Management Pflege und Gesundheit (B.A.) studieren
Informationen für Studieninteressierte des Management Pflege und Gesundheit (B.A.)
Erfolgreicher Studiengang „Pflege- und Case Management (B.Sc.)“ wird ab Wintersemester 2019/2020 zu „Management Pflege und Gesundheit (B.A.)“
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Sie haben eine Ausbildung in einem Pflegeberuf oder einem patientennahen Gesundheitsfachberuf und möchten sich nun in Richtung Management weiterqualifizieren? In diesem Fall bietet unser Studiengang „Management Pflege und Gesundheit (B.A)“ die idealen Rahmenbedingungen.
Das Gesundheitswesen ist ein sehr dynamischer Wirtschaftszweig und erschließt Persönlichkeiten, die eine patientenorientierte Ausbildung absolviert haben und darüber hinaus Themen wie Projektmanagement, Personalmanagement, Betriebswirtschaftslehre, Case Management und Gesundheitsförderung beherrschen, exzellente Einsatzmöglichkeiten.
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Management Pflege und Gesundheit (B.A.) erlangen umfassendes Wissen in den Bereichen Management und Gesundheitswissenschaften. Innovative und praxisorientierte Lehrmodule bereiten ausgezeichnet auf Leitungs- und Koordinationsaufgaben im mittleren Management ebenso wie auf die zielorientierte Gestaltung von Strukturen und Versorgungsprozessen in Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen vor.
Bewerbung zum Wintersemester 2025/26
Die Bewerbung ist voraussichtlich ab Anfang Juni 2025 möglich.
Für ein Studium „Management Pflege und Gesundheit (B.A.)“ an der Frankfurt UAS sprechen:
- Interessante Fächerkombination: Das Studium beinhaltet managementbezogene Module und bezieht gleichzeitig die Perspektive der Patienten, Klienten bzw. Pflegebedürftigen ein
- Praxisorientierung: Wir führen den Dialog mit Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Institutionen und kooperieren eng mit ihnen
- Ideale Studienbedingungen: Die Gruppengröße ist überschaubar, so dass eine intensive Betreuung und der Austausch zwischen Studierenden und Dozenten für uns selbstverständlich ist; die Organisation der Vorlesungen an in der Regel drei Tagen in der Woche schafft Freiräume für studienbegleitende Tätigkeiten in der Praxis
- Standort: Im Zentrum einer der lebendigsten Städte Deutschlands, nah an und für Studierende, Absolventen und Praxispartner
Das Wichtigste in Kürze
Studiengang | Management Pflege und Gesundheit |
Regelstudienzeit | 6 Semester, Vollzeit |
ECTS-Credit Points | 180 |
Studienbeginn | Wintersemester |
Bewerbungsfrist | 30.09. |
Sprachen | Deutsch |
Zulassungs- | Siehe Reiter “Zulassungs- |
Der Studiengang bereitet Sie zielgerichtet auf gehobene Positionen in Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen vor. Als Absolventin oder Absolvent sind Sie in der Lage, zentrale ökonomische Zusammenhänge des Gesundheitswesens zu erkennen und zu beurteilen sowie daraus Möglichkeiten zur Steuerung auf der Ebene der Organisation ebenso wie auf der Ebene des Falles abzuleiten. Sie planen und organisieren komplexe Projekte und verfügen über gute Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten sowie ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Dabei sind Sie in der Lage, Mitarbeiter zu führen, zu begleiten und anzuleiten. Als Absolventin oder Absolvent können Sie Case Management und Netzwerkarbeit theoretisch, gesellschaftlich und sozialrechtlich begründen und konzipieren sowie vielschichtige Versorgungsprozesse gestalten.
