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Allgemeine Informationen zum Thema (Anti)Diskriminierung

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund von Merkmalen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder der Weltanschauung benachteiligt wird.[1]

Eine Diskriminierung geht damit immer auf eine Reduzierung von Personen auf die oben genannten Merkmale zurück und beinhaltet ein Nicht-Respektieren von persönlichen Grenzen. Für die Definition von diskriminierendem Verhalten ist nicht das Motiv oder eine Absicht relevant, sondern ausschließlich das Ergebnis. Das Verbot der Benachteiligung von Menschen ist unter anderem im
Art. 3 des Grundgesetzes und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert.

Für das Vorliegen einer Diskriminierung kommt es zudem nicht auf das Vorliegen tatsächlicher Merkmale an. Deutlich wird das an den Kategorien aus Gründen der „ethnischen Herkunft“: Hier kommt es nicht auf den Nachweis einer familiären Migrationsgeschichte oder das Zugehörigkeitsgefühl zu einer migrantischen Community an. Sondern eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn die diskriminierende Person die benachteiligte Person einer Kategorie zuordnet, mit der diese sich gar nicht identifiziert.


[1] Richtlinie zum respektvollen und fairen Umgang und zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung an der Frankfurt University of Applied Sciences, 08.11.2017.

Formen von Diskriminierung

Wenn Gleiches ungleich behandelt wird = unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Diskriminierung oder Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines oben genannten Merkmals eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Unter unmittelbarer Diskriminierung ist, neben Benachteiligung von einzelnen Menschen oder Gruppen, auch Ungleichbehandlung, Nichtbeachtung, Geringschätzung, Herabsetzung und Ausschluss zu zählen.

Beispiel:

„Mitglieder einer Berufungskommission zweifeln daran, dass eine Bewerberin auf eine ausgeschriebene Professur wegen ihrer zwei Kinder die Tätigkeit ausüben kann. Die Kommission entscheidet sich für einen männlichen Bewerber.“[1]


[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2013): Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich. Berlin, S. 9.

Wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden = indirekte Benachteiligung.

Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines oben genannten Merkmals gegenüber anderen Personen benachteiligen.

Beispiel:

„Ein jüdischer Student kann wegen seiner Religion nicht die Samstagsklausuren mitschreiben. Ausweichtermine werden ihm nicht angeboten.“[1]


[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2013), S. 9.

Wird gegenüber einer Person ein feindliches Umfeld geschaffen, in dem sie aufgrund eines Merkmals beleidigt, erniedrigt oder eingeschüchtert wird, so spricht man dabei von Belästigung. Belästigungen wirken benachteiligend auf die betroffene Person, weil die erfahrene Kränkung eine Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und des Wohlbefindens zur Folge haben kann bis hin zur Aufgabe des Arbeits- oder Studienplatzes. Die Belästigung kann durch herabwürdigende Bemerkungen, Lehrmaterialien, Bilder, Aushänge und dergleichen, aber auch durch Gesten und körperliche Übergriffe oder durch Ignorieren und Ausschließen erfolgen. Auch Mobbing und Stalking zählen dazu.

Beispiel:

„Wegen seiner Homosexualität wird ein Student von Professor*innen und Kommiliton*innen beleidigt.“[1]


[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2013), S. 9.

Sexualisierte Belästigung ist ein Verhalten, das nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht. Es unterscheidet sich damit grundlegend von einem beidseitig einvernehmlichen Verhalten wie etwa einem Flirt. Sexuelle Belästigung hat nichts mit Kontaktanbahnung, Sex oder der Attraktivität einer Person zu tun. Durch sexuelle Belästigung wird Macht demonstriert, Konkurrenz ausgeübt oder Respektlosigkeit zum Ausdruck gebracht.

