Spendenkonto
Frankfurter Stiftung für Forschung und Bildung
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Frankfurter Sparkasse
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Steuervorteil
Spenden in beliebiger Höhe können steuerlich geltend gemacht werden. Zulässig sind pro Jahr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihres/Ihrer versteuerbaren Einkommens/Einnahmen.
Für Spenden bis zu einer Höhe von 200,- Euro genügt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug Ihrer Bank als Spendennachweis.
Bei einer Höhe über 200,- Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Dafür benötigen wir Ihre Kontaktdaten. Geben Sie daher bitte Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck an.