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Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung – das ändert sich 2024

Aktuelle Antidiskriminierungsrichtlinie der Frankfurt UAS steht zur Verfügung.

Um die Hochschulangehörigen vor Diskriminierungen am Lern-, Lehr- und Arbeitsplatz zu schützen, führte die Frankfurt UAS 2017 eine eigene Antidiskriminierungsrichtlinie ein. Damit war sie eine der ersten Hochschulen in Hessen. Nach sieben Jahren ist diese Richtlinie nun aktualisiert worden. Doch wieso ist sie so wichtig für Studierende? Was genau regelt sie? Und was hat sich jetzt geändert?

Diskriminierungsschutz auch für Studierende

Seit 2006 gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dass Schutz vor Diskriminierung bieten soll. Allerdings greift das Gesetz an der Hochschule nur für Beschäftigte. Studierende haben bis heute keinen Diskriminierungsschutz und kein Beschwerderecht durch das AGG. Diese rechtliche Lücke hat die Frankfurt UAS 2017 mit der Einführung der Antidiskriminierungsrichtlinie geschlossen. Denn diese legt fest, dass alle Hochschulangehörigen, und somit auch Studierende, die Möglichkeit haben, sich innerhalb der Hochschule gegen Diskriminierung zu wehren.

Geschützte Diskriminierungskategorien

Doch was wird eigentlich als Diskriminierung gewertet? Nach dem AGG ist Diskriminierung eine Benachteiligung oder Belästigung aufgrund eines geschützten Merkmals. Im AGG sind sechs Merkmale, auch Dimensionen genannt, geschützt: Ethnische Herkunft (rassistische Gründe), Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Auch sexualisierte Belästigung ist eine Benachteiligung im Sinne des AGG.

Die Antidiskriminierungsrichtline der Frankfurt UAS schützt darüber hinaus noch weitere Merkmale, die bisher noch nicht im AGG mitaufgenommen sind, aber auch zu Diskriminierungen führen können: Bereits seit 2017 zählen dazu das Aussehen und die soziale Herkunft (z.B. Erstakademiker*innen). Neu: Seit 2024 sind nun noch chronische Erkrankungen, der sozioökonomische Status und der Familienstatus geschützt.

Wen spreche ich an bei erlebter oder beobachteter Diskriminierung?

Schon 2017 wurde in der Richtline festgelegt, dass es an der Frankfurt UAS interne Erstberater*innen gibt, an die sich alle Personen wenden können, die Diskriminierung an der Hochschule erleben. Aber auch Personen, die Zeug*innen einer diskriminierenden Situation geworden sind, werden hier beraten. Unter den Erstberater*innen kann jede*r frei wählen. Es sind sowohl Personen aus den Fachbereichen als auch aus der zentralen Verwaltung vertreten. Die Erstberatung ist immer vertraulich und die beratenden Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Neu: Seit 2022 gibt es zudem eine Ansprechperson Antidiskriminierung an der Hochschule. Sie bietet selbst Beratungen an, koordiniert die Vernetzung und Weiterbildung der Erstberater*innen und überwacht, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG und nach dem Hessischen Hochschulgesetzt (HessHG) an der  Frankfurt UAS eingehalten werden.

Neu geregelt: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren

Falls die Erstberatung nicht ausreicht, um eine konkrete diskriminierende Situationen zu beenden, kann es nötig sein, eine Beschwerde einzureichen. Dazu legt die Richtlinie fest, an wen im Falle einer Diskriminierung Beschwerden gerichtet werden müssen (= Beschwerdestelle) und regelt, wie diese umzusetzen sind (= Beschwerdeverfahren). Sowohl die Beschwerdestelle als auch das Beschwerdeverfahren wurden auf Basis der Erfahrungen der letzten sieben Jahre nun überarbeitet.

Die Beschwerdestelle ist seit 2024 bei der Stabsstelle Recht angesiedelt. Künftig wird zudem eine vorgeschlagene Personengruppe ein so genanntes Beschwerdegremium bilden. Dieses unabhängige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Gremium schlägt Maßnahmen zum Umgang mit der Beschwerde vor. Die Beteiligung von Personen mit unterschiedlichem Fachwissen stellt sicher, dass verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden und das Verfahren transparent gestaltet wird.

Durch das überarbeitete Beschwerdeverfahren, aber auch durch konkretere Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung (Prävention) und zum Umgang mit diskriminierenden Personen (Sanktionen), bietet die aktualisierte Richtlinie wichtige Tools, um Diskriminierung an der Frankfurt UAS noch entschiedener entgegenzutreten.  

Link zur neuen Antidiskriminierungsrichtline:

RSO-1549_AEnderung_Antidiskriminierungsrichtlinie_Veroeffentlichung_AM_06-05-2024.pdf (frankfurt-university.de)
 

Ansprechperson für Antidiskriminierung (HessHG §6)
Verena Broeren, Stabstelle Chancengerechtigkeit und Diversity
verena.broeren(at)chd.fra-uas.remove-this.de

Zentrale WebredaktionID: 3724
letzte Änderung: 13.09.2022