- 6 Semester Regelstudienzeit (180 ECTS) (Gesamtworkload: 5.400 Std., 900 Std. pro Semester)
- Vollzeitstudium mit 25 Modulen, auf Antrag auch
- Teilzeitstudium möglich, Präsenzstudium
- Gebührenfrei
- Die Lehrmethoden umfassen Vorlesung, Seminar, Übung, Einzel- und Gruppenübung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit (angeleitet, kollegial), Rollenspiel, studienbegleitentendes Praxislernen, Präsentationen, Exkursionen und e-Learning.
- Die überwiegende Lehrform im Präsenzstudium ist das Seminar mit Vorträgen und Präsentationen. In diesem Rahmen finden auch Gruppenübungen statt. In den auf Interaktion ausgerichteten Modulen wird eine erfahrungsorientierte Didaktik angewendet, die Fallstudien in den organisationsbezogenen Modulen beinhalten.
- Die Lehre findet während des Semesters an zwei bis drei zusammenhängenden Wochentagen (Montag bis Mittwoch) in der Regel zwischen 8:30 Uhr und 17:30 Uhr statt.
Der Studiengang wird durch die AHPGS akkreditiert.
Eine Übersicht der Module des Studiengangs erhalten Sie in der Modulgrafik und im Modulhandbuch.
Hier finden Sie detaillierte Information zu den Modulen des Studiengangs: Modulhandbuch
Zulassungsbeschränkungen
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Voraussetzung für eine Immatrikulation ist aber eine Hochschulzugangsberechtigung und eine abgeschlossene Ausbildung in einem staatlich anerkannten Pflegefach- oder Gesundheitsberuf oder in einem patientennahen Gesundheitsfachberuf. Zu den Pflegeberufen zählen jene aus dem Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Hebammen- und Entbindungspflege und Heilerziehungspflege. Zu den patientennahen Gesundheitsfachberufen zählen u.a. jene aus dem Berufsfeld Ergotherapie, Physiotherapie, OTA (Operationstechnische Assistenz), ATA (Anästhesietechnische Assistenz), MTA (Medizinisch-technische Assistenz) und MTRA (Medizinisch-technische Radiologieassistenz).
Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten in gehobenen Positionen in Einrichtungen und Unternehmen der kurativen, rehabilitativen, präventiven und palliativen Gesundheitsversorgung. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Akutkrankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Pflegeeinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren, welche stationäre und/ oder ambulante Gesundheitsleistungen erbringen. Darüber hinaus sind die Absolventinnen und Absolventen ebenso auf die Tätigkeit in Wirtschaftsbetrieben im Bereich des Gesundheitsmanagements, in Krankenkassen und Verbänden oder in Beratungsunternehmen für Gesundheitseinrichtungen vorbereitet.
Die Tätigkeiten umfassen die Übernahme von Führungs-, Management- und Steuerungsaufgaben. Als Einsatzfelder kommen u.a. die Bereiche Management, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Case Management und Beratung in Betracht. Darüber hinaus stehen den Absolventinnen und Absolventen vielfältige Positionen an den Schnittstellen des Versorgungssystems offen.
Kontakt
Weitere Infos, Formulare etc. finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes.
Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung immer zum Beginn des Semesters) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.
Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse
Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei.
Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul
Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel
Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:
Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt
MAPBR, MA PKisF, SUMA:
Antrag senden anMaster-Prüfungsamt
MAXO:
Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss
MASA:
Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.
Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit:
Antrag an den Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit - APW/BPG/BA MPG/PCM/APN/MA BPG/PGM
Antrag an den Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft
Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit
Antrag Nachteilsausgleich für das Sommersemester 2024 muss bis zum 30.04.2024 dem Prüfungsausschuss vorliegen! Achtung: für Klausuren aus dem Wintersemester muss der Antrag bis 10.04.2024 vorliegen! Den Antrag finden Sie unter der Reiter "Informationen Verfahren Nachteilsausgleich"
Beschluss Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022:
Im Falle einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung kann eine Fristverlängerung in einem Antrag an den Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung einer Fristverlängerung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung sowie deren zeitlichen Verlauf. Eine Fristverlängerung wird maximal bis zu 50% der Bearbeitungszeit gewährt.