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Prüfungsamt und Prüfungsausschüsse am Fachbereich 4

Prüfungsamt des Fachbereichs 4: Soziale Arbeit und Gesundheit

Das Prüfungsamt ist Anlaufstelle für Prüfungsangelegenheiten aller Studiengänge des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie in der Navigation weiter unten.

Aufgaben des Prüfungsamtes im Überblick

Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung vom 10.11.2004 in der Fassung der Änderung vom 20.02.2019

§ 4 Absatz 2

Das Prüfungsamt bildet die operative Infrastruktur für die Geschäftsprozesse des
Prüfungswesens, soweit sie den Fachbereich betreffen. Es nimmt insbesondere folgende Aufgaben
wahr:

  1. Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung – unbeschadet der allgemeinen
  2. Studienberatung als Aufgabe der Hochschule nach dem Hessischen Hochschulgesetz,
  3. Vorbereiten der Zulassung zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen, Verwaltung der Leistungsnachweise,
  4. Vorbereiten der Zulassung zur Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit und zum Kolloquium,
  5. Ausfertigen aller Prüfungszeugnisse und Abschlussurkunden sowie der zugehörigen
    Bescheinigungen,
  6. Bearbeiten des Learning Agreements und der Prüfungsdokumente von Austauschstudierenden,
  7. Erteilen aller erforderlichen Bescheide, Überwachen der Termine auf der Grundlage der Entscheidungen des Prüfungsausschusses.

Aktuelles

 

Sprechzeiten

LE 1/BASA und BASA-Transnational

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 10:30 Uhr

LE 1/Masterstudiengänge und LE 2/Pflege- und Gesundheitsstudiengänge

Montag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 bis 10:30 Uhr

 

Webredaktion Fb4ID: 2144
letzte Änderung: 18.11.2024