Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie bereits in demselben oder einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang studieren oder in der Vergangenheit studiert haben. Die Entscheidung über eine mögliche Einstufung in ein höheres Fachsemester im gewünschten Studiengang erfolgt auf Grundlage der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sowie der bisherigen Studienzeiten im gleichnamigen oder fachverwandten Studiengang.
Höhere Fachsemester
Eine Bewerbung zum Sommersemester 2025 ist ab Anfang Dezember 2024 möglich.
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist über das FranCa-Portal möglich.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, so verläuft der Bewerbungsweg über das Uni-Assist-Portal. Weitere Informationen finden Sie dazu hier.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte und offene Studiengänge:
Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Sommersemester 15.01./ Wintersemester 15.07.
Offene Studiengänge: Sommersemester 01.03. / Wintersemester 01.09.
Hinweis: Da die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben.
Eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung
Ihre für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung laden Sie im FranCa-Portal als PDF-Datei hoch. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Zeugnis in Hessen anerkannt ist, können Sie vorab Ihre Hochschulzugangsberechtigung als PDF-Datei dem Studienbüro zusenden.
Nachweise Ihrer bisherigen Studienvergangenheit
Sie müssen ihre bisherigen Studienzeiten (Hochschul- und Fachsemester) lückenlos angeben und mit den entsprechenden Nachweisen (Exmatrikulationsbescheinigung und / oder Studienverlaufsbescheinigung) belegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie in dem betreffenden Studiengang Leistungen erbracht haben.
Vollständige und aktuelle Leistungsnachweise
Bitte laden Sie im FranCa-Portal einen aktuellen und vollständigen Leistungsnachweis desselben oder inhaltlich vergleichbaren Studiengangs hoch. Leistungsnachweise müssen alle bestandenen, nicht bestandenen und angemeldeten Prüfungsleistungen enthalten und von Ihrer Hochschule ausgestellt sein.
Aktueller Lebenslauf
Laden Sie einen aktuellen Lebenslauf im FranCa-Portal hoch. Aus diesem muss Ihre vollständige Studienvergangenheit hervorgehen.
Wichtig: Sollten Sie in demselben Studiengang immatrikuliert sein und Sie bewerben sich an der Frankfurt UAS für ein höheres Fachsemester, muss die Exmatrikulationsbescheinigung von Ihrer Hochschule erst vorgelegt werden, wenn Sie eine Zulassung erhalten. Die Exmatrikulation muss zum Ende des laufenden Semesters und vor Beginn des Studiums an der Frankfurt UAS (Sommersemester 01.04. / Wintersemester 01.10.) erfolgen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Freie Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden aus der Differenz der festgesetzten Zulassungszahlen und der Anzahl immatrikulierter Studierende im jeweiligen Fachsemester ermittelt.
Das heißt für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester, dass erst nach Ende der Rückmeldefrist feststeht, ob freie Studienplätze in dem jeweiligen Fachsemester zur Verfügung stehen. Es kann bis Ende März für das Sommersemester / Ende September für das Wintersemester dauern, bis Sie eine Zu- oder Absage erhalten.
Die aktuelle Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen finden Sie auf der Seite von Bürgerservice Hessenrecht*.
*(Bitte im Suchfeld „Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen“ eingeben)
Zulassungsfreie (offene) Studiengänge
In offenen, d.h. zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie ein Zulassungsangebot im höheren Fachsemester, wenn Ihre Bewerbung frist- und formgerecht gestellt wurde. Es müssen alle Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllt sein und der Prüfungsanspruch für ein Weiterstudium an der Frankfurt UAS bestehen.
Studienortwechsler*Innen und Wiedereinschreiber*Innen
Bewerber*Innen die bereits in demselben Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren:
Sofern alle Unterlagen vorliegen und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird bei demselben Studiengang ins nächsthöhere Fachsemester eingestuft.
Studiengangwechsler*Innen
Bewerber*Innen, die bereits Studien- und Prüfungsleistung in einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang erworben haben:
Da es sich um einen Studiengangwechsel handelt, muss anhand der eingereichten Unterlagen geprüft werden, ob und in welches Fachsemester die Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht haben, haben Sie die Möglichkeit, diese nach erfolgter Einschreibung beim Prüfungsamt anerkennen zu lassen.
Dazu stellen Sie bitte einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Den Antrag erhalten Sie im zuständigen Prüfungsamt. Die Kontaktdaten der Prüfungsämter finden Sie auf den Internetseiten der Fachbereiche.
Kontakt:
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie das Kundencenter des Studienbüros nutzen.
Bitte machen Sie hierfür konkrete Angaben zu Ihrem Anliegen (Studiengangwechsel, Studienortwechsel, Wiedereinschreibung), damit wir die Anfrage schnellstmöglich bearbeiten können.