Aufenthaltserlaubnis
AufenthaltserlaubnisBescheinigungen
Bescheinigungen für internationale Studierende zur Vorlage bei Behörden
BescheinigungenInformationen zum Visum
Derzeit ist es in einigen Ländern sehr schwierig, ein Visum für Deutschland zu erhalten oder einen Termin für ein Visum zu bekommen. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin mit der zuständigen Botschaft.
Wenn Sie noch kein Visum erhalten haben, können Sie frei entscheiden, ob Sie sich an der Frankfurt UAS einschreiben möchten. Obwohl Studierende an der Frankfurt UAS persönlich anwesend sein sollten, besteht keine Anwesenheitspflicht. Daher ist es aus Sicht der Hochschule möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt zu erscheinen. Um Ihr Studium erfolgreich abschließen zu können, müssen Sie jedoch auf dem Campus anwesend sein. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Sie nach der Einreise nach Deutschland eventuell geringe oder nicht vorhandene Studienleistungen bei der Ausländerbehörde nachweisen müssen.
Nach der Immatrikulation können bei Bedarf verschiedene Bestätigungen der Hochschule im Selbstbedienungsbereich der hochschulinterne Plattform Fran-Ca selbstständig heruntergeladen werden.
Sollte die Anreise aufgrund eines langwierigen Visumsverfahrens nicht rechtzeitig möglich sein und eine Rückerstattung des Semestertickets gewünscht werden, finden Sie auf den Seiten des AStA alle relevanten Informationen zu den Regelungen der Rückerstattung. Fragen zur Rückerstattung können direkt an den zuständigen AStA gestellt werden.
Visum zum Studieren
zu Make it in GermanyIn Deutschland studieren
Zum BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)Antrag Ausländerbehörde
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz!
zur Ausländerbehörde FFM