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Neu: Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (dFGB) in den Fachbereichen

Bewerbungen an die Dekanate sind noch bis 30.09.2024 möglich

Kolleginnen, die sich über ihre Arbeit hinaus insbesondere für das Thema Gleichstellung engagieren möchten, können sich ab sofort als dezentrale Frauen und Gleichstellungsbeauftragte (dFGB) in den Fachbereichen bewerben.

Die neue Gleichstellungssatzung unserer Hochschule, die zum 14. Juni 2024 in Kraft getreten ist, regelt u.a. die Wahl und Bestellung der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Fachbereichen 1 bis 4.

Bewerben können sich Mitarbeiterinnen aller Statusgruppen, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, sowie auch Beschäftigte aus dem Wissenschaftsbereich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Als dFGB werden sie für ihre Aufgaben von ihren anderen dienstlichen Tätigkeiten in vereinbartem Umfang freigestellt, maximal zehn Stunden monatlich als Inhaberin einer Vollzeitstelle (0,25 VZÄ/4 SWS). Die genauen Vereinbarungen u.a. zur zeitlichen Entlastung und Kompensationsmöglichkeiten trifft die dFGB mit ihrem zuständigen Dekanat.

Vielfältige Aufgaben

Die Aufgaben der dFGB sind vielfältig: Sie sorgen für die Beachtung der Gleichstellungsaufgaben der Fachbereiche und unterstützen die Fachbereichsleitungen bei der Durchführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). Dazu werden sie vom Fachbereich frühzeitig an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen beteiligt, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen.

Die vier dFGB unterstützen zudem die Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (zFGB) bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Sie vertreten sie z.B. in Berufungs- und Personalauswahlverfahren. Diese Unterstützung der zFGB ist aufgrund der hohen Anzahl von Verfahren sinnvoll, um diese zu beschleunigen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem vertreten sie die zFGB in Gremien des Fachbereichs und nehmen an den Sitzungen der Frauenkommission teil.

Amtszeit beträgt drei Jahre

Eine Amtszeit dauert drei Jahre. Ihre Arbeit können die Stelleninhaberinnen bereits im Wintersemester 2024/25 beginnen. Interessentinnen können sich bei den jeweiligen Dekanaten bewerben, die Stellen sind in den Fachbereichen ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2024.

Details zu den Aufgaben und zum gewünschten Profil der Bewerberinnen finden sich hier in der Ausschreibung und auf der Webseite der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FGB).

Zentrale WebredaktionID: 3724
letzte Änderung: 13.09.2022