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Erasmus+ Förderung: Das müssen Sie wissen

Wenn Sie an einer europäischen Partnerhochschule studieren, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss durch das Erasmus+ Programm, der Sie bei der Abdeckung Ihrer Kosten unterstützen soll. Mit Ihrer Bewerbung für das Auslandssemester werden Sie von den Kolleginnen des International Office in das Programm aufgenommen; es bedarf keiner separaten Bewerbung für das Stipendium.  Die am Erasmus+ Programm teilnehmenden Länder sind jeweils nach der Höhe der örtlichen Lebenshaltungskosten in insgesamt drei Ländergruppen unterteilt.

Im folgenden haben wir alle Informationen die Sie zu dem Stipendium benötigt punktuell zusammengefasst. 

Stipendienhöhe im akademischen Jahr 2024/25, das umfasst einen Auslandsaufenthalt im WS 24-25 und SoSe 25:
Bei einsemestrigen Aufenthalten fördern wir maximal 120 Tage (4 Monate), bei zweisemestrigen Aufenthalte werden maximal 240 Tage (8 Monate) gefördert.

Ländergruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3 (monatlich 540 Euro):  Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 

Reisekostenzuschuss

Ab dem Erasmus+ Aufruf 2025 (gültig ab dem Wintersemester 2025-26 für Studienaufenthalte) erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Stipendium eine Reisekostenpauschale, welche je nach Distanz mit Ihrem Stipendium ausgezahlt wird. Dabei unterscheiden sich die Reisekostenzuschüsse nach "Standardreisen" (Flugreisen) und nachhaltigem Reisen.

Den Reisekostenzuschuss beantragen Sie direkt in Ihrer Bewerbung in Ihrem Mobility Online Workflow.

Reisedistanz

Standardreise Green Travel

10 bis 99 KM

28 Euro56 Euro

100 bis 499 KM

211 Euro285 Euro

500 bis 1.999 KM

309 Euro417 Euro

2.000 bis 2.999 KM

395 Euro535 Euro

3.000 bis 3.999 KM

580 Euro785 Euro

4.000 bis 7.999 KM

1.188 Euro1.188 Euro

8.000 KM oder mehr

1.735 Euro1.735 Euro

 

Zusätzliche Reisetage

Wussten Sie, dass Sie zusätzlich zu Ihren Reisekosten auch Reisetage beantragen können? Dabei unterscheidet das Programm bei Standardreisen (Reisen, die mit dem Flugzeug angetreten werden oder eine alleinige Autofahrt) und nachhaltigem Reisen (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft).

Wichtig ist, dass diese zustätzlich finanzierten Tage ausschließlich zum Reisen verwendet werden, d.h. an den Tagen dürfen noch keine Vorlesungen oder Programme an der Partnerhochschule besucht werden. Bitte beantragen Sie die notwendigen Reisetage anhand der Übersicht, die das International Office zur Vereinheitlichung erstellt hat. Reisestart ist aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerbungen immer Frankfurt am Main.

Im Rahmen des europäischen Green Travel unterstützt Erasmus+ nachhaltiges Reisen innerhalb Europas mit 1-6 zusätzlichen Reisetagen. Die Beantragung für die Reisetage erfolgt in Mobility Online während Ihrer Bewerbung für das Auslandssemester. Dafür fragen wir Sie nach folgenden Informationen:

- Wie viele Kilometer werden Sie zurücklegen? Bitte verwenden Sie hierfür den Distance Calculator der Europäischen Kommission: erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/distance-calculator

- Welches Verkehrsmittel benutzen Sie?

- Wie viele Reisetage benötigen Sie? 

Bitte orientieren Sie sich für die Anzahl an Reisetagen an unserer Karte. Sollten Sie mehrere Reisetage benötigen, müssen Sie die Notwendigkeit innerhalb Ihrer Bewerbung begründen. Das International Office hat das Recht, die Verhältnismäßigkeit Ihrer Begründung zu prüfen und den Antrag auf zusätzliche Reisetage abzulehnen.

Auch bei Flugreisen oder Anreise mit dem Auto können Sie 1-2 extra Reisetage beantragen. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in Ihrer Bewerbung in Mobility Online. Das International Office hat das Recht, die Verhältnismäßigkeit Ihrer Begründung zu prüfen und den Antrag auf zusätzliche Reisetage abzulehnen.

