Aufenthaltserlaubnis und Registrierung
Nachdem Sie in Deutschland eingereist sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt registrieren und ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag für den Aufenthaltstitel stellen. Auch hier gibt es je nach Herkunftsland unterschiedliche Bestimmungen.
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU/-EWR-Staaten, die in Deutschland studieren wollen und sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werden, benötigen eine Genehmigung der Ausländerbehörde, die für einen bestimmten Zeitraum erteilt wird. Im Aufenthaltstitel wird festgelegt, zu welchem Zweck und mit welchen Konditionen sich eine Person aus einem Drittstaat in Deutschland aufhalten darf. Zudem wird angegeben, bis wann der Aufenthaltstitel befristet ist, bzw. bis wann sich die Person in Deutschland aufhalten darf.
Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsstatus finden Sie hier.
Für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Dies muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise geschehen. Zuständig ist immer die Behörde der Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung gefunden haben.
Studierende, die ihren Wohnsitz in Frankfurt haben, wenden sich an die Ausländerbehörde Frankfurt. Wenn Sie außerhalb Frankfurts wohnen, können Sie die Adresse Ihrer Ausländerbehörde bei der Meldestelle erfahren, bei der Sie Ihren Wohnsitz anmelden müssen.
Nachweise für die Beantragung eines Aufenthaltstitels
- Finanzielle Absicherung (Monatlich müssen mind. €992,00 nachgewiesen werden.) Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- die Bescheinigung einer deutschen Bank über ein Guthaben von mindestens €11.904,00 auf einem Sperrkonto, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf
- die Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person nach § 68 AufenthG. Die Person muss sich verpflichten, für den gesamten Lebensunterhalt der Studierenden aufzukommen
- den Beleg über ein Stipendium, welches Geldleistungen von mindestens €992,00 monatlich umfasst
- gültiger Reisepass (Mind. noch ein Jahr Gültigkeit)
- Krankenversicherung
Sie müssen regelmäßig Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern und hierfür Nachweise erbringen. Hier haben wir weitere Informationen für Sie zusammengefasst.
Sobald Sie eine Wohnmöglichkeit gefunden haben, müssen Sie den Behörden Ihre Adresse melden. Die Anmeldung sollte eine Woche nach dem Einzug geschehen. Wenden Sie sich dazu bitte an die für Ihren Wohnbezirk zuständige Meldestelle. Im Stadtgebiet Frankfurt ist die Meldestelle immer in ein „Bürgeramt“ integriert. Die Adressen aller Bürgerämter finden Sie unter: www.frankfurt.de
Wenn Sie außerhalb Frankfurts wohnen, erfahren Sie die Anschrift Ihrer Meldestelle im Rathaus der Gemeinde. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes bekommen Sie auch eine Bescheinigung ausgestellt, die Ihr Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt dokumentiert. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Freizügigkeitsbescheinigung sind genügend eigene Geldmittel zur Finanzierung des Aufenthalts und eine ausreichende Krankenversicherung. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird bei Studienbewerber/-innen und Studierenden in der Regel nicht überprüft. Eine Überprüfung ist jedoch während des ganzen Studienaufenthalts jederzeit möglich, wenn der Verdacht entsteht, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind (z.B. bei Bezug von Sozialhilfe durch Studierende). Können die finanzielle Absicherung und die Krankenversicherung dann nicht nachgewiesen werden, kann die Freizügigkeitsbescheinigung durch die Ausländerbehörde wieder zurückgenommen und der Aufenthalt damit beendet werden. Die Freizügigkeitsbescheinigung sollte spätestens drei Monate nach der Einreise bei der Meldestelle beantragt werden.
Download
Merkblatt der Ausländerbehörde Frankfurt zur Beschäftigungsauflage für Studierende (Stand März 2024)
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Unsere studentischen Hilfskräfte bieten außerdem jeden Freitag von 11:30 bis 14:30 Uhr eine allgemeine Informationssprechstunde an. (Ohne Termin)