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Stipendien für Geflüchtete im Studium

HessenFonds für Flüchtlinge – hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler/-innen

19. Ausschreibungsrunde "Hessen-Fonds"

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des „Hessen- Fonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

Voraussetzungen der Förderlinie

Förderlinie für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  (Förderzeitraum 01.04.2025 - 31.03.2026)

Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung):

  • Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling
  • Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. (Diese Zeiträume können in bestimmten Fällen bei Zeiten der Kindererziehung in den letzten Jahren auf bis zu sechs Jahre seit dem Asylantrag und bis zu 7 Jahre Aufenthalt in Deutschland verlängert werden).
  • An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig

 

Förderlinie für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ((Förderzeitraum 01.04.2025 - 31.03.2026 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich)

Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung):

  • Ab dem Jahr 2022 können durch den HessenFonds zusätzlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende, die in ihren Herkunftsländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden oder bedroht sind, nominiert werden.
  • Sie müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland oder in einem Drittstaat aufhalten.

Für die Bewerbung wird folgendes benötigt:

  1. Antragsformular (inkl. Datenverarbeitung, S.1-3)
  2. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  3. ggf. Extrablatt von Hochschule bzgl. nachzureichender Unterlagen
  4. Kopie des Aufenthaltstitels
  5. Europass-Lebenslauf (max. 3 Seiten): Europass CV erstellen
  6. Empfehlungsschreiben bzw. Gutachten der nominierenden Hochschule
  7. Studienplatzzusage oder Immatrikulationsbescheinigung
  8. Hochschulzugangsberechtigung
  9. Leistungsnachweise aus dem Studium (z. B. aktuelles Transcript of Records, falls vorhanden: Bachelorzeugnis o. Ä.)
  10. ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse
  11. ggf. sonstige aussagekräftige Unterlagen und Nachweise, z. B. über Ehrenamt (max. 3 Seiten)

Details

Förderungsumfang:

Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

  • Studierende: 300 Euro/Monat
  • Promovierende: 1.200 Euro/Monat 
  • Wissenschaftler/-innen: 2.300 Euro/Monat

Förderungszeitraum:

01.04.2025 - 31.03.2026

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerber/-innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen die interne Frist selbst festlegen. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich!

Bewerbungsfrist: 01.12.2024

Die Bearbeitung der Bewerbungen in der Hochschule übernimmt Romy Henfling, International Office. Alle Bewerbungen müssen vollständig und bis zum 01.12.2024 via Email eingereicht werden. 

Bitte alle Bewerbungen bitte an die Email senden.

Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. 

 

International OfficeID: 7202
letzte Änderung: 17.09.2024