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Informationen für Studierende des Management Pflege und Gesundheit (B.A.)

Studierende des Studiengangs Management Pflege und Gesundheit finden auf dieser Seite wichtige Informationen zum Studienverlauf sowie die Prüfungsordnungen.

Studienorganisation

Die Prüfungsanmeldung der Module erfolgt über das Studierendenportal FranCa der Frankfurt University of Applied Sciences unter der Kachel Prüfungsanmeldung & Prüfungsabmeldung.

Hier finden Sie detaillierte Information zu den Modulen des Studiengangs: Modulhandbuch

 

Veranstaltungsplan

Veranstaltungsplan WiSe 2024/25 - Stand 11.11.2024

Archiv

Veranstaltungsplan SoSe 2024 - Stand: 23.04.2024

Veranstaltungsplan WiSe 2023/24 - Stand: 02.11.2023

Veranstaltungsplan SoSe 2023 - Stand: 06.04.2023

Veranstaltungsplan WiSe 2022/23 - Stand: 06.10.2022

Veranstaltungsplan SoSe 2022 - Stand: 01.06.2022

Veranstaltungsplan WiSe 2021/22 - Stand: 18.10.2021

Veranstaltungsplan SoSe 2021 - Stand: 18.02.2021

Veranstaltungsplan WiSe 2020/2021 - Stand: 19.10.2020

Veranstaltungsplan SoSe 2020 - Stand: 12.02.2020

Veranstaltungsplan WiSe 2019/20 - Stand: 29.10.2019

Für alle B.A. und M.A. Studiengänge am Fb4:

Kurzfristig eingegangene Infos über (zusätzliche) Lehrveranstaltungen,
Änderungen zu den angebotenen Seminaren; Räumen oder den Sprechzeiten finden Sie hier.

Hier finden Sie das Programm der allgemeinen Erstsemestereinführung. Details zu dem Programm der einzelnen Studiengänge finden Sie im  Zeitplan Tutor*innenprogramm.

Prüfungsordnungen

Prüfungsordnung vom 08.05.2019, veröffentlicht am 17.09.2019, RSO 962

Änderung

Änderung vom 26.05.2021, veröffentlicht am 19.08.2021, RSO 1265

Kontakt

Prof. Dr.
Daniel Hlava
Professur für Gesundheits- und Sozialrecht
Gebäude 10, Raum 418
Marion HeinrichPrüfungsamt Pflege und Gesundheit
Gebäude 2, Raum 205
Fax : +49 69 1533-2890
Edda HermannPrüfungsamt Pflege und Gesundheit
Gebäude 2, Raum 205
Fax : +49 69 1533-2857

Weitere Infos, Formulare etc. finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes.

Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung immer zum Beginn des Semesters) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.

Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse

Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei.

Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul

Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel

 

Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:

Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt

MAPBR, MA PKisF, SUMA: 

Antrag  senden anMaster-Prüfungsamt

MAXO: 

Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss 

MASA:

Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.

Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit:

Antrag  an den Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit - APW/BPG/BA MPG/PCM/APN/MA BPG/PGM

Antrag  an den Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft

Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit

Antrag Nachteilsausgleich für das Sommersemester 2024 muss bis zum 30.04.2024 dem Prüfungsausschuss vorliegen! Achtung: für Klausuren aus dem Wintersemester muss der Antrag bis 10.04.2024 vorliegen! Den Antrag finden Sie unter der Reiter "Informationen Verfahren Nachteilsausgleich"

Beschluss Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022:

Im Falle einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung kann eine Fristverlängerung in einem Antrag an den Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung einer Fristverlängerung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung sowie deren zeitlichen Verlauf. Eine Fristverlängerung wird maximal bis zu 50% der Bearbeitungszeit gewährt.

Weiterführende Informationen der Hochschule

Zentrale WebredaktionID: 6676