Beispiele für sexualisierte Belästigung[1]:

  • Aufdringliche, auf den Körper bezogene Blicke,
  • unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche und Körperkontakte; auch (scheinbar zufällige) Berührungen und bedrängende körperliche Nähe,
  • die Aufforderung zu unerwünschten sexualisierten Handlungen wie Berührungen oder körperlicher Nähe,
  • unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts wie zum Beispiel sexuelle Anspielungen, Gesten, Witze oder sexualisierte Bemerkungen über das Aussehen, den Körper und zur Intimsphäre,
  • unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen,
  • exhibitionistische Handlungen,
  • Stalking,
  • sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

[1] Die Seite wurde erstellt in Anlehnung an die Broschüren „Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2012): Grenzen setzen - Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? Berlin.“ und „Frauenberatungsstelle Osnabrück (2014): Tipps für die Wildnis bei sexueller Belästigung“.

Werde ich diskriminiert?

Oftmals finden es Betroffene von Grenzüberschreitungen schwierig einzuordnen, ob es sich bei dem Erlebten um Diskriminierung und Belästigung handelt oder ob diese Wahrnehmung übertrieben ist.

Trauen Sie Ihren Gefühlen: Wenn Sie eine Situation als unangenehm empfinden, nehmen Sie Ihre Einschätzung ernst. Sie haben das Recht, deutlich zu signalisieren, dass dieses Verhalten unerwünscht ist. Betroffene fühlen sich häufig peinlich berührt, empfinden sich als prüde oder schwach und suchen die Schuld für den Vorfall bei sich selbst. Auch wenn Sie sich in der Situation nicht wehren konnten oder das Erlebte nicht thematisieren können, für die Grenzverletzung verantwortlich ist allein die belästigende Person!

Handlungshinweise im Umgang mit Diskriminierung

  • Nehmen Sie Ihre Wahrnehmung ernst, wenn Sie die Situationen als unangemessen, unangenehm oder beängstigend erlebt haben, auch wenn Sie vielleicht auf das Unverständnis anderer dabei stoßen.
  • Halten Sie sich vor Augen, dass Sie kein Einzelfall sind und dass Sie diskriminierendes und belästigendes Verhalten nicht tolerieren müssen.
  • Teilen Sie, falls angemessen, ihrem Gegenüber deutlich mit, welche Verhaltensweisen Sie als belästigend empfunden haben. Formulieren Sie Ihre Vorstellungen für sein oder ihr zukünftiges Verhalten. Denn: Frühzeitig zu handeln erhöht die Chance, dass die Belästigung aufhört.
  • Dokumentieren Sie Zeit, den genauen Ort, die Personenbeschreibung bzw. – soweit bekannt – den Namen der Person/en, mögliche Zeugen/Zeuginnen, Umstände des Vorfalls und Beweise (heben Sie Briefe oder E-Mails auf), falls Sie später eine Beschwerde einreichen möchten.
  • Holen Sie sich Unterstützung. Wenden Sie sich an vertraute Personen und / oder an die Erstberatungsstellen der Frankfurt UAS, auch wenn ein Vorfall schon etwas länger zurückliegt.
  • In einem vertraulichen Gespräch mit den Erstberater/-innen besprechen Sie Ihr Anliegen und mögliche Optionen. Eine Beratung ist auch anonym möglich. Maßnahmen werden nur im Einverständnis mit ihnen als betroffener Person unternommen.
  • Welche Sanktionen möglich und notwendig sind, hängt vom Schweregrad des Vorfalls ab und welcher Statusgruppe die belästigende Person angehört.

