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Prüfungsausschüsse am Fachbereich 4 und Antragsformulare

Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung immer zum Beginn des Semesters) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.

Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse

Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei.

Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul

Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel

Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:

Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt

MAPBR, MA PKisF, SUMA

Antrag  senden anMaster-Prüfungsamt

MAXO

Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss 

MASA

Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.

Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit

Antrag  an den Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit - APW/BPG/BA MPG/PCM/APN/MA BPG/PGM

Antrag  an den Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft

Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit

Antrag Nachteilsausgleich für das Sommersemester 2024 muss bis zum 30.04.2024 dem Prüfungsausschuss vorliegen! Achtung: für Klausuren aus dem Wintersemester muss der Antrag bis 10.04.2024 vorliegen! Den Antrag finden Sie unter der Reiter "Informationen Verfahren Nachteilsausgleich"

Beschluss Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022:

Im Falle einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung kann eine Fristverlängerung in einem Antrag an den Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung einer Fristverlängerung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung sowie deren zeitlichen Verlauf. Eine Fristverlängerung wird maximal bis zu 50% der Bearbeitungszeit gewährt.

Webredaktion Fb4ID: 12430
letzte Änderung: 20.08.2024