Visum und Versicherung für Austauschstudierende
Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt in Frankfurt
Im Ausland zu studieren erfordert nicht nur Mut, sondern auch jede Menge Vorbereitung. Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, an alles Wichtige zu denken.
Die folgenden Informationen sollen einen Eindruck darüber vermitteln, wie die Einreisebestimmungen in Deutschland gehandhabt werden. Wir geben keine Versicherung oder Garantie darüber, dass die Informationen auf dieser Seite aktuell sind. Bitte kontaktieren Sie für ausführliche Informationen auch immer die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland.
Einreise ohne Visum
Wenn Sie Bürger oder Bürgerin Israels, Großbritanniens, der USA, Kanadas, einiger süd- oder zentralamerikanischen Länder (bitte checken Sie hier), Australiens, Neuseelands, Japans oder Südkoreas sind,
- benötigen Sie, wenn Sie die Aufnahme eines Studiums beabsichtigen, für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
- müssen Sie allerdings in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bürger oder Bürgerinnen eines EU Mitgliedsstaates benötigen kein Visum und müssen nach Einreise auch keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Für Ihre Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie:
- einen Kontoauszug als Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel
- den Nachweis darüber, dass Sie an der Frankfurt UAS eingeschrieben sind
- den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung sowie
- die Meldebescheinigung, die Sie erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro oder im Rathaus anmelden
Einreise mit Visum
Bürger oder Bürgerinnen sonstiger Länder müssen ein Visum beantragen und dieses bei sich führen, wenn sie nach Deutschland einreisen. Hierfür können Sie in der deutschen Botschaft Ihres jeweiligen Heimatlandes den entsprechenden Antrag stellen.
- Sie können ein Visum zum Studium bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat beantragen. Bitte kümmern Sie sich bereits drei Monate im Voraus darum!
- Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein! Dieses Visum kann nicht umgewandelt werden, sobald Sie in Deutschland sind. Ein Touristenvisum gestattet kein Studium an einer Universität.
- Das Visum, das Sie erhalten, wird unter Umständen nicht die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken. Eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung können Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragen.
Notwendige Dokumente:
- Sie benötigen eine Einladung der Frankfurt University of Applied Sciences als Nachweis darüber, dass Sie von der Hochschule angenommen wurden.
- Es muss eine Bestätigung über ausreichend finanzielle Mittel vorliegen, die sicherstellen soll, dass Sie sich während Ihres Studiums selbst finanzieren können.
Für mehr Informationen über Dokumente, die Sie Ihrem Antrag für ein Visum hinzufügen müssen, besuchen Sie die Seite des Auswärtigen Amtes.
Sie sind Bürger oder Bürgerin eines EU-Mitgliedstaates, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Mazedoniens:
Um sich einschreiben zu können, benötigen Studierende grundsätzlich eine gültige und hinreichende Krankenversicherung.
Wenn Sie Bürger oder Bürgerinnen eines dieser Länder sind, hat Ihr Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Sie sind mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auch in Deutschland versichert, daher müssen Sie sich nicht zusätzlich in Deutschland gesetzlich krankenversichern.
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen zu.
Die Europäische Krankenversicherungskarte muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig sein.
Bitte beachten: Selbst, wenn Sie eine entsprechende Krankenversicherung besitzen, ist es meistens so, dass Ihre Krankenversicherung nicht alle anfallenden Kosten für die medizinische Behandlung in Deutschland übernimmt. Zusätzliche Kosten müssen von Ihnen getragen werden.
Für weitere Informationen:
DAAD – Studieren in Deutschland (Offizielle Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes)
Informationen zu Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern
Informationen zur europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
Sie sind nicht Bürger oder Bürgerin eines EU-Mitgliedstaates
Damit Sie sich an der Hochschule einschreiben können, benötigen Sie eine gültige und hinreichende Krankenversicherung.
Vor Ihrer Ankunft können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Studierende versichern lassen. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sowie zusätzlich einen Großteil der Kosten für verschriebene Medikamente.
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag für Studierende beträgt gegenwärtig ca. 120 € im Monat.
Wird meine Reisekrankenversicherung und/oder das Versicherungssystem meines Heimatlands anerkannt?
Ausländische Versicherungen werden für eine Einschreibung nicht akzeptiert.
Reisekrankenversicherungen bieten keine ausreichenden Leistungen und werden für die Einschreibung als Nachweis nicht zugelassen. Daher versichern Sie sich bitte nur für den kurzen Zeitraum zwischen dem Verlassen Ihres Herkunftslands und der Anmeldung bei einer deutschen Krankenversicherung über eine Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie nicht über eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung verfügen, müssen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Bitte beachten: Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen, werden Sie von der Hochschule exmatrikuliert. Zusätzlich kann ein nicht ausreichender Krankenversicherungsschutz zur Exmatrikulation und dem Verlust Ihres Visums führen.
Können Sie sich privat versichern?
Sie können sich nur dann über eine private Krankenversicherung versichern lassen, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung mindestens 29 Jahre alt sind.
Weiterführende Informationen zur deutschen Krankenversicherung:
DAAD – Studieren in Deutschland (Offizielle Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes)