Praktikum in Europa
Wie wäre es mit einem Praktikum innerhalb Europas während Ihres Studiums?
Wir fördern gerne Ihr Vorhaben mit dem Erasmus+ Stipendium, egal ob es sich um ein verpflichtendes Praktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Das Praktikum muss jedoch zwangsläufig einen Bezug zu Ihrem Studium vorweisen.
Leider können wir Ihnen keinen Praktikumsplatz suchen oder vermitteln, aber wir können Ihnen das Vorhaben finanziell erleichtern. Auch ist es möglich nach Abschluss Ihres Studiums noch ein Praktikum im Ausland zu absolvieren und dieses von Erasmus+ fördern zu lassen.
Alle Informationen zu der Förderung und wie Sie sich für diese bewerben können finden Sie hier.
Deadline für die Förderung
Sie können sich jederzeit für die Förderung bewerben.
Die Frist ist 1 Monat vor Praktikumsbeginn.
Ihre Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor
Praktikumsbeginn vollständig dem International Office vorliegen.
- Das Praktikum muss mindestens 60 Tage lang sein (bitte lassen Sie den Zeitraum vom International Office prüfen).
- Es muss sich um eine Vollzeitanstellung handeln (mindestens 35 Wochenstunden).
- Das Praktikum muss in einem Erasmus Teilnahmeland stattfinden. Eine Übersicht der Programmländer finden Sie hier.
- Das Praktikum muss einen Fachbezug zum Studium vorweisen.
- Sie müssen an der Frankfurt University of Applied Sciences eingeschrieben sein.
- Förderung für Graduierte/r: Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss stattfinden; Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben und zum Praktikumsbeginn exmatrikuliert sein.
Achtung: Nicht gefördert werden können Praktikavorhaben in EU-Institutionen oder in EU-Projekten.
Um sich für die Förderung zu bewerben reichen Sie bitte vollständig folgende Unterlagen per Mail an europa@io.fra-uas.de ein:
1. Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
2. Lebenslauf unterschrieben und datiert
3. Gültige Immatrikulationsbescheinigung
4. Bankverbindung(bitte Formular verwenden)
5. Kopie Reisepass/Personalausweis
6. Kopie Krankenversicherungskarte
7. Praktikumszusage (muss den genauen Zeitraum des Praktikums, sowie die Anschrift des Unternehmens beinhalten)
8.Versicherungserklärung(ausgefüllt und unterschrieben)
9. Learning Agreement vollständig ausgefüllt und von Ihrem Fachbereich und der Praktikumseinrichtung unterschrieben. Eine Ausfüllhilfe finden unter dem Punkt Quicklinks.
10. Ggf. Ehrenwörtliche Erklärung für Sonderförderung
Es handelt sich bei der Erasmus+ Förderung um ein Teilstipendium.
Ab Januar 2024 (Praktikumsbeginn: Februar 23) liegt die Förderung bei:
Ländergruppe 1: 750,00 monatlich
Ländergruppe 2: 690,00 monatlich
Ländergruppe 3: 640,00 monatlich
Die Dauer der finanziellen Förderung je Praktikum beträgt in allen Ländergruppe max. 4 Monate pro akademisches Jahr. Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen.
Auszahlung der Förderung
Wichtig: Die Auszahlung der Förderung erfolgt in 2 Raten.
Die erste Rate (80%) wird zu Beginn Ihrer Mobilität ausgezahlt, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die 2. Rate (20%) erhalten Sie nach Abschluss Ihres Aufenthalts und sobald Sie alle erforderlichen Endunterlagen eingereicht haben.
Die Ländergruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Gruppe 1
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei
Tschechien, Türkei, Ungarn
Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge (top-ups) sowie Realkostenförderung. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten für Studierende die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht. Ab dem WS 2022/23 können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen Aufstockungsbetrag erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.
Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung): Alle Begünstigten einer Aufstockungsförderung erhalten pauschal 250 Euro pro Monat zusätzlich zu ihrer Erasmus-Finanzierungsbeihilfe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Aufenthalt zu Studien- oder zu Praktikumszwecken handelt. Die Aufstockung kommt nur einmal zur Anwendung und ist nicht-kumulativ. D.h., dass ein Erstakademiker, der sein Kind mit ins Ausland nimmt ebenso wie eine an einer chronischen Erkrankung leidende Studierende 250 Euro pro Monat erhält. Studierende, die für Kurzzeitmobilitäten im Ausland sind (bspw. BIPs) erhalten einmalig 100 bzw. 150 Euro als Top-Up-Förderung, je nach Dauer des Aufenthalts. Die Aufstockungsförderung wird nur vorbehaltlich vorhandener Mittel ausgezahlt.
Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20).
Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 (Beleg über Bescheid Landessozialamt bzw. Ausweis) können eine Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) in Höhe von 250 EUR pro Monat beantragen.
Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende, die ein oder mehrere Kinder mit ins Ausland nehmen. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der
Kinder. Die Beantragung auch bei Mitreise des anderen Elternteils möglich, allerdings wird eine Doppelförderung des Kindes ausgeschlossen (wenn das andere Elternteil bspw. ebenfalls Erasmus+ erhält).
Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende mit chronischer Erkrankung.
Studierende, die an einer chronischen Erkrankung leiden und denen hierdurch im Ausland Mehrkosten entstehen, kommen für eine Sonderförderung in Frage.
Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für erwerbstätige Studierende. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die Erwerbstätigkeit im Entsendeland während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt wird. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (addierter Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat).
Aufstockungsförderung (Top-Up-Förderung) für Studierende für Erstakademikerinnen und Erstakademiker. Studierende, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen, kommen für eine Sonderförderung in Frage. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, gilt hierbei als akademischer Abschluss. Qualifizierende Dokumente, die durch Berufskammern bzw. berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben werden (bspw. Meisterbriefe) zählen nicht zu den einem akademischen gleichwertigen Abschlüssen.
Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Im Rahmen des europäischen Green Deals unterstützt Erasmus+ nachhaltiges reisen innerhalb Europas mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 50 Euro.
Sie können für Ihr Mobilitätsvorhaben eine zusätzliche Förderung (Top-Up) für Green Travel erhalten, wenn sie ein emissionsarmes Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften mit dem Auto ab 3 Personen).
Die 50 Euro erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Mobilität mit der Auszahlung Ihrer 2. Erasmus Rate. Die Beantragung für das Top-Up erfolgt während Ihrer Bewerbung für die Förderung.
Kontakte
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Am Donnerstag, den 07.11.2024 findet keine Sprechstunde statt. |