Prüfungsausschüsse am Fachbereich 4 und Antragsformulare
Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung immer zum Beginn des Semesters) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.
Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse
Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei.
Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul
Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel
Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:
Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt
MAPBR, MA PKisF, SUMA
Antrag senden anMaster-Prüfungsamt
MAXO
Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss
MASA
Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.
Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit
Antrag an den Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit - APW/BPG/BA MPG/PCM/APN/MA BPG/PGM
Antrag an den Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft
Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit
Antrag Nachteilsausgleich für das Sommersemester 2024 muss bis zum 30.04.2024 dem Prüfungsausschuss vorliegen! Achtung: für Klausuren aus dem Wintersemester muss der Antrag bis 10.04.2024 vorliegen! Den Antrag finden Sie unter der Reiter "Informationen Verfahren Nachteilsausgleich"
Beschluss Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022:
Im Falle einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung kann eine Fristverlängerung in einem Antrag an den Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung einer Fristverlängerung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung sowie deren zeitlichen Verlauf. Eine Fristverlängerung wird maximal bis zu 50% der Bearbeitungszeit gewährt.