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ERASMUS + FAQ

Hier finden Sie die Antwort auf vielgefragte Fragen. Vielleicht wird Ihre Frage schon beantwortet?

Ansonsten können Sie sich gerne per Mail bei uns melden.

Jede*r eingeschriebene Studierende an der Frankfurt UAS kann sich für ein Auslandssemester im International Office bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie im 3. Semester frühestens ins Ausland gehen und dass Sie im Ausland mindestens 12 ECTS erwerben. Aufgrund der benötigten Vorlaufzeit ist ein Auslandssemester vor dem 3. Semester nicht möglich. 

Werfen Sie einen Blick in unsere Bewerbungsdatenbank Mobility Online um passende Hochschulen für Ihren Studiengang zu finden. Anschließend müssen Sie eigenständig das Kursangebot der Partnerhochschule auf deren Webseite recherchieren. Spricht Sie das doritge Angebot an? Passen die Semesterzeiten zu Ihren? Können Sie sich das gewünschte Land und die Stadt leisten? Wie sieht es mir Wohnraum dort aus?
Die passende Partnerhochschule zu finden ist eine sehr subjektive Angelegenheit. Hierfür gibt es keine Zauberformel. Es kommt auf Ihre Präferenzen und Wünsche an. Hier kommen Sie zu Mobility Online.

 

Die Deadlines für ein Auslandssemester sind jedes Jahr gleichbleibend:
Auslandssemester im WS: Deadline 15.01.
Auslandssemester im SoSe: Deadline 15.01. oder 30.06.

Die Bewerbung findet zwei Semester im Voraus statt. Sie können vorab mit Ihrer/Ihrem Auslandsbeauftragten sprechen in welchem Semester sich ein Auslandssemester am besten eignet. Eine Liste mit den Auslandsbeauftragten finden Sie hier.

Nein. Eine Doppelbewerbung ist nicht möglich. Sie können sich jedoch nacheinander für ein Semester innerhalb Europas und dann für Übersee bewerben.

Erasmus+ als Bildungsprogramm unterstützt Ihr Vorhaben finanziell mit einem Teilstipendium und es entfallen die Studiengebühren an der aufnehmenden Partnerhochschule.

Prinzipiell ist das möglich, jedoch müssen Sie sich hier eigenständig an Ihrer Wunschhochschule bewerben. Zusätzlich können Sie leider nicht durch das Erasmus+ Programm gefördert werden und müssen die Studiengebühren selbst tragen.

Sollten Sie dennoch daran interessiert sein, setzen Sie sich bitte eigenständig mit dem International Office der Wunschhochschule in Verbindung und erfragen Sie das Bewerbungsprozedere für Freemover.

Wir empfehlen die Hilfe durch Agenturen wie IEC, Asia Exchange, College Contact, GoStralia etc.

Sie selbst sind für Ihre Unterkunft im Auslandssemester verantwortlich. Sie können vorab auf den Webseiten der Partnerhochschulen recherchieren, ob das dortige International Office Housing-Angebote vermittelt. Leider ist die Wohnungslage in Europa recht angespannt, weshalb die meisten Partnerhochschulen keine Wohnangebote machen können.

Es kann passieren, dass Sie keiner Ihrer Wünsche zugeteilt bekommen; insbesondere, wenn Sie sehr beliebte Partnerhochschulen gewählt haben. Sie bekommen dann die Möglichkeit aus unseren Restplätzen zu wählen. Sie werden nicht mit leeren Händen ausgehen.

Sie müssen das Kursangebot auf den Webseiten der Partnerhochschulen recherchieren. Tun Sie dies nach bestem Wissen und Gewissen und orientieren Sie sich am aktuellen Studienangebot. Anschließend speichern Sie die Information und treten mit Ihrem Auslandsbeauftragten/Ihrer Auslandsbeauftragten  in Kontakt, um die Kurse zu besprechen. Ihr Fachbereich wird Ihnen mit der Anerkennung der Kurse helfen.

Sie müssen mindestens 12 ECTS während Ihres Auslandssemesters absolvieren, um mit Erasmus+ gefördert werden zu können. Im Idealfall sollen diese anerkannt werden.
Wenn Sie Soziale Arbeit: transnational oder International Finance studierenden, müssen Sie zwangsläufig 30 ECTS im Ausland erreichen, um Ihr Studium abschließen zu können.

Ja! Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie mindestens 12 ECTS an der Gasthochschule bestehen müssen.

