Menü

Freemover

Bewerbung als Freemover:

Sollten Sie sich für keine unserer Partnerhochschulen entscheiden können, oder keinen Platz erhalten haben, dann können Sie natürlich auch als sogenannter Freemover ins Ausland gehen. Dies bedeutet allerdings, dass Sie selbst aktiv werden müssen und auch Studiengebühren anfallen.

So sollten Sie vorgehen:

1. Schritt (ca. 9 – 12 Monate vorher): Überlegen Sie sich genau, wo Sie studieren möchten und entscheiden Sie, ob Sie sich über eine Agentur wie z. B. College Contact oder Gostralia bewerben möchten (empfohlen), oder ob Sie den Aufenthalt ohne jegliche Hilfe organisieren möchten. Informieren Sie sich auch genau über Finanzierungsmöglichkeiten, wie Auslands-BAFöG, PROMOS  oder HAW.International. Überlegen Sie sich ebenfalls, welche Kurse der Wunschhochschule an der Frankfurt UAS anerkannt werden können.

2. Schritt (ca. 9 Monate vorher): Wenn Sie sich entschieden haben, über eine Agentur zu gehen, erhalten Sie von dieser alle notwendigen Informationen zum Bewerbungsprozess an der Wunschhochschule, Kosten, Deadlines etc. Wenn Sie nicht über eine Agentur gehen möchten, schreiben Sie das International Office der jeweiligen Gasthochschule an oder recherchieren Sie auf der Webseite der Wunschhochschule nach Programmen für „Study Abroad Students“, „Visiting Students“ oder „Freemover“. Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informatonen.

3. Schritt (ca. 6. Monate vorher): Bewerben Sie sich an der jeweiligen Hochschule sowie parallel für Stipendien und Auslands-BAFöG. Überlegen Sie sich nun genauer, welche Kurse im Ausland Ihnen an der Frankfurt UAS anerkannt werden können und bereiten Sie die Absprache mit dem Fachbereich vor. Halten Sie die Absprache mit dem Fachbereich im Rahmen eines Learning Agreements fest.

4. Schritt (ca. 3 – 4 Monate vorher): Sobald sie die Zusage der Wunschhochschule erhalten haben, bereiten Sie die Visumsbeantragung vor (wenn nötig) und kümmern sich um Themen wie Krankenversicherung, Wohnen, Flüge etc.

Das Semesterticket können Sie sich zurückerstatten lassen. Hierzu wenden Sie sich an den Asta.

Sie müssen sich in jedem Fall an der Frankfurt UAS zurückmeldung und die Semestergebühren entrichten und auch hier weiterhin versichert sein, das bedeutet, dass Sie doppelt versichert sind. Dies lässt sich leider nicht ändern.

Hinweise

  • Studiengebühren können Sie gegebenenfalls mit Auslands-BAFöG gegenfinanzieren. Das Amt erstattet bei einer Bewilligung bis zu 5600 EUR (rückzahlungsfrei). Auch wenn Sie kein Inlands-BAFöG erhalten, können Sie Auslands-BAFöG beantragen.
  • Outgoings wird dringend empfohlen, sich bei allen Reisen und vor allem bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)“
  • Bitte denken Sie an die Auslandskranken-, Unfall- und die Haftpflichtversichrung und die notwendigen Impfungen

 

Sehr gut beraten werden Sie in diesem Fall von folgenden kostenlosen Vermittlungsagenturen:

Hier können Sie das Learning Agreement herunterladen.

International OfficeID: 9618
letzte Änderung: 14.09.2023