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Studienabschlussbeihilfe

Zu jedem Semester vergibt das International Office in begrenztem Umfang Studienabschlussbeihilfen. Die Vergabe der Stipendien erfolgt aus Mitteln und nach den Richtlinien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Die Unterstützung ist für „Bildungsausländer/-innen“ in der Endphase des Studiums bestimmt. Das bedeutet: Wer mit Zeugnissen aus der Heimat (oder aus dem Studienkolleg) an die Frankfurt UAS gekommen ist, kann im letzten oder vorletzten Fachsemester gefördert werden. Weitere Kriterien sind gute Studienleistungen und Bedürftigkeit. Die Beihilfen sollen vor allem Examenskandidaten und Examenskandidatinnen vor finanzieller Not bewahren, die sich ihr Studium bisher als Werkstudent/-innen teilweise selbst verdient haben. Über Vergabe und Höhe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission aus Professoren und Professorinnen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des International Office und der Abteilung für Studierende.

In erster Linie wird die Beihilfe für das Semester gewährt, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird. Bedingung der Auszahlung ist dann meist die Aufnahme der Abschlussarbeit im betreffenden Semester.

Falls Sie sich zum Beispiel für eine Beihilfe im Wintersemester bewerben wollen, müssen Sie dies schon im voran­gehenden Sommersemester tun. Wenn Sie sich für ein Sommersemester bewerben wollen, muss dies bereits im voran­gehenden Wintersemester geschehen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Thema der Abschlussarbeit noch nicht bekannt oder angemeldet sein. Es genügt die Erwartung, dass das Studium auf Grund der vorhandenen Leistungsnach­weise im nächsten bzw. übernächsten Semester abgeschlossen werden kann.

Wer ist berechtigt: Studierende mit guten Leistungen und finanziellen Problemen in der Abschlussphase. Gefördert werden internationale Studierende die sich im letzten oder vorletzten Fachsemester befinden und sich nächsten Semester für die Abschlussarbeit anmelden.

Bewerbungszeitraum und Frist:

  • für das Sommersemester ab dem 01. November, Bewerbungsschluss ist der 20. Januar
  • für das Wintersemester ab dem 01. Mai, Bewerbungsschluss ist der 20. Juli

Bitte senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail zu.

Bewerbungsunterlagen:

  • eine aktuelle Studienbescheinigung
  • Tabelarischer Lebenslauf (ausschließlich Ihren Bildungsweg)
  • Leistungsnachweise („Übersicht über alle Leistungen“)
  • die Angabe der noch zu erbringenden Leistungsnachweise
  • falls schon vorhanden: die Zulassung zur Abschlussarbeit (dies ist keine Bewerbungsvoraussetzung!)
  • ein aktuelles Empfehlungsschreiben eines/r Hochschullehrers*in
  • Kopie des laufenden Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, „Duldung“ etc.)
  • Kopien der durchgängigen Kontoauszüge der letzten sechs Monate (bei Verheirateten auch die Unterlagen der Ehepartner)
  • Nachweise über eine finanzielle Notlage z.B. Belege über Miete, Kredite, Gehaltszahlungen, Förderungen, Schulden etc.
  • Schilderung der finanziellen Lage (Geben Sie bitte vor allem an, wie Sie bisher Ihr Studium finanzieren und wie hoch Ihr monatliches Einkommen üblicherweise ist. Wenn Sie zusammen mit ihrem Ehepartner leben, geben Sie auch dessen Einkommensverhältnisse an.)
  • Antragsformular

Bitte reichen Sie alle Unterlagen als PDF per E-Mail ein: foerderung(at)io.fra-uas.de

Stipendienberatung

Für Informationen und Hilfestellung bei der Antragsstellung, können Sie gerne unsere Informationssprechstunde Freitags von 11:30 bis 14:30 Uhr Uhr besuchen. (Gebäude 1, Raum 02)

Sie brauchen dafür keinen Termin.

International OfficeID: 9705
letzte Änderung: 25.10.2024