
Unterstützung im Studium
Das Deutschlandstipendium fördert Studienanfänger*innen und Studierende in der Regelstudienzeit, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Das Stipendium wird einkommensunabhängig vergeben und umfasst für ein Jahr 300 Euro monatlich. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und institutionelle oder private Fördernde übernehmen den Betrag jeweils zur Hälfte.
Informationen für Bewerbungen
Bewerbungsportal
Auf diesem Bewerbungsportal können Sie sich vom 7. bis 28. Mai 2025 für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Das Portal schließt pünktlich am 28. Mai 2025 um 24 Uhr. Danach können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden!
Bewerbungsunterlagen
- Länge: max. eine bis anderthalb Seiten
- Inhalt: Legen Sie glaubwürdig dar, warum Sie das Stipendium erhalten sollten
- Wichtig falls zutreffend: Bitte gehen Sie im Anschreiben näher auf Ihre Angaben aus den Feldern im Bewerbungsformular (z.B. Ehrenämter, persönliche Umstände usw.) ein, reichen Sie hierfür die entsprechenden Nachweise/Referenzen/Zeugnisse/Dokumente ein
- Tabellarischer Lebenslauf mit Bild, eine bis max. zwei Seiten mit Aufführung besonderer Auszeichnungen/Preisen, Ausbildungen, Auslandsaufenthalte, Praktika und Arbeitszeiten von mehr als 3 Monaten, ggf. Geburtsurkunden von eigenen Kindern unter 16 Jahren, Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Bitte stellen Sie Ihren Bildungsverlauf chronologisch dar
- Bitte achten Sie auf Aktualität Ihrer Angaben, insbesondere bei der Angabe Ihrer Kontaktdaten, da der Bescheid an die angegebene E-Mailadresse versandt wird
Schüler*innen:
- Beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. (Fach-)Abitur
- Immatrikulationsbescheinigung
Bachelorstudierende im 1. und 2. Fachsemester mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten: Beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsbescheinigung
Alle anderen Bachelorstudierenden: Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten)
Masterstudierende im ersten und zweiten Fachsemester mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten: Note Bachelorzeugnis bzw. des letzten akademischen Bildungsgrades
Alle anderen Masterstudierenden: Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten)
Bei ausländischen Zeugnissen ist eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem einzureichen. Bitte reichen Sie beglaubigte Dokumente ein.
Häufige Fragen
- Finanzielle Förderung: 300 Euro monatlich für ein Jahr
- Aufbau eines Netzwerks: Studierende, Fördernde, Mentor*innen, Referent*inneen
- Ideelle Förderung: z.B. Kaminabende, Ausflüge, Weiterbildungen, Ausstellungen
- Referenz für künftige Bewerbungen
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Frankfurt UAS, das einmal jährlich freigeschaltet wird.
Der Bewerbungszeitraum für 2025 läuft vom 7. bis 28. Mai.
Das Zuteilungs- bzw. Ablehnungsverfahren dauert bis ca. Ende September. Alle Bewerber*innen erhalten einen Bescheid per E-Mail. Bitte teilen Sie uns daher umgehend mit, wenn sich Ihre E-Mailadresse ändert.
- Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Frankfurt UAS immatrikuliert sind, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben
- Das Studium muss sich innerhalb der Regelstudienzeit des Studiengangs befinden. Das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 gelten als Ausnahmesemester und erhöhen somit die Regelstudienzeit um je ein Semester (abweichend von den in den Prüfungsordnungen festgelegten Regelstudienzeiten wird gemäß §2 der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich vom Dezember 2021; GVBl. 2021, S. 130 für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 immatrikulierten Studierenden der Frankfurt University of Applied Sciences eine um jeweils ein Semester erhöhte Regelstudienzeit festgesetzt)
- Auch Studierende in einem Zweit- oder Ergänzungsstudium, einem Masterstudiengang oder einem berufsbegleitenden/dualen Studium sind förderfähig – wenn sie in ihrem jeweiligen Studiengang in der Regelstudienzeit sind
- Ausgenommen von der Förderung sind Promotionsstudien und Studien im Studienkolleg
- Schüler*innen, die ein Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences aufnehmen, können sich ebenfalls bewerben (mit sehr guter Note bei der Hochschulzugangsberechtigung).
- Sehr gute schulische Noten und Studienleistungen (ECTS - European Credit Transfer System)
- Zusätzlich zur Leistung zählen soziale Förderkriterien (bspw. Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement und die Überwindung von bspw. herkunftsbedingten biografischen Hindernissen)
- Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren berücksichtigt die Ganzheitlichkeit der Persönlichkeit der Bewerbenden
Stipendiat*innen dürfen im Förderzeitraum keine weitere begabungs- und leistungsorientierte Förderung beziehen, die einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro oder mehr beträgt. Eine Förderung zur Promotion ist mit einem Deutschlandstipendium nicht möglich. Vorsätzlich gemachte unwahre Angaben führen zum Ausschluss aus der Stipendienvergabe.
Der Stipendienzeitraum umfasst ein Jahr und läuft jeweils von Oktober bis September.
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen.
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wichtige Hinweise
- Vorsätzlich gemachte unwahre Angaben führen zum Ausschluss aus der Stipendienvergabe
- Stipendiat/-innen sind nach §10 Abs. 2 StipG verpflichtet, alle Veränderungen, die für die Bewilligung des Stipendiums relevant sind, unverzüglich der Vergabestelle der Hochschule mitzuteilen (z.B. bei Abbruch des Studiums, Wechsel der Fachrichtung oder Exmatrikulation)
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Deutschlandstipendiums
- Die Vergabe der Stipendienplätze erfolgt gemäß Satzung der Frankfurt UAS und vorbehaltlich der Finanzierung und den Vorgaben der Förderer
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren zum Deutschlandstipendium der Frankfurt University of Applied Sciences basiert auf:
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz StipG)
- Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)
- und der durch den Senat verabschiedeten Satzung der Frankfurt UAS
Über die Vergabe entscheidet ein vom Senat gewählter Auswahlausschuss.