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Werden Sie HAW-Professor*in!

Die HAW-Professur ist ein abwechslungsreicher Beruf, der es erlaubt, persönliche Interessen mit gesellschaftlichem Engagement zu verbinden: Unsere Professor*innen können ihre Forschungsschwerpunkte und Lehre frei gestalten, ihr Wissen im persönlichen Austausch an Studierende weitergeben, gemeinsam mit Unternehmen und Organisationen Transferprojekte entwickeln und ihr Privatleben flexibel organisieren. Für viele wird so ihr Beruf zur Berufung.

 

Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten!

Nachfolgend finden Sie alle derzeit offenen Professuren an unserer Hochschule. 

Benefits

  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Familiengerechte Hochschule
  • Mobiles Arbeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Attraktives Weiterbildungsangebot
  • Gesundheitsmanagement und Mitarbeitendensport
  • Landesticket Hessen
  • Gute Verkehrsanbindung
  • Weitere Benefits

 

 

Was Sie noch wissen müssen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • pädagogisch-didaktische Fähigkeiten, die durch Lehrerfahrungen nachgewiesen werden sollten
  • Nachweis über Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, i.d.R. durch gute Promotion
  • Mind. 5-jährige einschlägige Berufspraxis nach Studienabschluss, davon mindestens 3 Jahre außerhalb einer Hochschule
  • Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in der Grundlagenausbildung in allen Studiengängen des Fachbereichs durchzuführen sowie im Studium Generale mitzuwirken
  • Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschule
  • Gender- und Diversitysensibilität
  • Motivation, Studierende mit vielfältigen Hintergründen auf ihrem persönlichen Bildungsweg zu begleiten
  • gesellschaftliche Verantwortung und Interesse an der Ausbildung der 'Zukunftsgestalter'
  • Forschungsstärke
  • Lust auf Vernetzung mit Lehrenden aus anderen Fachbereichen, Forschungseinrichtungen und mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft

1. Passende Stelle finden

In unserem Stellenportal finden Sie alle aktuellen Ausschreibungen.

2. Bewerbung einreichen

Senden Sie uns Ihre Bewerbung an die, in der Ausschreibung angegebene Adresse. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen als PDF-Dokument bei:

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienabschluss/Promotion
  • Publikationsverzeichnis
  • Darstellung bisheriger Lehr- und Forschungstätigkeit
  • Ggf. Referenzen und Arbeitszeugnisse

3. Ihre Bewerbung wird geprüft

Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Ihre Unterlagen durch die entsprechende Fachabteilung geprüft. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 GG), dem Diskriminierungsverbot (AGG), dem Gebot der Frauenförderung (HGLG) und dem Gebot der Förderung von Personen mit Behinderung (SGB IX) sowie der Kriterien im Rahmentext der Ausschreibung.

4. Probelehrveranstaltung durchführen

Wenn uns Ihre Kompetenzen überzeugt haben, möchten wir gern Ihre didaktischen Fähigkeiten in einer Probelehrveranstaltung kennenlernen. An dieser werden die Berufungskommission und Studierende teilnehmen.

5. Gutachten werden eingeholt

Die Berufungskommission holt externe Gutachten zu den geeigneten Bewerber*innen ein.

6. Berufungsvorschlag wird erstellt

Die Berufungskommission berät sich unter Berücksichtigung der Probelehrveranstaltung und Gutachten und erstellt einen Berufungsvorschlag. Dieser wird mit dem Fachbereichsrat und dem Dekanat abgestimmt.

7. Senat nimmt Stellung

Nach der Stellungnahme des Senats werden Sie informiert, ob Sie einen Platz auf der Berufungsliste erhalten haben.

8. Zielvereinbarung verhandeln und Ruf annehmen

Konnten auch wir Sie vollständig überzeugen, freuen wir uns, Sie bald als neues Mitglied unserer Hochschule willkommen zu heißen.

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Tätigkeit in Teilzeit möglich.

Bei der ersten Berufung auf eine Professur erfolgt die Beschäftigung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer 3-jährigen Probezeit. Für die Verbeamtung gilt eine Altersgrenze gemäß § 11 HLV.

Die Einstellungsvoraussetzungen sowie weitere Dienstaufgaben ergeben sich aus §§ 67-69, 75 und 76 HessHG; einzusehen unter www.hmwk.hessen.de.

Die Frankfurt University of Applied Sciences tritt für die Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen ein und fordert daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.


 

Das sagen unsere Professor*innen:

Fb1: Architektur • Bauingenieurwesen • Geomatik

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Fb2: Informatik und Ingenieurwissenschaften

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Fb3: Wirtschaft und Recht

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Fb4: Soziale Arbeit & Gesundheit

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Kontakt

Karoline Nikel
Gebäude BCN (City Gate), Raum 914
Fax : +49 69 1533-2646
Personal und Personalentwicklung (HR)ID: 13740
letzte Änderung: 10.07.2024