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Pressemitteilungen aus dem Jahr 2023

Kinder im Schatten der Strafe

Suchtforscher der Frankfurt UAS weisen anlässlich des Weltkindertags am 20. September auf die Lebensbedingungen von Kindern mit inhaftierten Eltern hin

1954 rief UNICEF den Weltkindertag ins Leben. Seitdem soll jedes Jahr am 20. September auf die Rechte und Teilhabe von Kindern weltweit aufmerksam gemacht werden. „Insbesondere die Lebensbedingungen von Kindern, die mit einem Elternteil im Gefängnis leben müssen, und somit einen Teil ihrer Kindheit unverschuldet in Haft verbringen, werden in unserer Gesellschaft bei Fragen des Kindeswohls jedoch häufig nicht beachtet“, betont Prof. Dr. Heino Stöver, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung Frankfurt (ISFF). Der Suchtexperte ist Mitglied im Beirat des „Health in Prisons Programme“ (HIPP). Anlässlich des Weltkindertags schließen sich Stöver und Simon Fleißner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ISFF, der Forderung an, kein Kind zurückzulassen. Insbesondere möchten die Forschenden auf alle Kinder aufmerksam machen, die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind.

Kinder, die mit einer Hauptbezugsperson im Gefängnis leben, seien, so die Forschenden, in vielen Ländern nach wie vor undokumentiert und schutzbedürftig. Zudem seien die Lebensbedingungen in Haft für Kinder in den meisten Ländern unzureichend. „Zahlreiche negative Auswirkungen sind bekannt, etwa nicht vorhandene Stimuli, wenig sicherer Raum zum Spielen und kaum bis kein Kontakt zu anderen Kindern“, gibt Fleißner zu bedenken. „Die Kinder von ihren Eltern zu trennen, insbesondere in den ersten Lebensjahren, ist aber ebenfalls nicht wünschenswert. Dieses Dilemma macht es herausfordernd, gute Regelungen zu finden, bis zu welchem Alter oder unter welchen Bedingungen Kinder mit ihrem Elternteil in Haft leben dürfen.“

Für Kinder, die mit einem Elternteil in Haft leben müssen, sollte die Justizvollzugsanstalt an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden, fordern Stöver und Fleißner. Es brauche beispielsweise großzügige Besuchszeiten, sowohl was Häufigkeit und Dauer betrifft, als auch einen geeigneteren Ort für Kleinkinder.

In einem kürzlich publizierten Beitrag in „The Lancet Child & Adolescent Health“ haben Mitarbeitende des ISFF die weltweiten Altersbegrenzungen für Kinder mit einem Elternteil in Haft analysiert. „Er zeigt deutlich, dass es weltweit keinen einheitlichen Umgang mit dieser Frage gibt“, sagt Stöver. Ebenso stellt der Beitrag heraus, dass diese Kinder von Politik und Gesellschaft kaum wahrgenommen werden. Das einzige internationale Abkommen, das zu diesem Thema Bezug nimmt, ist laut Stöver und Fleißner der Artikel 30 der „African Charter on the Rights and Welfare of the Child“.

Der Beitrag kann bis zum 14. Oktober 2023 kostenfrei unter https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2352464223001906 abgerufen werden.

Kontakt
Prof. Dr. Heino Stöver
Telefon: +49 69 1533-2823
E-Mail: hstoever(at)fb4.fra-uas.remove-this.de

Simon Fleißner
Telefon: +49 69 1533-3125
E-Mail: simon.fleissner(at)fb4.fra-uas.remove-this.de

Weitere Informationen zum ISFF unter: www.frankfurt-university.de/isff.

Zentrale WebredaktionID: 13523
letzte Änderung: 22.04.2024