Nein. Das International Office akzeptiert als Sprachnachweis keine Abiturzeugnisse. Ihre Bewerbungsunterlagen werden als unvollständig gewertet, wenn Sie diesen einreichen. Bitte absolvieren Sie beim Fachsprachenzentrum den DAAD Sprachtest.

Sollten Sie MuttersprachlerIn sein, kommen Sie bitte persönlich im International Office vorbei um Ihren Fall zu besprechen. Es ist abhängig von der Partnerhochschule, was für ein Nachweis eingereicht werden muss.

Hier  finden Sie Kurzzeitangebote in Europa.

Bitte beachten Sie, dass das International Office für Kurzzeitangebote keine Stipendien vergibt.

Das Learning Agreement stellt eine Lernvereinbarung zwischen Ihnen, Ihrem Fachbereich und der Partnerhochschule dar und wird nach Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule digital in Mobility Online erstellt. Es empfiehlt sich jedoch, die Kurswahl bereits im Vorfeld mit Ihrer/Ihrem Auslandsbeauftragten zu besprechen (Siehe Liste AnsprechpartnerInnen Fachbereich).

Mit der Bewerbung für ein Auslandssemester über das Mobility Online Portal haben Sie sich automatisch für das Erasmus+ Förderprogramm beworben und die Förderung wird in der Regel immer bewilligt.

Inklusion ist ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms. Wenn folgende Kategorie(n) auf Sie zutrifft können Sie sich für einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro monatlich bewerben. Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online nachdem Sie bereits an der Partnerhochschule nominiert wurden. Sie können sich für die Sonderförderung bewerben, wenn Sie ErstakademikerIn oder neben dem Studium erwerbstätig sind. Auch kommen Sie für die Sonderförderung in Frage, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, einen Grad der Behinderung ab 20 haben oder Ihr Kind mit ins Ausland nehmen möchten. Genauere Informationen zu den Sonderförderungen finden Sie hier.

Im Zuge Ihrer Bewerbung müssen Sie in Mobility Online einen Fragebogen ausfüllen. Sie erhalten vom International Office eine Deadline. Die Angabe zu den Sonderförderungen muss vor der Erstellung des Grant Agreements gemacht werden. Anträge die nicht fristgerecht eingereicht werden können nicht berücksichtigt werden.

Die aktuellen Fördersummen und Information zur Förderdauer finden Sie hier.

Das Stipendium wird in 2 Teilen ausgezahlt. Sie erhalten 70% des Gesamtstipendiums zu Beginn des Auslandssemesters. Die 2. Rate, die restlichen 30%, werden Ihnen nach Rückkehr und erfolgreichem Einreichen Ihrer Abschlussunterlagen ausgezahlt.

Das Auslandssemester wird taggenau abgerechnet. Wir fördern einen Aufenthalt mit maximal 120 Tagen. Sollte Ihr Aufenthalt geringer ausfallen, fällt auch Ihre 2. Rate etwas geringer aus als angenommen.

Unbedingt. Wenn Sie sich nicht fristgerecht an der Frankfurt UAS zurückmelden und sich erneut einschreiben, werden Sie exmatrikuliert. Voraussetzung für das Erasmus+ Auslandssemester ist die Immatrikulation an unserer Hochschule. Dies bedeutet auch, dass Sie weiterhin hier versichert bleiben müssen.

Bitte wenden Sie sich für die RMV-Ticket Rückerstattung an den AStA. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Gerne stellen wir Ihnen die benötigte Auslandssemesterbescheinigung aus. Schicken Sie uns bitte dafür die genauen Semesterzeiten der Partnerhochschule.

Die Anerkennung muss bei Ihrem Fachbereich beantragt werden. Bitte folgen Sie der Anleitung Ihres Fachbereichs und gehen bei Fragen auf die AnsprechpartnerInnen Ihres Fachbereiches zu (Siehe Liste AnsprechpartnerInnen Fachbereich).

Es ist möglich Ihre Bewerbung zurückzuziehen, jedoch werden Sie bei erneuter Bewerbung nachrangig behandelt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, ein Urlaubssemester zu beantragen, da Sie während des Urlaubssemesters die im Ausland erbrachten Studienleistungen nicht für das Semester anerkannt bekommen können. Sie müssen auch während eines Urlaubssemesters den vollen Semesterbeitrag bezahlen.

International OfficeID: 9202
letzte Änderung: 28.03.2024