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Bachelor-Studiengänge

Bewerbung für Bachelor-Studiengänge

Hier erfahren Sie, wie Sie sich für das erste Semester eines Bachelor-Studiengangs bewerben und einschreiben können. Zunächst benötigen Sie dafür eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung.

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten, können Sie unseren Service der Studienberatung nutzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Weitere Bewerbungswege

Master-Studiengänge

Höheres Fachsemester

Studieren ohne Abitur

Duale Studiengänge

Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung über International Office

Studiengänge mit und ohne Zulassungsbeschränkung

Wir unterscheiden zwischen zulassungsfreien Studiengängen (offene Studiengänge) und zulassungsbeschränkten
Studiengängen (NC-Studiengänge).

 

Offene Bachelor-Studiengänge

Eine Bewerbung und Einschreibung zum Sommersemester 2025 ist ab Anfang Februar 2025 möglich.

 

Für unsere offene Studiengänge bewerben und immatrikulieren Sie sich direkt über unser Bewerbungsportal.

NC-Bachelor-Studiengänge

Eine Bewerbung zum Sommersemester 2025
ist ab Anfang Dezember 2024 möglich.

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Für alle NC-Studiengänge registrieren Sie sich zunächst auf dem Bewerbungsportal von hochschulstart. Anschließend registrieren und bewerben Sie sich auf unserem Bewerbungsportal Fran-Ca. Nach erfolgter Registrierung und Bewerbung können Sie jederzeit den Stand Ihrer Studienplatzbewerbungen sowie etwaige Zulassungsangebote in Ihrem Benutzerkonto hier in unserem Portal und auf hochschulstart einsehen.

NC-Studiengänge (Numerus Clausus) besitzen Auswahlgrenzen, die nicht von der Hochschule selbst festgelegt werden.  Der NC für einen Studiengang wird ermittelt durch die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen und der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

Weitere Informationen für NC-Studiengänge

Die in einem Studiengang festgelegte Anzahl von Studienplätzen wird nach der folgenden Quote vergeben:

  • 10 % der Plätze für ausländische Bewerber*innen, die keine EU-Staatsangehörigkeit haben
  • 5 % der Plätze für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 3 % der Plätze für die Bewerber*innen für ein Zweitstudium
  • 1 % der Bewerber*innen, die einem Personenkreis angehören, der im öffentlichen Interesse zu fördern ist, und die aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind (Ortsbindung im öffentlichen Interesse)
  • Die dann verbleibenden Studienplätze werden zu 80 % nach der Durchschnittsnote (Abschlusszeugnis der Hochschulzugangsberechtigung) und 20 % nach der Wartezeit vergeben.

Vor der Vergabe der Studienplätze nach den Quoten werden die Bewerber*innen zugelassen, die in einem früheren Bewerbungsverfahren zu Beginn oder während eines Dienstes eine Zulassung an der Frankfurt University of Applied Sciences für den gewünschten Studiengang erhalten und diese aufgrund des Dienstes nicht angenommen haben (Vorwegzulassung).

Nähere Informationen können Sie auch in den entsprechenden Rechtsquellen nachlesen.

Erfahren Sie hier mehr über den Numerus Clausus sowie über die Auswahlgrenzen und Ranglisten der letzten Semester.

Numerus Clausus heißt übersetzt "beschränkte (An)Zahl". Der NC ist kein von der Hochschule festgelegter Wert. Der NC für einen Studiengang wird ermittelt durch die Anzahl eingegangener Bewerbungen und der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

Weitere Informationen zu den NC-Werten

Bis zu drei Prozent unserer zulassungsbeschränkten Studienplätze werden an Bewerber*innen vergeben, die die Zulassung für ein Zweitstudium beantragen. Die Regelung für Zweitstudienbewerber*innen gilt nicht für unsere zulassungsfreien ("offenen") Studiengänge.

Informationen für Zweitstudienbewerber*innen

In begründeten Einzelfällen können Sonderanträge gestellt werden. Härtefall- und Sonderanträge werden im Rahmen des Online-Zulassungsantrags gestellt. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, gelten für Sie andere Regeln.

Informationen und Regeln zu Härtefall- und Sonderanträgen

Bleiben nach Abschluss des Nachrückverfahrens noch immer Studienplätze frei, vergeben wir diese ohne Quotierung im Losverfahren. Eine Bewerbung zum Losverfahren ist formlos ohne weitere Nachweise möglich. Nach der Auslosung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Nicht ausgeloste Bewerber*innen erhalten keinen Ablehnungsbescheid.

Richten Sie Ihren Antrag unter Angabe des gewünschten Studiengangs und ggf. Ihrer Bewerbernummer sowie Ihrer aktuellen Anschrift per E-Mail an das Studienbüro unter studienbuero@fra-uas.de.

Für ein Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences benötigen Sie eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Fachhochschulreife zu einem Studium an einer hessischen Hochschule berechtigt, können Sie uns Ihr Zeugnis zur Überprüfung als pdf-Dokument an zeugnis-check(at)abt-sb.fra-uas.remove-this.de zusenden. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist in allen Bundesländern gültig.

StudienbüroID: 2337
letzte Änderung: 25.10.2024