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Frauenhäuser und die Implementierung der Istanbul-Konvention — Herausforderungen in Hessen

gefördert durch das Förderprogramm Forschung für die Praxis der staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hessen zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK).

Die europäische Istanbul-Konvention ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. Seitdem ist der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen auch in Deutschland ein Menschenrecht. Jegliche Form der Diskriminierung, wie zum Beispiel der strukturelle Ausschluss von Schutz, Hilfe und Beratung, ist ein Verstoß gegen diese Norm. Seit Jahrzehnten hat sich in Hessen ein Netzwerk von ausdifferenzierten Unterstützungsangeboten gegen häusliche Gewalt, bestehend aus Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, gebildet. Studien zeigen jedoch, dass durch strukturelle Probleme der Zugang zu den Frauenhäusern für besonders vulnerable Gruppen oft erschwert wird oder diese ganz ausgeschlossen sind. Aufnahmestopps aufgrund von Personalmangel und Überbelegung, fehlende Zusatzqualifikationen der Mitarbeiterinnen, unzulängliche Räumlichkeiten und bauliche Barrieren, eine schlechte Anbindung an den ÖPNV, die unsichere Finanzierung der Frauenhäuser sowie der fehlende Anspruch der Bewohnerinnen auf Transferleistung sind hier an erster Stelle zu nennen. Bisher gibt es jedoch bundesweit kaum Studien, um diese Probleme qualitativ zu erfassen. Dies gilt auch für Hessen.

Um die vorhandenen Unterstützungsangebote für besonders vulnerable Gruppen und Personen zu erfassen sowie die potentiellen Vernetzungsansätze der Einrichtungen zu identifizieren, wird in diesem Forschungsvorhaben das Feldwissen von Expert_innen, die in diesen Strukturen tätig und verantwortlich sind, exploriert und ausgewertet. Durch die Kombination von standardisierten Fragebögen, Expert_innen-Interviews und problemzentrierten Interviews sollen die verfügbaren Unterstützungsangebote in Hessen und der Grad ihrer Vernetzung systematisch erfasst und analysiert werden. In einer Fokusgruppe werden die Ergebnisse diskutiert, um Handlungsempfehlungen aussprechen zu können, sowie eine Wissensbasis als Ausgangspunkt für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in die hessische Soziale Arbeit zu implantieren. Eine weiterführende bedarfsgerechte Folgestudie soll diesen Prozess verstetigen. Durch die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Akteur_innen aus der Praxis ist deren Partizipation sichergestellt und ein kontinuierlicher Ergebnistransfer gewährleistet.

Projektmitarbeiter/-innen:

Projektleitung:

Prof. Dr. Kathrin Schrader

Wissenschaftliche Mitarbeiterin:

Stella Schäfer (M.A.)

Wissenschaftliche Hilfskraft:

Melike Engin (B.A.)

Kooperationspartner/-innen:

  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referats II 3 B: Jugend, Jugendhilfe, Prävention und Schutz vor Gewalt, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden.
  • Der PARITÄTISCHE Hessen, Hessisches Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), 60322 Frankfurt am Main.
  • Hessisches Ministerium für Justiz, Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt in Hessen (LAK), Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden.
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.(bff).
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Autonomen Frauenhäuser in Hessen (LAG), Postfach 101103, 34011 Kassel.
  • Arbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser in Trägerschaft (AGFH), 65193 Wiesbaden.
  • Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), 68161 Mannheim.
  • Koordinierungsstelle für LSBTIQ Themen im Amt für multikulturelle Angelegenheiten, Amt für multikulturelle Angelegenheiten Abteilung Grundlagenarbeit und Antidiskriminierung Diversität, Chancengleichheit und Prävention (AMKA), 60311 Frankfurt am Main

Voraussichtliche Laufzeit bis März 2021

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Zentrale WebredaktionID: 8467
letzte Änderung: 20.08.2024