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Datenschutz

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Daher informieren wir Sie gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Name und Kontakt des Verantwortlichen

Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt a. M.
Tel.: +49 69 1533-2415
E-Mail: praesident(at)fra-uas.remove-this.de

Name und Kontakt des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Frankfurt University of Applied Sciences
Alexander Becker
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 1533-0
dsb(at)fra-uas.de

Verarbeitungstätigkeit

Verarbeitete Daten

Bei diesem Verfahren verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen:
Benutzergruppen, Entgelt/Besoldung, Name und Namenszusatz, Personenstandsdaten, Kontaktdaten, Stammdaten Personal, Technische Anmeldedaten, Technische Nutzungsdaten, Stelleninformation, Bewerbungsstatus, Beurteilungen, Bewerbungsunterlagen, Beziehung zur Hochschule.

Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung

  • Kommunikation mit den Bewerbenden und Beurteilung, ob die Bewerbenden die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle besitzen.
  • Personalauswahlverfahren
  • Die Daten werden ferner dazu verwendet, den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu dokumentieren
  • Statistische Auswertungen
  • Stellen-Abo (optional)

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
  • §3 Abs. 1 HDSIG
  • Art. 33 Abs. 2 GG
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • ggf. Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
  • § 61 (1) in Verbindung mit § 77 (1) des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG)
  • § 75 (2) HPVG
  • § 9-11 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG)
  • § 178 SGB X Abs. 1 und 2
  • § 23 Abs. 1 HDSIG

Datenweitergabe

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an...

  • Empfänger innerhalb der Frankfurt University of Applied Sciences: HR-Bearbeiter/-in, HR-Administrator/-in, Führungskraft, Gremien
  • Auftragsverarbeiter (Haufe Service Center GmbH)

Grund der Weitergabe

  • Ihre Daten werden an die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Frankfurt UAS sowie an die Interessenvertretungen, die am Bewerbungsverfahren im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu beteiligen sind (Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung) weitergegeben, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen.
  • Die Interessenvertretungen haben zudem darauf zu achten, dass das Bewerbungsverfahren unter Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften durchgeführt wird.
  • Es kann zu einem Datenzugang kommen; beispielsweise in Falle von Supportanfragen der Hochschule, wenn eine Fernadministration erforderlich ist, um ein bestehendes Problem näher zu analysieren.

Rechte und Pflichten der Betroffenen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Frankfurt University of Applied Sciences, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Datenübermittlung an ein Drittland statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Bewerbungsverfahren: Ihre personenbezogenen Daten bzw. Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens, d.h. der Bekanntgabe der Absageentscheidung, anonymisiert. Durch die Anonymisierung werden sowohl personenbezogene Daten als auch mit der Bewerbung verbundene Dokumente, Nachrichten, Kommentare und Bewertungen gelöscht. Strukturierte, nicht personenbezogene Daten werden für Statistik-/Auswertungszwecke beibehalten. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus nur, soweit dies gesetzlich oder im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen für die Dauer eines Rechtsstreits erforderlich ist. Kommt es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis, werden Ihre Daten, soweit erforderlich und zulässig, in die Personalakte überführt.

Stellen-Abo: Zur Aktivierung von Stellen-Abos wird Ihre E-Mail-Adresse 48 Stunden lang gespeichert. Wenn Sie das Abo nicht innerhalb dieser Frist aktivieren, werden die Daten automatisch gelöscht. Sobald Sie das Abo bestätigt haben, wird die E-Mail-Adresse für 2 Jahre gespeichert. Abos, die älter als zwei Jahre sind, werden automatisch gelöscht. Abonnenten können ihr Abo jederzeit selbst löschen oder ändern.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Frankfurt University of Applied Sciences ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren, insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Hessischem Hochschulgesetz. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

Personal und PersonalentwicklungID: 13748
letzte Änderung: 24.06.2024