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Das Antidiskriminierungsverfahren an der Frankfurt University of Applied Sciences

Ende 2017 wurde die Antidiskriminierungsrichtlinie der Frankfurt University of Applied Sciences verabschiedet. Diese Richtlinie legte erstmalig ein Verfahren für den Schutz vor und den Umgang mit Diskriminierung, Benachteiligung und Belästigung fest. Das in der Richtline implementierte und 2024 erneuerte Beschwerdeverfahren ermöglicht es, gegen verschiedene Formen von Diskriminierung, Benachteiligung und Belästigung vorzugehen.

Zum Beschwerdeverfahren beraten auch alle dezentralisierten Erstberater*innen. Sie unterstützen in Fällen von Diskriminierung, auch wenn Sie unsicher sind, ob Sie in ein Beschwerdeverfahren gehen möchten.

 

Antidiskriminierungsrichtlinie der Frankfurt University of Applied Sciences

Zentrale WebredaktionID: 4502
letzte Änderung: 03.07.2024