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Zur Situation der studentisch betriebenen Cafés auf dem Campus

Auf dem Campus der Frankfurt University of Applied Sciences gibt es drei studentisch betriebene Cafés: Café eins, Café Kurzschlusz und Filtercafé. Das Präsidium setzt sich seit geraumer Zeit in enger Abstimmung mit dem Vorstand des AStA dafür ein, den Betrieb der studentischen Cafés auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Dies ist notwendig, da hier beispielsweise (verzehrbare) Produkte verkauft werden. Der Hochschulleitung der Frankfurt UAS ist sehr am weiteren Bestehen studentischer Cafés gelegen, weil diese die Atmosphäre und das studentische Leben auf dem Campus bereichern, die Identifikation der Studierenden mit der Hochschule fördern und die Selbstverwaltung innerhalb der Studierendenschaft stärken.  

Die Hochschulleitung hat bereits im Vorfeld des oben beschriebenen Prozesses Gespräche mit den Student*innen, die sich in den Cafés engagieren, geführt. Im Sommersemester 2024 befasste sich bspw. ein Seminar, geleitet von einer Professorin der Hochschule, mit der Frage, wie man ein studentisches Café rechtskonform betreiben kann. Dabei eröffneten sich drei Optionen: ein Zweckbetrieb unter Verantwortung des AStA (wird vom Café eins umgesetzt), ein Betrieb als Veranstaltungsort ohne Bewirtung (das Café Filtercafé sieht dies vor) und die Option als Verein, was das Café Kurzschlusz favorisierte. Die letztgenannte Option ist jedoch nicht umsetzbar.  

Darüber hinaus hatte das Café Kurzschlusz in der Vergangenheit mehrmals Veranstaltungen beworben und durchgeführt, die nicht über den formalen Anmeldeprozess angezeigt worden waren und zudem von Nicht-Hochschulmitgliedern verantwortet werden sollten. Daher hat die Hochschulleitung entschieden, diese Veranstaltungen zu untersagen. Denn hier gilt „gleiches Recht für alle“: Bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Hochschule gilt für alle Veranstaltungen von nicht verfassten Studierenden der gleiche allgemein bekannte Anmeldeprozess, an den sich alle anderen Initiativen halten.  

Zum weiteren Vorgehen: Die Hochschulleitung diskutiert seit Oktober 2024, während der Semesterferien und auch heute kontinuierlich mit allen Cafés und dem AStA-Vorstand. Der aktuelle Stand der Gespräche und des Prozesses ist, das Café Kurzschlusz wie das Café eins in einen Zweckbetrieb unter Verantwortung des AStA zu überführen und so den Betrieb aufrecht erhalten zu können.   

Veranstaltungen können über den oben genannten Prozess unverändert angemeldet werden. Die Hochschulleitung freut sich mit der gesamten Hochschule über das studentische Engagement, sofern es im Rahmen des Selbstverständnisses der Hochschule erfolgt.  

Da die vielfach an die Café-Betreiber*innen kommunizierte Frist zur Überführung in einen rechtskonformen Betrieb mit dem Beginn der Vorlesungszeit abgelaufen ist, müssen ggf. einzelne Cafés leider bis zur Klärung ab Montag, 14.04.2025, schließen.  

 

Das Präsidium der Frankfurt UAS

Zentrale WebredaktionID: 13160
letzte Änderung: 23.11.2023