Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen:
Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie an einer anderen Hochschule Leistungen erbracht haben, haben Sie die Möglichkeit, diese nach erfolgter Einschreibung beim Prüfungsamt anerkennen zu lassen.
Ausnahme Modul "Studium Generale": reichen Sie den Antrag über das Kundencenter "Interdisziplinäres Studium Generale" ein.
Dem Formular (Antragsteller/innen füllen bitte aus: 1. Seite: Kopf, 2. Seite: linke Spalte) ist folgendes beizulegen:
- Belege der vorherigen Hochschule im Original
- aktueller Leistungsnachweis
- Belege als Kopie
Mit den Belegen im Original sowie Ihrem aktuellen Leistungsausdruck gehen Sie zur jeweiligen Fachkoordinatorin/zum jeweiligen Fachkoordinator. Sollte eine Anerkennung angezeigt sein, lassen Sie sich diese dann von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigen.
Sollten Sie einen Studiengangswechsel an unserer Hochschule vornehmen, dann reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Ihrem aktuellen Leistungsnachweis direkt im Prüfungsamt ein. Wenn Sie die Unterlagen per E-Mail senden, beachten Sie folgendes:
Beschriftung E-Mail - Betreffzeile: Studiengang/Matrikel/Anrechnung Studienleistungen
Beschriftung PDF-Dokument: Name, Vorname; Studiengang, Anrechnung Studienleistungen
Senden Sie eine PDF - nicht mehrere.
Außerhochschulisch erworbene Leistungen
Antrag: Individuelle Anrechnung
Es gilt folgende Regel: Die bereits bestandenen Scheine müssen einzeln anerkannt werden.
BASA: wenden Sie sich bitte an Frau Strecker.
Pflege und Gesundheit:
Mit dem ausgefüllten Formular, den entsprechenden Belegen im Original sowie Ihrem aktuellen Leistungsnachweis, gehen Sie zur jeweiligen Fachkoordinatorin/zum jeweiligen Fachkoordinator.
Sollte eine Anerkennung angezeigt sein, lassen Sie sich diese dann von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigen. Dem Antrag sind die Kopien der Belege beizufügen.
Informationen finden Sie unter: Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (AAEK)