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Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen:

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie an einer anderen Hochschule Leistungen erbracht haben, haben Sie die Möglichkeit, diese nach erfolgter Einschreibung beim Prüfungsamt anerkennen zu lassen.

Ausnahme Modul "Studium Generale": reichen Sie den Antrag über das Kundencenter "Interdisziplinäres Studium Generale" ein.

Dem Formular (Antragsteller/innen füllen bitte aus:  1. Seite:  Kopf,  2.  Seite:  linke Spalte) ist folgendes beizulegen: 

  • Belege der  vorherigen  Hochschule  im  Original 
  • aktueller Leistungsnachweis
  • Belege als Kopie

Mit den Belegen im Original sowie Ihrem aktuellen Leistungsausdruck gehen Sie zur jeweiligen Fachkoordinatorin/zum jeweiligen Fachkoordinator. Sollte eine Anerkennung angezeigt sein, lassen Sie sich diese dann von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigen.

Sollten Sie einen Studiengangswechsel an unserer Hochschule vornehmen, dann reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag  mit Ihrem aktuellen Leistungsnachweis direkt im Prüfungsamt ein. Wenn Sie die Unterlagen per E-Mail senden, beachten Sie folgendes:

Beschriftung E-Mail - Betreffzeile: Studiengang/Matrikel/Anrechnung Studienleistungen

Beschriftung PDF-Dokument: Name, Vorname; Studiengang, Anrechnung Studienleistungen

Senden Sie eine PDF - nicht mehrere.

Außerhochschulisch erworbene Leistungen

Antrag: Individuelle Anrechnung

Es gilt folgende Regel: Die bereits bestandenen Scheine müssen einzeln anerkannt werden.

BASA: wenden Sie sich bitte an Frau Strecker.

Pflege und Gesundheit:

Mit dem ausgefüllten Formular, den  entsprechenden Belegen  im  Original  sowie  Ihrem  aktuellen  Leistungsnachweis, gehen Sie zur jeweiligen Fachkoordinatorin/zum jeweiligen Fachkoordinator.

Sollte eine Anerkennung angezeigt sein, lassen Sie sich diese dann von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigen. Dem Antrag sind die Kopien der Belege beizufügen.

Informationen finden Sie unter: Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (AAEK)

Webredaktion Fb4ID: 12429
letzte Änderung: 19.12.2024