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Regelungen für die Lehreinheiten am Fachbereich 4

Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen SoSe 2024

Aufgrund des Sicherheitsvorfalls an der Frankfurt UAS werden im Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit derzeit alle schriftlichen Prüfungsleistungen ausgedruckt auf Papier vor Ort im Fristenkasten des Prüfungsamtes, 2. Stock, Gebäude 2 der FraUAS abgegeben.

Thesen /Abschlussarbeiten:

Die Abgabe der Abschlussarbeiten (Bachelor-/Master-Thesen) mit Abgabedatum ab dem 4. Juli erfolgt schriftlich auf Papier, und zwar:

  • 2 gebundene Exemplare sowie
  • auf einem Datenträger (Stick, CD), der beschriftet und fest verbunden mit einem der abzugebenden gebundenen Exemplaren sein muss.
  • Einreichen mit Deckblatt wie unten dargestellt.
  • Abgabefristen vom 4. Juli bis 12. Juli 2024 erhalten eine Fristverlängerung zur Abgabe bis zum 19. Juli 2024.
  • Abgabefristen, die nach dem 12. Juli 2024 liegen bleiben wie ursprünglich geplant gültig.
  • Rechtzeitiger Versand per Post ist ebenfalls fristwahrend.

[Masterthesis Studiengang MASA] – Neu (Stand 23.7.2024): Verlängerungen von Abgabefristen in Modul 1, Modul 4, Modul 6 und Modul 11 und Masterthesis

Der Prüfungsausschuss hat folgende Verlängerung von Abgabefristen für die laufenden schriftlichen Prüfungsleistungen beschlossen.

Modul 1: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 4: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 6: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 11: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Masterthesis: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

[MAXO PO 6114] – Neu (Stand 25.7.2024): Verlängerungen von Abgabefristen in Modul 2 bis Modul 8

Der Prüfungsausschuss hat folgende Verlängerung von Abgabefristen für die laufenden schriftlichen Prüfungsleistungen beschlossen:

Modul 2 bis Modul 8: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

[MAXO PO 6120] – Neu (Stand 25.7.2024): Verlängerungen von Abgabefristen in Modul 2, Modul 3, Modul 4, Modul 5, Modul 7 und Modul 8

Der Prüfungsausschuss hat folgende Verlängerung von Abgabefristen für die laufenden schriftlichen Prüfungsleistungen beschlossen:

Modul 2: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 3: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 4 Wochen.

Modul 4: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 5: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 7: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 8 (Masterthesis) : Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Weitere Informationen auf campUAS.

[Studiengang BASA] Neu (Stand 16.7.2024): Verlängerungen von Abgabefristen in Modul 1, Modul 10, Modul 13 und Modul 14

Der Prüfungsausschuss hat folgende Verlängerung von Abgabefristen für die laufenden schriftlichen Prüfungsleistungen beschlossen (dies betrifft alle Lehrveranstaltungen in den genannten Modulen).

Modul 1: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 10: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 13: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 14: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Neu für den Studiengang BASA:transnational (Stand 18.7.2024):

Verlängerungen von Abgabefristen in Modul 1, Modul 10, Modul 14 und Modul 23 (Studiengang BASA:transnational)

Der Prüfungsausschuss hat folgende Verlängerung von Abgabefristen für die laufenden schriftlichen Prüfungsleistungen beschlossen (dies betrifft alle Lehrveranstaltungen in den genannten Modulen).

Modul 1 BASA:trans: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 10 BASA:trans: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 14 BASA:trans: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Modul 23 BASA:trans: Die Abgabefrist für die schriftliche Prüfungsleistung verlängert sich um 14 Tage.

Für alle weiteren schriftlichen Prüfungsleistungen gilt:

  • Studierende, die ihre schriftliche Prüfungsleistung, die keine Abschlussarbeit sind, ab Mittwoch, 3. Juli elektronisch eingereicht haben, werden gebeten, sicherheitshalber ihre Prüfungsleistung erneut ausgedruckt auf Papier abzugeben, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Datei die Prüfer*innen erreicht hat.
  • Prüfungsleistungen mit Abgabefrist vom 3. Juli bis 12. Juli 2024 erhalten eine Fristverlängerung zur Abgabe bis zum 19. Juli 2024.
  • Abgabefristen, die nach dem 12. Juli 2024 liegen bleiben wie ursprünglich geplant gültig.
  • Rechtzeitiger Versand per Post ist ebenfalls fristwahrend.

Wichtig für alle schriftlichen Prüfungsleistungen

  • Deckblatt: bitte geben Sie auf dem Deckblatt der einzureichenden schriftlichen Prüfungsleistungen an:
  • Studiengang
  • Modulbezeichnung
  • Name, Vorname, Matrikel-Nr.
  • Lehrende des Moduls /Lehrveranstaltung
  • Thema der Prüfungsleistung
  • Angabe, ob Einzel- oder Gruppenarbeit (bei Gruppenarbeit alle Namen angeben)
  • Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind oder private Mailadresse
  • Die Arbeit muss geheftet oder getackert sein, KEINE losen Blattsammlungen und Briefumschläge einreichen

Weitere Regelungen zu Prüfungsleistungen

Klausuren finden an der Hochschule statt wie ursprünglich geplant. Auch die Klausuren für die Module 2, 3, 4 und 8 des Studiengang BASA finden regulär statt. Lediglich für diejenigen, die aufgrund des IT-Sicherheitsvorfalls die Klausurtermine im Juli 2024 nicht wahrnehmen können, ist eine Nachreibeklausur vorgesehen.
Termine für die Nachreibeklausur (BASA und BASA:transnational):
Modul 2: Montag, 14.10.2024, 9:00 Uhr
Modul 3: Montag, 14.10.2024, 14:00 Uhr
Modul 4: Dienstag, 15.10.2024, 9:00 Uhr
Modul 8: Dienstag, 15.10.2024, 14:00 Uhr

Anmeldefrist: 23.09.2024

Voraussetzungen: Der Nachschreibetermin ist ausschließlich für Studierende vorgesehen, die im Juli 2024 aufgrund der Folgen des Hackerangriffs nicht an den Klausuren teilnehmen konnten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Nachschreibklausur ist, dass 1.) der*die Studierende sich für die Klausur im Juli angemeldet hatte und 2.) die Klausur dann aber nicht bereits im Juli mitgeschrieben hat. Die Teilnahme an mehreren Nachschreibeklausuren ist möglich.

Anmeldeformular Nachschreibeklausur (PDF-Datei)

Mündliche Prüfungen

  • Mündliche Prüfungen finden an der Hochschule wie geplant statt.
  • Bitte Aushänge vor dem Prüfungsamt Gebäude 2, 2. Stock beachten – bezüglich Räume bzw. ggf. Änderungen.

Teilnahme an Prüfungen /Rücktrittsregelung

Regelung orientiert sich an den „Corona-Reglungen“

  • Teilnahme an der Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung) gilt als Anmeldung und Durchführung.
  • Wer nicht teilnimmt gilt automatisch als zurückgetreten – wird nicht als Fehlversuch gewertet.

Sprechzeiten

LE 1/BASA und BASA-Transnational

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 10:30 Uhr


LE 1/Masterstudiengänge und LE 2/Pflege- und Gesundheitsstudiengänge

Montag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 bis 10:30 Uhr

Zentrale WebredaktionID: 14319
letzte Änderung: 07.08.2024