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Werden Sie HAW-Professor*in an unserer Hochschule

Die HAW-Professur ist ein abwechslungsreicher Beruf, der es erlaubt, persönliche Interessen mit gesellschaftlichem Engagement zu verbinden. Im Gegensatz zur Universitätsprofessur benötigen Sie für eine HAW-Professur keine Habilitation, sondern überzeugen durch Ihre Praxis- und Lehrerfahrung. Unsere Professor*innen können ihre Forschungsschwerpunkte und Lehre frei gestalten, ihr Wissen im persönlichen Austausch an Studierende weitergeben, gemeinsam mit Unternehmen und Organisationen Transferprojekte entwickeln und ihr Privatleben flexibel organisieren. Für viele wird so ihr Beruf zur Berufung.

An der Frankfurt UAS bieten wir neben der Vollprofessur folgende Professurformate an:

Nutzen Sie diese einzigartige Chance, Theorie und Praxis zu verbinden und aktiv die Fachkräfte von morgen auszubilden!

 

Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten!

Nachfolgend finden Sie alle derzeit offenen Professuren an unserer Hochschule. 

Benefits

  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Familiengerechte Hochschule
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Attraktives Weiterbildungsangebot
  • Gesundheitsmanagement und Mitarbeitendensport
  • Landesticket Hessen
  • Gute Verkehrsanbindung
  • Weitere Benefits

 

 

Was Sie noch wissen müssen

Unabhängig davon, ob Sie sich bereits auf eine Professur bei uns beworben haben oder es vielleicht noch planen, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Aufgaben, die Sie bei uns an der Frankfurt UAS erwarten.

  • Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen von 18 SWS im Bachelor- und Masterprogramm des jeweiligen Fachbereichs und ggf. im Studium Generale
  • Erstellen von Klausuren sowie Bewertung der entsprechenden Prüfungsleistungen
  • Betreuung von Abschlussarbeiten
  • Beteiligung an den internationalen Aktivitäten der Hochschule, einschließlich Lehre in englischer Sprache
  • Einbringen in die akademische Selbstverwaltung durch z. B. Beteiligung an Gremien wie Fachbereichsrat oder Prüfungsausschüssen, die Übernahme einer Studiengangsleitung, Mitwirken in Berufungskommissionen etc.
  • Anwendungsorientierte Forschungs- und Publikationstätigkeit, möglichst unter Einwerbung von Drittmitteln
  • Gender- und diversitätssensibles Handeln und aktiver Einsatz für Chancengerechtigkeit
  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • pädagogisch-didaktische Fähigkeiten, die durch Lehrerfahrungen nachgewiesen werden sollten
  • Nachweis über Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, i.d.R. durch gute Promotion
  • mind. 5-jährige einschlägige Berufspraxis nach Studienabschluss, davon mindestens 3 Jahre außerhalb einer Hochschule oder zusätzliche wissenschaftliche Leistungen
  • Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in der Grundlagenausbildung in allen Studiengängen des Fachbereichs durchzuführen sowie im Studium Generale mitzuwirken
  • Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschule
  • Gender- und Diversitysensibilität
  • Motivation, Studierende mit vielfältigen Hintergründen auf ihrem persönlichen Bildungsweg zu begleiten
  • gesellschaftliche Verantwortung und Interesse an der Ausbildung der 'Zukunftsgestalter'
  • Forschungsstärke
  • Lust auf Vernetzung mit Lehrenden aus anderen Fachbereichen, Forschungseinrichtungen und mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft
  • Motivationsschreiben
  • Curriculum Vitae/ Bewerbungsprofil mit
    • Angaben zur berufspraktischen Erfahrung
    • Angaben zum akademischen Werdegang
    • Angaben zur bisherigen Lehrtätigkeit
    • Angaben zur bisherigen Forschungstätigkeit
    • Angaben zu Projekten
    • Publikationsverzeichnis
  • Nachweise der Promotion und akademischen Abschlüsse
  • Nachweise berufspraktischer Erfahrungen (Arbeitszeugnisse)
  • Nachweise Lehrtätigkeiten (Themen, falls vorhanden Lehrevaluationen)
  • Lehrkonzept
  • Forschungskonzept
  • Konzept zur Einwerbung von Drittmitteln

Hier finden Sie eine Checkliste  mit diesen Punkten zum Ausdrucken.

 

Anmerkung für Bewerber*innen mit ausländischen Abschlüssen:

Sofern Sie einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, finden Sie auf unserer Unterseite für Internationale Bewerber*innen weitere wichtige Informationen.

Ihr Lehrkonzept sollte zwei bis drei Seiten umfassen und Ihre Schwerpunktthemen beschreiben. Dabei führen Sie bitte aus, wie Sie Ihre Lehrveranstaltungen didaktisch vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Stellen Sie bitte zudem dar, wie Sie neue Medien in die Lehre integrieren, Studierende motivieren und die Praxis in Ihre Lehre einfließen lassen. Beschreiben Sie außerdem, wie Sie Ihre Rolle als Lehrende/Lehrender in der Zukunft sehen. Darüber hinaus möchten wir erfahren, welche weiteren Fachgebiete Sie abdecken können und ob Sie bereits über Erfahrungen in der Lehre und dem Prüfungswesen verfügen. Möglicherweise haben Sie bereits Ideen, wie Sie sich in der akademischen Selbstverwaltung einbringen können – wenn ja, freuen wir uns, wenn Sie dies ebenfalls kurz darlegen. Eventuelle Lehrevaluationen Ihrer Veranstaltungen fügen Sie bitte dem Anhang bei.

