Menü

Studiengangspezifische Informationen zu Wirtschaftsrecht (LL.B.)

Diese Seite wird Sie Ihr ganzes Studium hindurch begleiten. Sie enthält alle wesentlichen Informationen, Formulare und Dokumente rund um Ihr Studium Wirtschaftsrecht. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite regelmäßig aufzurufen.

Quicklinks

Weitere Informationen für ...
Erstsemester
Studieninteressierte

Downloads

Stundenpläne

Prüfungen

Falls Sie nach dem Ende der Frist zur Rücknahme einer Anmeldung oder während einer Prüfung erkranken, müssen die Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. In diesen Fällen ist unverzüglich, das heißt spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig die durch die gesundheitliche Beeinträchtigung verursachte Leistungsminderung für die betreffende Prüfung hervorgeht, damit eine Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss möglich ist. Bitte verwenden Sie ausschließlich das nachfolgende Formular, und achten Sie darauf, dass aus der Erklärung der Ärztin bzw. des Arztes die Leistungsminderung eindeutig hervorgeht, um Rückfragen zu vermeiden:

Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest

Im Prüfungsamt melden Sie Ihre Abschlussarbeit (Master- oder Bachelor-Arbeit) an.

Die Prüfungsanmeldung der Module erfolgt über das Studierendenportal FranCa der Frankfurt University of Applied Sciences unter der Kachel Prüfungsanmeldung & Prüfungsabmeldung.

Bitte beachten Sie die jeweils die unter "Bekanntmachungen" zu Ihrem Studiengang näher erläuterten sowie die in der Prüfungsordnung dazu niedergelegten Regelungen und Anmeldefristen.

Merkblatt zum elektronischen Anmeldeverfahren

Prüfungsausschuss

Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge auf Ausnahmeregelungen zur PO und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen. Bitte wenden Sie sich an die Vorsitzende / den Vorsitzenden.

MitgliedStellvertreter/inBeginn Amtszeit
Mitglied
Beginn Amtszeit
Stellvertreter/in
Ende
Amtszeit
Professorale Mitglieder

Prof. Dr. Stefanie Sendmeyer

Prof. Dr. Isabella Anders-Rudes01.04.202401.04.202431.03.2027

Prof. Dr. Christoph Desjardins

Prof. Dr. Christiane Siemes01.04.202401.04.202431.03.2027

Prof. Dr. Olaf Meyer

Prof. Dr. Caspar Behme01.04.202401.04.202431.03.2027
Mitglied der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Laura GronertMarcela Jednat01.04.202401.04.202431.03.2027
Studentische Mitglieder

Jessica Johnson (LL.M.)

Sebastian Schneider (WiRe)

01.04.202401.04.202431.03.2025

Steven Kugler (WiRe)

 

01.04.2024 31.03.2025

Weitere wesentliche Dokumente, Formulare und Informationen

Im Prüfungsamt geben Sie Ihre Hausarbeiten/Präsentationen ab. Auf Wunsch können Sie sich die Abgabe quittieren lassen; Sie können sich hier die Abgabequittung ausdrucken und ausgefüllt zur Abgabe Ihrer Haus-/Projektarbeit/Präsentation ins Prüfungsamt mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass jede Haus-/Projektarbeit eine Eigenständigkeitserklärung  über die selbständige Anfertigung der Prüfungsleistung enthalten muss.

Gleichwertige Leistungen, die Sie an anderen Hochschulen erbracht haben, können Sie sich für Ihren Studiengang anerkennen lassen.

Im Prüfungsamt melden Sie Ihre Abschlussarbeit (Master- oder Bachelor-Arbeit) an.

Die Prüfungsanmeldung der Module erfolgt über das Studierendenportal FranCa der Frankfurt University of Applied Sciences unter der Kachel Prüfungsanmeldung & Prüfungsabmeldung.

Bitte beachten Sie die jeweils die unter "Bekanntmachungen" zu Ihrem Studiengang näher erläuterten sowie die in der Prüfungsordnung dazu niedergelegten Regelungen und Anmeldefristen.

Merkblatt zum elektronischen Anmeldeverfahren

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit peregos.

Beim Bezug von Leistungen nach BAföG müssen Sie entsprechend dem Merkblatt BAföG die notwendige Anzahl an Kreditpunkten [ECTS] je nach Semester und Studiengang nachweisen. Seit dem 19.09.2011 reicht es, hierzu Ihren Online-Self-Service-Leistungsnachweis dem BAföG-Amt vorzulegen. Das Formblatt 5 nach § 48 BAföG ist zum Bezug von Leistungen nicht mehr notwendig.  

