Bachelor-Studium
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben oder das Studienkolleg absolviert, sind Absolvent:in einer deutschen Partnerschule im Ausland (BIDS) oder haben bereits ein Studium in Deutschland aufgenommen und möchten an der Frankfurt UAS studieren?
Die Aufnahme eines Bachelor-Studiums in Deutschland ist möglich, wenn Sie mit Ihren Sekundarschulzeugnissen aus dem Heimatland eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland haben. Sollten Sie eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung – das heißt, Ihr Schulabschluss ist nicht gleichwertig zum deutschen Abitur – haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums das Studienkolleg besuchen.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Sommersemester | Wintersemester | |
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NC-Studiengänge | September – 15. Januar | März – 15. Juli |
Offene Studiengänge | September – 1. März | März – 1. September |
Welche Chance habe ich, einen Studienplatz in einem NC-Studiengang zu erhalten?
Für jeden NC-Studiengang wird mit allen Bewerbenden eine Rangliste gebildet. Für Bewerbende aus nicht EU-Ländern, die den Deutschen nicht gleichgestellt sind, stehen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung Studienplätze nur im Umfang von bis zu 10 % der festgesetzten Zulassungszahlen nach der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung.
In der hinterlegten PDF finden Sie die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester seit dem Sommersemester 2017.
Weitere Informationen
Falls Sie an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind oder waren, müssen Sie zusätzlich zu den auf der vorherigen Seite aufgelisteten Unterlagen folgende Nachweise bei der Bewerbung über uni-assist einreichen:
- Nachweis der Studienvergangenheit in Deutschland: Stammdatenblatt über alle Einschreibezeiten an Hochschulen in Deutschland mit Angabe und Art des Studiengangs, Diplom oder Bachelor, Hochschulsemester, Fachsemester, Urlaubssemester.
- Gleichnamiger / fachverwandter Studiengang: aktueller Ausdruck aller Leistungsnachweise mit bestandenen, angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen. Falls Sie in einem Modul den Prüfungsanspruch verloren haben, müssen Sie zusätzlich einen Nachweis über den verlorenen Prüfungsanspruch einreichen.
- Aktuelle Studienbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung.
In welches Fachsemester Sie aufgrund Ihrer beigefügten Leistungsnachweise eingestuft werden können, entscheidet nach Ihrer Bewerbung der entsprechende Fachbereich. Diese Einstufung ist maßgeblich für das Zulassungsverfahren im höheren Semester.
In NC-Studiengängen kann eine Zulassungsentscheidung erst nach der Rückmeldefrist und entsprechend der eventuell freigewordenen Studienplätze erfolgen. Bleiben Sie daher an der aktuellen Hochschule so lange immatrikuliert, bis Sie von der Frankfurt University of Applied Sciences einen Bescheid zu Ihrer Bewerbung erhalten haben.
Bewerbende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem gleichnamigen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, können sich nur für ein höheres, nicht für ein erstes Semester bewerben. In diesem Fall werden die Fachsemester weitergezählt, unabhängig davon, wie viele Leistungen Sie bisher abgelegt haben.
Erst nach der Immatrikulation können Sie die konkrete Anerkennung bisher erbrachter Leistungen beim zuständigen Prüfungsamt beantragen. Allgemeine Informationen zur Anrechnung finden Sie auf der Website AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium des Projekts MODUS der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Absolvierende, die ihren Schulabschluss an einer BIDS-Partnerschule gemacht haben und sich für ein Bachelor-Studium bewerben möchten sowie Bewerbende, die sich für einen dualen Studiengang (mit Ausbildungsvertrag in einem kooperierenden Unternehmen) interessieren, bewerben sich nicht über uni-assist. Bitte informieren Sie sich auf den hinterlegten Seiten über die Bewerbung/Anerkennung.
Kontakt
Ansprechpersonen |
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Ute Kaboth |
Info-Center der Frankfurt UAS
Sie erreichen das Info-Center der Frankfurt UAS telefonisch unter +49 69/ 1533 - 0 und über das Ticketsystem.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.
Hinweis: Bei Verwendung einer „gmail“-E-Mail-Adresse werden unsere Antworten derzeit teilweise als unzustellbar zurückgesendet. In der Zwischenzeit möchten wir Sie darum bitten, uns möglichst nicht über eine „gmail“-E-Mail-Adresse zu kontaktieren.
Offene Bürosprechstunde (ohne Termin)
Dienstag 10.00 – 13.00 Uhr
Gebäude 1; Raum 3
Bitte beachten Sie, dass die Hochschule während der Feiertage geschlossen ist. Die nächste Sprechstunde findet am 07.01.2025 statt.
Termine für die digitale Sprechstunde werden für den jeweils folgenden Mittwoch zwischen 09.00 und 12.00 Uhr vergeben.