsräte der beteiligten Fachbereiche können festlegen, dass die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes dem Prüfungsausschuss angehört und den Vorsitz führt.
Quelle
Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Frankfurt University of Applied Sciences (AB Bachelor/Master) vom 10. November 2004 in der jeweils gültigen Fassung.
Wichtiger Hinweis!
Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer an.
Prüfungsamt
Kontaktinformationen
Servicezeiten
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit (inkl. Klausurphase):
Montag bis Donnerstag:
09:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag bis Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
sowie nach Vereinbarung per Mail
Sie können gerne nach vorheriger Abstimmung Termine vor Ort außerhalb der genannten Zeitfenster mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungsamts vereinbaren.
Leitung
Prof. Dr. Barbara Lämmlein
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
per E-Mail
Räume
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts finden Sie in den Räumen 206 und 207 im Gebäude 4.
Kontakte
Mitarbeiter*innen sortiert nach ...
Ansprechpersonen im Prüfungsamt Fachbereich 2
Ansprechperson im Prüfungsamt
Der/die Sachbearbeiter*in des Studiengangs
Gebäude 4, Raum 206 oder 207
Telefon: +49 69 1533-3330
fb3-pruefungsamt(at)fb3.fra-uas. de
Für Studierende aller Fachbereiche und Studiengänge an der Frankfurt University of Applied Sciences bietet das Fachsprachenzentrum ein hochschulweites Fremdsprachenprogramm an, das der steigenden Bedeutung fremdsprachlicher Qualifikationen und Kompetenzen für eine globalisierte Arbeits- und Lebenswelt Rechnung trägt.
Alle Informationen zum interdisziplinären Studium Generale finden Sie hier.
Bitte nehmen Sie für Klausureinsichten Kontakt zu den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern auf. Zentrale Klausureinsichten werden über das Prüfungsamt organisiert.
Widersprüche gegen die Feststellung eines Täuschungsversuches sind grundsätzlich nach § 29 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences (AB Bachelor/Master) schriftlich bei der Frankfurt University of Applied Sciences, Referent Prüfungsrechtliche Widersprüche, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main einzureichen.
Ihr formloser schriftlicher Antrag mit Begründung muss Ihre Unterschrift enthalten; eine E-Mail reicht daher nicht. (Hinweis: Nutzen sind für Ihren Antrag bitte nicht das standardisierte Antragsformular des Fachbereichs 3 für Anträge an die Prüfungsausschüsse).
Weiterführende Informationen:
Prüfungsanmeldung FranCa-Portal
Prüfungsanmeldung FranCa-PortalStudiendekanat
StudiendekanatStudienbüro
StudienbüroWissenschaftliches Arbeiten
Wissenschaftliches Arbeiten