FAQs – die meist gestellten Fragen und Antworten darauf
Wann startet das Wintersemester/das Sommersemester bzw. wann beginnen die Vorlesungen?
Alle Informationen zum Start der Semester finden Sie unter dem folgenden Link: Zu den Semesterterminen
Wo kann ich mich informieren bzw. beraten lassen?
Eine umfassende Beratung rund um Fragen zu Studienentscheidung, Studieninhalten und Berufsperspektiven bietet Ihnen die Zentrale Studienberatung. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen das Studienbüro.
Studierende mit ausländischen Abschlüssen wenden sich bitte an das International Office.
Wie hoch ist denn der NC in meinem gewünschten Studiengang?
Numerus Clausus heißt übersetzt "beschränkte (An)Zahl". Der NC ist kein von der Hochschule festgelegter Wert. Der NC für einen Studiengang wird ermittelt durch die Anzahl eingegangener Bewerbungen und der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Im Auswahlverfahren werden Ranglisten nach den Durchschnittsnoten und den Wartesemestern der Bewerber für einen Studiengang gebildet.
NC = Der Notendurchschnitt/die Anzahl der Wartesemester, den/die der Bewerber/-in hatte, der den letzten Studienplatz in dem betreffenden Studiengang erhalten hat.
Da für die Berechnung des NC zunächst alle Bewerbungen gesichtet werden müssen, kann dieser erst zu einem sehr späten Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung? Ist meine Hochschulzugangsberechtigung in Hessen gültig?
Als Hochschulzugangsberechtigung wird das Abschlusszeugnis bezeichnet, das Sie zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt. Grundsätzlich sind folgende Hochschulzugangsberechtigungen in allen Bundesländern gültig:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Meisterprüfung
- Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte (siehe Verordnung)
- Das Zeugnis der Fachoberschule
- Das Zeugnis enthält einen entsprechenden Vermerk, wie z.B. "entsprechend der Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in (beruflichen) Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom .... - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen"
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zeugnis vorab von uns prüfen zu lassen. Schicken Sie uns bis spätestens eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist hierzu Ihr Zeugnis als pdf-Datei mit dem Betreff "Zeugnischeck"an folgende Emailadresse: studienbuero(at)fra-uas.. Wenn Ihr Zeugnis aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur deErmittlung des Zeugnisdatums.
Wo finde ich den Stundenplan zum Studiengang?
Alle wichtigen Dokumente wie Stundenpläne, Anträge, etc. finden Sie unter: Mein Studium.
Wo erhalte ich Informationen zu Vorlesungen, die entfallen?
Mithilfe des „Schwarzen Bretts“ informieren wir kurzfristig online über Stundenplanänderungen, Raumänderungen, Verlegungen und Veranstaltungsausfälle. Wie Sie nach Ihrer Immatrikulation zum „Schwarzen Brett“ gelangen, wird ausführlich auf unter Warmup für unsere Erstsemester unter der Rubrik „Schritt für Schritt ins Studium“ beschrieben.