Studieren als FreeMover
Sollte keine Partnerschaft mit der Hochschule Ihrer Wahl bestehen, gibt es die Möglichkeit, dass Sie als FreeMover ein Auslandssemester antreten.
Dafür schauen Sie am besten auf der Internetseite der Hochschule, ob explizite Informationen für FreeMover angegeben sind. Wenn dem so ist, folgen Sie den Anweisungen, die dort erklärt werden. Wenn Sie keine Informationen auf der Internetseite finden, schreiben Sie direkt das International Office vor Ort an. Fragen Sie dort an, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, ein Auslandssemester als FreeMover zu machen, welche Fristen zu beachten sind, ob es Studiengebühren gibt, wenn ja, wie hoch diese sind und an welchen Kursen Sie teilnehmen können.
Individuelle Gestaltung Ihres Auslandssemesters: Sie können unabhängig von unseren vertraglichen geregelten Kapazitäten entscheiden, wie lange Sie ins Ausland wollen, ein Semester oder sogar zwei? Außerdem können Sie in Absprache mit Ihrem Fachbereich und der Hochschule entscheiden, zu welchen Semester es losgehen soll. Das Beste ist aber natürlich, dass Sie an Ihre Wunschhochschule können!
- Ein hoher organisatorischer Aufwand, da Sie alles selbst organisieren müssen.
- Ein erhöhter finanzieller Aufwand, da Sie das Semester außerhalb unserer Verträge antreten können Studiengebühren anfallen, die Sie selber tragen müssen. Zusätzlich können Sie in Europa keine Erasmus+ Förderung bekommen.
Mit Auslands-BAföG sind die Studiengebühren gut zu finanzieren, es gibt auch Hochschulen, die geringe Studiengebühren verlangen und gut selbst zu stemmen sind. Außerdem kann man sich auch als FreeMover für das PROMOS-Stipendium und das HAW Stipendium bewerben.
- Die als FreeMover erbrachten Studienleistungen können, genauso wie bei einem Auslandssemester an einer Partnerhochschule, hier an der FRA UAS anerkannt werden. Dafür erstellen Sie ein Learning Agreement.
- Unterlagen die Sie in der Regel brauchen sind: Sprachnachweis (für die Unterrichtssprache), Transcript of Records, Lebenslauf, Letter of Motivation. Das kann natürlich je nach Hochschule variieren. Das International Office der Hochschule Ihrer Wahl wird Ihnen genaueres sagen.
- Als FreeMover können Sie auch AuslandsBAföG beantragen. Wichtig ist, dass Sie mindestens sechs Monate an der Gasthochschule studieren müssen.