Bitte planen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Studienverlauf ein, um die Förderung nicht zu gefährden.

Bitte wenden Sie sich in BAföG-Angelegenheiten an das Prüfungsamt.

Das Prüfungsamt berät Sie in allen Prüfungsproblemen, insbesondere bei Verfahrensfragen. Bitte wenden Sie sich zunächst dorthin oder per E-Mail an Ihre/Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt.

Daneben stehen Ihnen die Fachstudienberatung durch die Studiengangsleiterin oder den Studiengangsleiter, durch die einzelnen Dozentinnen und Dozenten sowie – insbesondere bei Anträgen zur PO – die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Verfügung.

Diese Bescheinigungen können Sie ab sofort im FranCa-Portal für Studierende herunterladen:

  • Studienbescheinigung
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Gebührenbescheinigung
  • Zahlungsaufstellung für die Rückmeldung

Leistungsnachweise können weiterhin im Prüfungsverwaltungsportal heruntergeladen werden. Die Anmeldung erfolgt über das FranCa-Portal.

Das Prüfungsamt stellt Ihnen bei Bedarf gerne weitere Bescheinigungen für unterschiedliche Zwecke aus.

Nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens haben Sie innerhalb eines Jahres ein in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master näher geregeltes Recht (§30), Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen (Klausureinsicht, Einsicht in Hausarbeitsbewertungen, Gutachten zur Abschlussarbeit).

Klausurbesprechungen mit den hauptamtlich Lehrenden (Professor*innen) vereinbaren Sie direkt mit der/dem jeweiligen Themensteller*in. Die zentrale Klausureinsicht betrifft nur Klausuren von Lehrbeauftragten. Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme in diesem Fall keine Besprechung der Prüfungsunterlagen mit den Lehrenden darstellt. Sofern Sie eine Besprechung wünschen, wird empfohlen, sich nach Notenbekanntgabe zeitnah an die Prüfer*innen zu wenden.

Wintersemester 2024/2025

Mittwoch, 27.11.2024, 9:00 – 11:00 Uhr, Gebäude 4, Raum 105
Meldeschluss: Mittwoch, 20.11.2024!

Hier finden Sie das Formblatt zur Einsichtnahme, welches Sie bitte im Prüfungsamt persönlich oder per Mail einreichen. Zur Einsicht von Klausuren, die im Prüfungsamt nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an die/den Themensteller*in.

Bachelor-Studiengänge der Frankfurt University of Applied Sciences enthalten als Abbildung des profilbildenden Merkmales Interdisziplinarität ein Modul zum „Interdisziplinären Studium Generale“ im Umfang von 5 ECTS-Punkten (Credits). Dabei handelt es sich um ein Modul, bei dem aus mindestens drei Fachbereichen zu einem Querschnittsthema fachliche Beiträge verknüpft und zum Kompetenzerwerb verpflichtend angeboten werden.

Der Fachbereich 3 beteiligt sich an den angebotenen Modulen des „Interdisziplinären Studium Generale“.

Studierende, deren Studienpläne in diesem Semester den Besuch des „Interdisziplinären Studium Generale“-Moduls vorsehen, können unter den folgenden Angeboten wählen.

Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz für Studentinnen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit. Sie können ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Hochschule mitteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Eine Verpflichtung zur Mitteilung besteht für Sie nicht, jedoch können Sie sich auf die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes nur dann berufen, wenn Sie der Hochschule offiziell mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind oder stillen (an die Abteilung Personal und Personalentwicklung, Sachgebiet Arbeitsschutz (arbeitsschutz(at)hr.fra-uas.remove-this.de )). Die Vorlage zur "Schwangerschaftsanzeige" finden Sie hier:

Das Familienbüro steht für Fragen zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zur Verfügung und berät Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch:

Falls Sie nach dem Ende der Frist zur Rücknahme einer Anmeldung oder während einer Prüfung erkranken, müssen die Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. In diesen Fällen ist unverzüglich, das heißt spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig die durch die gesundheitliche Beeinträchtigung verursachte Leistungsminderung für die betreffende Prüfung hervorgeht, damit eine Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss möglich ist. Bitte verwenden Sie ausschließlich das nachfolgende Formular, und achten Sie darauf, dass aus der Erklärung der Ärztin bzw. des Arztes die Leistungsminderung eindeutig hervorgeht, um Rückfragen zu vermeiden:

Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest

Zum Ausgleich von vorliegenden dauerhaften oder chronischen Beeinträchtigungen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, und die sich nachteilig auf die Leistungserstellung in Prüfungen auswirken, können Studierende einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs stellen.

