Im Rahmen ihres Kurses „Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit“ haben Studierende der Frankfurt UAS eine Exkursion zum Bundesverfassungsgericht unternommen. In ihrem Nachbericht schildern sie ihre Eindrücke von der Führung, geben spannende Einblicke in die Arbeit des Gerichts und reflektieren über die Bedeutung dieser Institution.
Am 16.01.2025 hatten wir im Rahmen unseres Kurses „Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit“ mit Frau Prof. Dr. Dittrich die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu besuchen. Es war eine spannende Ergänzung zum theoretischen Teil des Seminars, den „Hüter der Verfassung“ einmal hautnah zu erleben und einen Einblick in die Räumlichkeiten zu erhalten.
Bei der Führung haben wir erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht (abgekürzt BVerfG) aus zwei Senaten mit jeweils acht Richter*innen besteht. Die beiden Senate sind wiederum in je drei Kammern unterteilt, die jeweils mit drei Richter*innen besetzt sind. Die Amtszeit der sorgfältig ausgewählten Richter*innen beträgt zwölf Jahre. Rund 95% der Verfahren sind Verfassungsbeschwerden. Damit eine Beschwerde Erfolgsaussichten hat, muss sie gut begründet sein und darlegen, inwiefern das Grundgesetz verletzt wurde. Außerdem muss der Rechtsweg zuvor vollständig ausgeschöpft sein. Mit der Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann an das Gericht wenden. Das Bundesverfassungsgericht wird daher auch als „Bürgergericht“ bezeichnet. Es gibt auch Verhandlungen, die öffentlich zugänglich sind und von Besuchern sowie der Presse verfolgt werden können. Entscheidungen werden nicht nach moralischen oder politischen Maßstäben getroffen, sondern allein nach den Kriterien des Rechts.
Auch die Besichtigung des Gebäudes war spannend. Es wurde in den 1960er Jahren von Paul Baumgarten entworfen und hat eine klare, offene und moderne Struktur. Der Sitzungssaal, mit den großen, gläsernen Wänden, soll die Transparenz des Gerichts widerspiegeln.
Im Foyer des Sitzungssaalgebäudes werden alle ausgeschiedenen Richter*innen mit einem Porträtfoto verewigt. Es war überwältigend zu sehen, wie viele dieses Amt schon innehatten. Die ehemaligen Präsidenten (und eine Präsidentin) werden dagegen auf einem Gemälde verewigt. Dort werden sie in ihren roten Roben von Künstler*innen, die sie selbst ausgewählt haben, porträtiert. Jedes Kunstwerk ist unterschiedlich und einzigartig und lässt einen die Präsenz der Richter*innen spüren.
Insgesamt war es eine sehr bereichernde und interessante Exkursion. Sie hat uns gezeigt, wie wichtig dieses Verfassungsorgan ist. Es ist ein selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof. Dessen Entscheidungen sind für die anderen Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden bindend. Wir haben viel über den Aufbau, die Geschichte und die Relevanz des Gerichts gelernt. Diese Exkursion würden wir gerne wieder unternehmen und können sie nur empfehlen!
Domitila Rentz & Aslihan Türk