Wenn Sie bemerken, dass eine Person in Ihrer Umgebung belästigt wird, dann sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  • Sehen Sie nicht weg, sondern versuchen Sie, aufmerksam zu sein!
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind: Mischen Sie sich ein und fragen Sie nach, ob die vermeintlich belästigte Person Hilfe braucht. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie die Unterstützung annehmen möchte.
  • Falls Ihr Hilfsangebot von der betroffenen Person empört abgelehnt werden sollte: Lassen Sie sich durch eine Ablehnung nicht entmutigen, weiter Zivilcourage zu zeigen.
  • Signalisieren Sie der belästigenden Person, dass ihr Tun nicht unbeobachtet bleibt.
  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr! Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei.
  • Wenn die Belästigungssituation vorüber ist: Fragen Sie die betroffene Person, wie es ihr geht und ob Sie etwas für sie tun können.
  • Weitere Schritte sollten Sie grundsätzlich nur im Einverständnis mit der betroffenen Person unternehmen. Sollten Sie in einer bestimmten Situation jedoch den Eindruck gewinnen, dass eine Person sich entweder selbst gefährdet oder durch eine andere Person in Gefahr ist, können Sie auch selbst handeln. Dies kann bspw. relevant sein, wenn die Person sich in einem Schockzustand befindet. Holen Sie sich Rat bei einer der Erstberatungsstellen!
  • Stellen Sie, falls angemessen, die belästigende Person zur Rede und machen Sie deutlich, dass Sie deren übergriffiges Verhalten unangemessen finden. Günstig ist eine Situation unter vier Augen. Hier kann die belästigende Person die Kritik an seinem*ihrem Verhalten am ehesten annehmen, ohne das Gefühl zu haben, sich sofort rechtfertigen und Gegenposition beziehen zu müssen.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Ort, Name der belästigenden Person, Beschreibung des Vorfalls und beziehen Sie andere Zeug*innen mit ein.
  • Wird eine Beschwerde eingereicht oder eine Anzeige erhoben, stellen Sie sich als Zeug*in zur Verfügung.
  • Holen Sie sich selbst Hilfe, falls der Vorfall Sie emotional belastet. Auch Zeug*innen haben die Möglichkeit, sich bei den Erstberatungsstellen der Frankfurt UAS beraten zu lassen.

Wenn eine von Diskriminierung betroffene Person sich Ihnen anvertraut, dann sollten Sie auf folgende Dinge achten:

  • Nehmen Sie die Gefühle der Person ernst und respektieren Sie diese.
  • Vermeiden Sie Wertungen: wie: „Na, so schlimm war das nicht!“ oder „Die ist nun mal so, das weißt du doch, ihre Witze sind eben etwas deftiger!
  • Fokussieren Sie sich auf das Befinden der betroffenen Person und machen Sie deutlich, dass sie keine Verantwortung für die Übergriffe trägt. Vermeiden Sie Rechtfertigungsdruck wie Bsp.: „Wieso bist du denn auch zu Fuß gegangen?“, „Warum hast du denn nichts dagegen gesagt/getan?
  • Vermeiden Sie Ausbrüche von Wut und Empörung, auch wenn diese sich ausschließlich gegen die belästigende Person wendet. (Bsp.: „Wenn der Kerl mir über den Weg läuft, mach ich den fertig!“) Diese Reaktionen sind verständlich, belasten jedoch die betroffene Person zusätzlich.
  • Bieten Sie für kommende Situationen aktiv Ihre Hilfe an, aber nur, wenn Sie dieses Angebot auch leisten und einhalten können (Bsp.: „Kannst du Rückendeckung gebrauchen, wenn der Typ dir wieder auf die Pelle rückt?“).
  • Ermutigen Sie die betroffene Person, sich an eine Erstberatungsstelle der Frankfurt UAS zu wenden.
  • Wahren Sie das Selbstbestimmungsrecht: Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der ratsuchenden Person. Sonst überschreiten Sie deren Grenze erneut und schränken ihr Selbstbestimmungsrecht über die Situation ein.
  • Holen Sie sich selbst Hilfe bei einer der Erstberatungsstellen der Frankfurt UAS, falls das Gespräch Sie emotional belastet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Ansprechperson Antidiskriminierung verena.broeren(at)chd.fra-uas.de oder an die Erstberater*innen.

Zentrale WebredaktionID: 4497
letzte Änderung: 10.04.2025