Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG)
Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) ist eine staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. Es ist für Studierende vorgesehen, die auf eine finanzielle Unterstützung bei der Durchführung ihres Studiums angewiesen sind. BAföG kann für die Dauer der Regelstudienzeit bewilligt werden, wenn zwischenzeitlich der Nachweis von Studienfortschritten erfolgt. Internationale Studierende können nur in Ausnahmefällen BAföG beziehen. Ob BAföG gewährt und wieviel gezahlt wird, hängt von der Bedürftigkeit der Studierenden ab. Entscheidend ist das eigene Einkommen und das Einkommen von Angehörigen oder Eltern. Man darf zu Beginn des Studiums außerdem nicht älter als 30 Jahre alt sein.
Grundsätzlich werden durch das BAföG vor allem ausländische Studierende gefördert, die für eine längere Zeit in Deutschland bleiben dürfen oder schon vor dem Studium lange in Deutschland gelebt haben. Für EU-Bürger ist es ebenfalls leichter, die Förderung durch das BAföG zu erhalten, wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte besitzen oder wenn Sie vor Studienbeginn eine Job-Tätigkeit in Studienrichtung (im Umfang von mindestens einem halben Jahr) ausgeübt haben.
Bitte beachten Sie, dass 50% des BAföG nach dem Ende des maximalen Förderungszeitraumes und einer Ruhezeit von 5 Jahren, zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie dann nur sehr wenig verdienen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit der Rückzahlung beginnen.
Informationen, Beratung zum BAföG und Antragstellung erfolgt beim Studentenwerk Frankfurt.
Außerdem kann der AStA der Frankfurt UAS Sie bezüglich des BAföG beraten.
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