Sonderförderungen Erasmus+

Inklusion und Chancengleichheit sind zentrale Anliegen des Programms Erasmus+. Das Ziel von mehr Chancengleichheit und Inklusion in allen Bildungsbereichen will das Programm durch verschiedene Maßnahmen und Möglichkeiten erreichen. Ein wichtiger Baustein im Hochschulbereich ist die zusätzliche finanzielle Unterstützung für benachteiligte Teilnehmende durch Aufstockungen (Top-Ups) und Realkostenförderung. Hierfür hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulkooperation beim DAAD (NA DAAD) neben der Erhöhung der Stipendiensätze für Studierende auch die Zielgruppen für die zusätzliche finanzielle Förderung erweitert und die Zugangsbedingungen vereinfacht. Die Sonderförderung können Sie für Ihr Auslandssemester, Ihr Auslandspraktikum und Ihre Kurzzeitmobilität beantragen. Bitte sprechen Sie uns unbedingt bei Rückfragen an. 

Die Bewerbung für die auf Sie zutreffende Sonderförderung erfolgt in Ihrem Bewerbungsworkflow in unserem Bewerbungsprogramm Mobility Online. Hierfür müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben, in welcher Sie selbst die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigen, sowie das Einverständnis, diese Nachweise auf Aufforderung der des International Office vorzuhalten. Die Angaben werden vom Dezernat Internationales stichprobenartig überprüft. Wichtig ist, dass die Sonderförderung vor Beginn des Mobilitätsaufenthaltes beantragt werden muss. Dafür erhalten Sie von Ihrer zuständigen Koordinatorin eine Deadline. Anträge, die nach der Deadline eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung):

Alle Begünstigten einer Aufstockungsförderung erhalten pauschal 250 Euro pro Monat zusätzlich zu ihrer Erasmus-Finanzierungsbeihilfe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Aufenthalt zu Studien- oder zu Praktikumszwecken handelt. Die Aufstockung kommt nur einmal zur Anwendung und ist nicht-kumulativ. D.h., dass ein Erstakademiker, der sein Kind mit ins Ausland nimmt ebenso wie eine an einer chronischen Erkrankung leidende Studierende 250 Euro pro Monat erhält.  Studierende, die für Kurzzeitmobilitäten im Ausland sind (bspw. BIPs) erhalten einmalig 100 bzw. 150 Euro als Top-Up-Förderung, je nach Dauer des Aufenthalts. Die Aufstockungsförderung wird nur vorbehaltlich vorhandener Mittel ausgezahlt.

Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20).

Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 (Beleg über Bescheid Landessozialamt bzw. Ausweis) können eine Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) in Höhe von 250 EUR pro Monat beantragen.

Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende, die ein oder mehrere Kinder mit ins Ausland nehmen. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der

Kinder. Die Beantragung auch bei Mitreise des anderen Elternteils möglich, allerdings wird eine Doppelförderung des Kindes ausgeschlossen (wenn das andere Elternteil bspw. ebenfalls Erasmus+ erhält).

Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende mit chronischer Erkrankung.

Studierende, die an einer chronischen Erkrankung leiden und denen hierdurch im Ausland Mehrkosten entstehen, kommen für eine Sonderförderung in Frage.

Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für erwerbstätige Studierende. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die Erwerbstätigkeit im Entsendeland während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt wird. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (addierter Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat).

Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende für Erstakademikerinnen und Erstakademiker. Studierende, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen, kommen für eine Sonderförderung in Frage. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, gilt hierbei als akademischer Abschluss. Qualifizierende Dokumente, die durch Berufskammern bzw. berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben werden (bspw. Meisterbriefe) zählen nicht zu den einem akademischen gleichwertigen Abschlüssen.

Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Realkostenförderung

Sollten die real entstehenden Kosten die Aufstockungsförderung übersteigen, so gibt es die Möglichkeit, diese Kosten, sofern sie mit dem Mobilitätsvorhaben in Verbindung stehen, über einen sog. Langantrag geltend zu machen. Diese Möglichkeit steht Teilnehmenden (Studierenden sowie Hochschulpersonal)

- mit einer Behinderung (GdB 20+)
- mit einer chronischer Erkrankung
- die ihre Kinder mit ins Ausland nehmen

offen. Die Antragssumme wird in diesem Fall nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

  1. nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) übernommen werden, und
  2. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Es können maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität beantragt werden.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und kontaktieren Sie das International Office mindestens sechs Monate vor Beginn Ihrer Mobilität.

International OfficeID: 13879
letzte Änderung: 08.04.2025