Äquivalenzverfahren
Ausgleichsmaßnahmen für ausländische Bildungsabschlüsse
Die Frankfurt University of applied Sciences bietet als einzige Hochschule in Hessen die Möglichkeit sogenannte Ausgleichsmaßnahmen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagog:innen zu absolvieren. Dieses Angebot richtet sich an Absolventinnen mit ausländischem Bildungsabschluss im Zuge des Gleichwertigkeitsverfahrens.
Der erste Schritt um die Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in zu erlangen ist das Stellen eines Antrags auf Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses. Diesen stellen Sie bei der Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden. https://www.hs-rm.de/de/hochschule/verwaltung/anerkennungsstelle-auslaendischer-bildungsnachweise
Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrages erhalten Sie den Feststellungsbescheid in dem Ihre Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden. Bitte senden Sie uns diesen Bescheid zusammen mit einem Nachweis über das B2-Sprachniveau der deutschen Sprache an unser Mailpostfach: praxisreferat_sozarb(at)fb4.fra-uas.de Sobald uns beides vorliegt, können wir Ihnen mitteilen wann sie mit Ausgleichsmaßnahmen starten können. Jeweils zum Sommersemester (April) und zum Wintersemester (Oktober) startet eine neue Gruppe.
Die Ausgleichsmaßnahmen bestehen aus einem theoretischen, sowie einem praktischen Teil. Während des theoretischen Teils besuchen Sie Vorlesungen, Seminare und ein Tutorium an der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Wahl der Vorlesungen und Seminare wurde in Ihrem Feststellungsbescheid als verpflichtende Auflage benannt. Nach dem Sie alle verpflichtenden Module und die erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden haben, beginnt der praktische Teil der Ausgleichsmaßnahmen das sogenannte Anerkennungsjahr.
Das Anerkennungsjahr absolvieren Sie bei einer von uns anerkannten Praxisstelle (https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/services-und-einrichtungen/praxisreferat-soziale-arbeit/fuer-einrichtungen/) und besuchen die dazugehörigen, verpflichtenden wöchentlichen Praxisbegleitveranstaltungen an unserer Hochschule. Am Ende Ihres Anerkennungsjahres müssen Sie eine mündliche Prüfung bestehen, um die staatliche Anerkennung erwerben zu können. Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, müssen Sie noch einen 30-35 Seiten umfassenden Reflexionsbericht verfassen, der Gegenstand Ihrer mündlichen Prüfung sein wird. Bei Ihrem Anerkennungsjahr gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei unseren regulären Absolvent:innen, die Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/services-und-einrichtungen/praxisreferat-soziale-arbeit/fuer-sozialarbeiter-innen-im-anerkennungsjahr/