Das Forschungskonzept sollte ebenfalls zwei bis drei Seiten umfassen und insbesondere Ihre aktuellen sowie geplanten Forschungsschwerpunkte enthalten. Weiterhin sollten die veröffentlichten oder demnächst einzureichenden wissenschaftlichen Publikationen, Kooperationen etc. dargestellt werden. Auch sollten Sie beschreiben, wie sich das Forschungsfeld weiterentwickelt und wie Sie sich darin positionieren. Hier sollten Hinweise auf mögliche Kooperationen und Synergieeffekte an der Hochschule herausgearbeitet werden. Was ist Ihre langfristige Vision? Wo wollen Sie publizieren? Welche Konferenzen möchten Sie besuchen oder organisieren? An welchen Instituten oder akademischen Fachrichtungen, ggf. auch außerhalb der Hochschule, möchten Sie mitwirken? Wie passen Ihre Forschungsthemen zum Fachbereich?

Eng verbunden mit dem Forschungskonzept ist das Konzept zur Einwerbung von Drittmitteln. Dieses sollte ca. ein bis zwei Seiten umfassen und darlegen, wie Sie das Einwerben von Drittmitteln in Zukunft gestalten wollen und/oder welche Projektmittel Sie bislang bereits eingeworben haben. Welche Aktivitäten planen Sie? Was für Programme sind angedacht? Welche Kooperationspartner würden Sie ansprechen wollen? Auch das Thema Transfer, verbunden mit der Frage: “Wie wurden und werden Sie sichtbar?“, ist uns wichtig. Hier beschreiben Sie bitte, was Sie tun würden, um Sichtbarkeit in z. B. auch nichtwissenschaftlichen Medien zu erlangen. Gerne kann hier auch erläutert werden, welche Maßnahmen bislang bei Ihnen zum Erfolg geführt haben.

1. Passende Stelle finden

In unserem Zielgruppen spezifischen Stellenportal finden Sie alle aktuellen professoralen Ausschreibungen unserer vier Fachbereiche.

2. Bewerbung einreichen

Senden Sie uns Ihre Bewerbung an die, in der Ausschreibung angegebene Adresse und fügen Sie alle benötigten Unterlagen bei. Eine Auflistung aller benötigten Unterlagen finden Sie zum einen in der für Sie relevanten Ausschreibung und zum anderen unter dem Punkt "benötigte Unterlagen" sowie der bereitsgestellten Checkliste. 

3. Ihre Bewerbung wird geprüft

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Unterlagen durch die Berufungskommission geprüft. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 GG), dem Diskriminierungsverbot (AGG), dem Gebot der Frauenförderung (HGLG) und dem Gebot der Förderung von Personen mit Behinderung (SGB IX) sowie der Kriterien im Rahmentext der Ausschreibung.

4. Probelehrveranstaltung durchführen

Wenn uns Ihre Kompetenzen überzeugt haben, möchten wir gern Ihre didaktischen Fähigkeiten in einer Probelehrveranstaltung kennenlernen. An dieser sind sowohl die Berufungskommission als auch unserer Studierenden beteiligt.

5. Gutachten werden eingeholt

Die Berufungskommission holt externe Gutachten zu den geeigneten Bewerber*innen ein.

6. Berufungsvorschlag wird erstellt

Die Berufungskommission berät sich unter Berücksichtigung der Probelehrveranstaltung und Gutachten und erstellt einen Berufungsvorschlag. Dieser wird mit dem Dekanat sowie dem Fachbereichsrat abgestimmt.

7. Senat nimmt Stellung

Nach der Stellungnahme des Senats werden Sie informiert, ob Sie einen Platz auf der Berufungsliste erhalten haben.

8. Zielvereinbarung verhandeln und Ruf annehmen

Konnten auch wir Sie vollständig überzeugen, freuen wir uns, Sie bald als neues Mitglied unserer Hochschule willkommen zu heißen.

Aufgrund der Komplexität und der vielen Abstimmungsschritte im Prozess, kann ein Berufungsverfahren von der Bewerbung bis zur Berufung bis zu einem Jahr dauern.

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Tätigkeit in Teilzeit möglich.

Bei der ersten Berufung auf eine Professur erfolgt die Beschäftigung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer 3-jährigen Probezeit. Für die Verbeamtung gilt eine Altersgrenze gemäß § 11 HLV.

Die Einstellungsvoraussetzungen sowie weitere Dienstaufgaben ergeben sich aus §§ 67-69, 75 und 76 HessHG; einzusehen unter www.hmwk.hessen.de.

Die Frankfurt University of Applied Sciences tritt für die Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen ein und fordert daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.


 

Das sagen unsere Professor*innen:

 

 

Kontakt HR

Karoline Nikel
Gebäude BCN (City Gate), Raum 914
Fax : +49 69 1533-2646

Kontakt Karriereberatung

M.A.
Ann-Kristina Gleim
Kooperationsprogramme PROFfm, Referentin für Personalentwicklung
Gebäude BCN (City Gate), Raum 1030
Personal und PersonalentwicklungID: 13740
letzte Änderung: 01.10.2024