Bitte beachten Sie: Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs müssen beim jeweiligen Prüfungsausschuss im Sommersemester bis spätestens 1. Mai, im Wintersemester bis spätestens 1. November eingereicht werden.

Bitte nutzen Sie hierzu den folgenden Antrag auf Nachteilsausgleich.

Service und Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle "Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen an der Frankfurt UAS".

Gegen Beschlüsse des Prüfungsausschusses (z. B. Ablehnung eines Antrages, Nichtzulassung zu einer Prüfung) und andere Verwaltungsakte (z.B. die Bewertung einer Prüfung als nicht bestanden) steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den Referenten für prüfungsrechtliche Widersprüche. Der Widerspruch muss schriftlich direkt bei der Frankfurt University of Applied Sciences, Referent prüfungsrechtliche Widersprüche, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main, eingereicht werden. 

Ausbilderbefähigungs-Zertifikat,

Internationales Zertifikat/Fachsprachenzertifikat,

sowie Bescheinigungen aller Art über den erreichten Studienfortschritt.

Das Prüfungsamt fertigt für Sie das Abschlusszeugnis sowie die  Master- oder Bachelor-Urkunde und das Diploma Supplement. Dies geschieht von Amts wegen unmittelbar nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung. Der Empfang der Urkunden ist zu quittieren.

Informationen Rund um das Thema Praxismodul/Praktika.

Bachelor-Studiengänge der Frankfurt University of Applied Sciences enthalten als Abbildung des profilbildenden Merkmales Interdisziplinarität ein Modul zum „Interdisziplinären Studium Generale“ im Umfang von 5 ECTS-Punkten (Credits). Dabei handelt es sich um ein Modul, bei dem aus mindestens drei Fachbereichen zu einem Querschnittsthema fachliche Beiträge verknüpft und zum Kompetenzerwerb verpflichtend angeboten werden.

Der Fachbereich 3 beteiligt sich an den angebotenen Modulen des „Interdisziplinären Studium Generale“.

Studierende, deren Studienpläne in diesem Semester den Besuch des „Interdisziplinären Studium Generale“-Moduls vorsehen, können unter den folgenden Angeboten wählen.

Hier informieren Sie sich, wenn Sie im Ausland an einer Partnerhochschule studieren möchten.

Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an Bibliotheken und Datenbanken, die Sie für Ihre Recherche nutzen können. Beachten Sie, dass Sie auf bestimmte Datenbanken nur über das Hochschulnetz bzw. mit Lizenz zugreifen können.

Der Fachbereich 3 bietet eine Schreibwerkstatt an.

Die Bibliothek der Frankfurt University of Applied Sciences bietet regelmäßig Einführungsschulungen zu unterschiedlichen Themen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Workshop zur Anfertigung studentischer Abschlussarbeiten – Guter Rat ist teuer – bei uns kostenfrei und effizient: Finden Sie hier die neuen Termine für Bachelor-Studierende auf Deutsch. Anmeldung zwecks Zugangsdaten erforderlich!

Für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten ist die Zitierfähigkeit und Zitierwürdigkeit von Quellen wichtig. Es gibt eine Vielzahl an Fachzeitschriften, umso schwerer ist es, die passenden Publikationen aus der Masse auszusuchen.

Vorausschauend denken und anschließend im Master-Studiengang studieren!

Kontakt

Prüfungsamt

Gabriele ChristPrüfungsamt
Gebäude 4, Raum 207

Verantwortlich für diesen Studiengang

Prof. Dr.
Christiane Siemes
Studiengangsleitung Wirtschaftsrecht (LL.B.)
Gebäude 4, Raum 404

Coaching und Studienberatung am Fachbereich 3

Zu unseren Sprechzeiten 

Elena RohloffStudienberaterin am Fb 3
Gebäude 4, Raum 212 & 504
Diplom Betriebswirtin (FH), MBA
Gülsüm Keskin
Fb3: Wirtschaft und Recht
Gebäude BCN (City Gate), Raum 809

Das Dekanat am Fachbereich 3

Vorstellung des Dekanats für Wirtschaft und Recht.

Mehr erfahren

Leitbild

Unsere Mission und unsere Vision.

Mehr erfahren

Gremien

Hier erhalten Sie Informationen über den Fachbereichsrat, den Fachschaftsrat, Kommissionsvorsitzende und Beauftragte und den Praxisbeirat.

Mehr erfahren

Forschung & Transfer

Mit sechs Forschungsinstituten und zwei Zentren decken wir ein breites Spektrum ab. Ein Überblick.

Mehr erfahren

Weiterführende Informationen der Hochschule

Webteam Fachbereich 3ID: 4803