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Bildungskredit

Der Bildungskredit stellt eine weitere staatliche Finanzierungsmöglichkeit dar. Vom BAföG unterscheidet er sich in mehrfacher Hinsicht: Er dient der Förderung fortgeschrittener Studienphasen. Die Bewilligung hängt nicht von den Einkommensverhältnissen ab. Und die Vergabe erfolgt ausschließlich als zinsgünstiges Darlehen, das über maximal zwei Jahre 7200,00 € umfassen kann.

Der Bildungskredit kann nur bis zu dem Monat bewilligt und ausgezahlt werden, in dem man 36 Jahre alt wird. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie zumindest in einem mittleren, höchstens aber im 12. Hochschulsemester erfolgreich studieren. Für ein Bachelorstudium heißt das: Wenigstens die Studienleistungen der ersten beiden Fachsemester müssen vollständig absolviert sein. Falls Sie das 12. Semester bereits überschritten haben, wird ein Darlehen nur vergeben, wenn die Abschlussarbeit bereits zugelassen ist. Bildungskredite sind außer für Bachelor- auch für Master-Studiengänge möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht aber nicht. Die Rückzahlung des Kredites beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Für ausländische Studierende gelten dabei die gleichen Antragsvoraussetzungen wie beim BAföG.

Nur wer einen ausländerrechtlichen Status hat, der zum Bezug von BAföG berechtigt, hat auch eine Chance auf einen Bildungskredit.

Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.

Beratung zum Bildungskredit bietet das Studentenwerk Frankfurt an.

Kontakt

Gürkan AsciReferent Betreuung internationaler Studierender
Gebäude 1, Raum 2
Fax : +49 69 1533-2748

Sprechstunden

Um ein Termin zu vereinbaren, schreiben Sie eine E-Mail an beratung(at)io.fra-uas.remove-this.de. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen der E-Mail bei. Dann erhalten Sie einen individuellen Termin, entweder online oder vor Ort (Dienstags oder Donnerstags) im Büro.

Informationstage

Unsere studentischen Hilfskräfte bieten außerdem jeden Freitag von 11:30 bis 14:30 Uhr eine allgemeine Informationssprechstunde an. (Ohne Termin) 

 

 

International OfficeID: 10188
letzte Änderung: 17.09.2024